Preisabsprachen
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Bahn will Milliarden-Schadenersatz von mehr als 30 Airlines

Air Berlin Airbus A330
Air Berlin Airbus A330, © Andreas Jackert

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BERLIN - Die Bahn verlangt von der Lufthansa und mehr als 30 weiteren Fluggesellschaften Schadenersatz in Milliardenhöhe für Preisabsprachen. Die Airlines sollen von 1999 bis 2006 Kerosin- und Sicherheitszuschläge untereinander abgestimmt haben. Die Bahn fordert 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz und 560 Millionen Euro Zinsen.

Dies sagte ein Sprecher am Sonntag. Er bestätigte damit einen Bericht der "Wirtschaftswoche".

Nach dem Bericht hat die Lufthansa in dem Kartell eine maßgebliche Rolle gespielt. Die Bahn will die Klage an diesem Montag am Landgericht am Sitz der Lufthansa in Köln eineichen. Das Bundesunternehmen will sich dann auch näher zu dem Fall äußern.

Betroffen von dem Kartell aus mindestens 33 Fluggesellschaften war nach den Worten des Bahnsprechers die Frachttochter DB Schenker. Sie ist Kunde der Lufthansa Cargo. Dort wollte man sich zu den Berichten zur Klage nicht detailliert äußern und verwies auf das laufende Kartellverfahren auf europäischer Ebene. Die Entscheidung der EU-Kommission zum Cargo-Kartell sei weiterhin nicht rechtskräftig.

Die EU-Kommission hatte 2010 Bußgelder in Höhe von insgesamt 799,5 Millionen Euro gegen neun Fluggesellschaften verhängt, darunter Air France-KLM und British Airways. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und war deswegen nicht zur Kasse gebeten worden.

Die Lufthansa habe Selbstanzeige erstattet und sei wegen der Kronzeugenregel weltweit von allen Bußgeldern freigesprochen worden, sagte der Sprecher. Zivilrechtlich gab es aber doch einige Folgen: Im September 2006 hatte sich die Lufthansa nach einer Sammelklage in den USA mit den Klägervertretern auf eine Zahlung von 85 Millionen US-Dollar (damals 66,3 Millione Euro) geeinigt. Ähnliche Fälle habe es in anderen Ländern gegeben, allerdings seien dort deutliche geringere Summen gezahlt worden. Mit ihrer Klage will die Bahn nun ein weiteres solches Zivilverfahren anstoßen.

Im seinem Geschäftsbericht 2013 verweist der deutsche Marktführer auf ein Gutachten, nachdem Kunden - also auch DB Schenker - kein Schaden durch das Kartell entstanden sei. Zum Inhalt dieses Gutachtens wollte ein Sprecher der Lufthansa Cargo sich am Sonntag nicht äußern. 
© dpa | 30.11.2014 10:49

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Beitrag vom 30.11.2014 - 17:10 Uhr
Alles egal. Wie bei den Streiks wird sich die Konzerführung bestimmt einfach wieder auf ihre unternehmerische Freiheit berufen und jammern, dass sie ihr von außen reingepfuscht wird und damit alle Kritiker zum Schweigen bringen. Wollen. Das ist hier wohl genau so angebracht, wie im Tarifkonflikt mit ihren Piloten.
Beitrag vom 30.11.2014 - 12:30 Uhr
Was wenn ich Ihnen erzähle, das die Bahn ein Airline-Kunde ist . Nur nicht dort wo die selbstladende Fracht hinkommt, sondern ein Stockwerk tiefer. Die Bahn hat nicht nur Züge und viel in die Landschaft gelegten Stahl. Sie ist mithin also ein tatsächliches Opfer, das zunächst entschädigt werden sollte ;)
Beitrag vom 30.11.2014 - 11:34 Uhr
Falls das stimmt, sollten zunächst mal die tatsächlichen Opfer entschädigt werden: Die Airline-Kunden.


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