Hauptstadtflughafen
Älter als 7 Tage

Gericht berät über Absturzrisiko über Berliner Reaktor

BER
Blick über den BER gen Norden mit der Skyline Berlins im Hintergrund, © Berliner Flughäfen
BERLIN - Das Verfahren zur umstrittenen Wannsee-Flugroute des künftigen Hauptstadtflughafens zieht sich hin.

Am Mittwoch wurden zunächst Gutachter gehört, wie ein Gerichtssprecher berichtete. Die Route würde Flugzeuge über den Wannsee und Zehlendorf in Berlin sowie über Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow in Brandenburg führen.

In der Nähe des Wannsees würde ein Forschungsreaktor überquert. Das Gericht erörterte Trefferwahrscheinlichkeiten und Restrisiken, bis zum Abend gab es aber keine Entscheidung. Es wurden zwei Verhandlungstage bis Donnerstag angesetzt (Az.: OVG 6 A 29.14, OVG 6 A 30.14).

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatten die Route Anfang 2012 festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht untersagte sie jedoch ein Jahr später, weil das Absturz- und Anschlagsrisiko über dem Forschungsreaktor nicht ermittelt worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung wieder auf und forderte, Risiken und Alternativen genauer zu prüfen.

Die vom Aufsichtsamt geplante Route führt über einen Reaktor und ein Brennelementelager des Berliner Helmholtz-Zentrums. Sie ist eine von vier möglichen Strecken, die Flugzeuge nutzen sollen, wenn sie von der nördlichen Startbahn des BER in Richtung Westen fliegen.

Möglicherweise löst sich das Risiko jedoch auf: Der Reaktor soll Ende 2019 außer Betrieb genommen werden, wie das Helmholtz-Zentrum am Mittwoch bekräftigte. Ein Start des neuen Hauptstadtflughafens vor dem Herbst 2019 gilt nach mehreren Verschiebungen inzwischen als unwahrscheinlich. Wie sich die Verzögerungen auf das Gerichtsverfahren auswirken, war vorab unklar. Die Frage sei aber auch diskutiert worden, sagte der Sprecher.

Das Flugroutenkonzept war lange umstritten, weil die Verantwortlichen den Anwohnern jahrelang andere Strecken in Aussicht gestellt hatten. Die Amtsverordnung sieht vor, dass bei Westwind täglich etwa 48 leichtere Flugzeuge Kurs auf den Wannsee nehmen, wo sie 2400 Meter Höhe erreichen. Das Gros der rund 350 Flüge täglich folgt anderen Routen.

In einem weiteren Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Wannsee-Route Ende 2014 für rechtens erklärt. Es betrifft jedoch einen anderen Abschnitt. Die am stärksten von Fluglärm betroffene Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hatte unzumutbaren Lärm geltend gemacht. Die Richter betonten aber, alternative Routen würden an anderen Stellen noch mehr Menschen belasten (Az.: BVerwG 4 C 34.13).

Auch im Fall des Wannsee-Reaktors wies das Gericht seinerzeit eine Klage zurück. Die Deutsche Umwelthilfe hatte eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Diese sei für Flugrouten aber nicht vorgesehen, befand das Gericht (AZ BVerwG 4 C 37.13).
© dpa-AFX | 27.09.2017 05:50


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