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Klägeranwältin Alexandra Wisner bestätigte am Mittwoch, Vergleiche für 11 der 17 Mandanten ihrer Kanzlei erreicht zu haben. "Ich bin zuversichtlich, dass wir die verbleibenden Ansprüche in naher Zukunft beilegen können." Über die Höhe der Entschädigungen sei Stillschweigen vereinbart worden. Boeing habe bei dem Kompromiss keine Haftung einräumen müssen.
Boeing wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Bei dem Absturz einer Lion-Air-Maschine vom Typ Boeing 737 Max waren am 29. Oktober 2018 in Indonesien alle 189 Menschen an Bord gestorben.
Am 10. März kam es zu einem weiteren Absturz eines baugleichen Boeing-Jets in Äthiopien, bei dem 157 Menschen ums Leben kamen. Boeing ist inzwischen mit zahlreichen Klagen von Angehörigen von Opfern konfrontiert. Der US-Konzern steht im Verdacht, die 737 Max überstürzt auf den Markt gebracht und dabei ihre Sicherheit vernachlässigt zu haben.
© dpa-AFX, aero.de | 25.09.2019 21:24
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