Doch erst ab Dienstag
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Generelle Testpflicht für Flugreisende

Generelle Testpflicht bei Flugreisen
Testpflicht bei Flugreisen, © Austrian Airlines

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BERLIN - Die generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll erst in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten. Der Starttermin werde noch einmal etwas verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin.

Die entsprechende Verordnung habe er unterschrieben. Zunächst war geplant, dass die neuen strengeren Vorgaben in der Nacht zu Sonntag in Kraft treten.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten beschlossen, dass der Bund angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug als Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland festschreiben soll.

Schon jetzt müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus "Hochinzidenzgebieten" mit besonders vielen Infektionen sowie Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen.

Flugreisende sollen die Kosten der Tests grundsätzlich selbst tragen. Eine Beförderung durch die Fluggesellschaft ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Andernfalls soll man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen.

Zum Reizthema geworden war zuletzt, dass Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die neue Regelung gilt nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge, nicht für Reisen mit anderen Verkehrsmitteln. Ein Überblick:

Die Tests: Gemacht werden können PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen. Bezahlen müssen Flugreisende den Test aus eigener Tasche.

Die neue Testpflicht: Greifen soll die neue Testpflicht ab dem 30. März. Alle Passagiere, die dann per Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor der Abreise testen lassen. Crews sind ausgenommen. Tests machen lassen kann man an zugelassenen Stellen im Ausland, wie es im Ministerium hieß. Das Ergebnis muss vor Abreise da sein, um es der Airline vorlegen zu können. Dabei darf der Abstrich für den Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein. Wenn es Reisenden nicht möglich ist, einen Testnachweis zu bekommen, sollen auch Fluggesellschaften Tests anbieten können.

Die Testfolgen: Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht, wie das Ministerium weiter erläuterte. Jedoch ist die Beförderung durch die Fluggesellschaft künftig nur mit einem negativen Testnachweis gestattet. Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben - und Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen. Bestimmungen zum Infektionsschutz richten sich nach den Vorschriften im Urlaubsland.

Die Testkontrollen: Ob Reisende einen negativen Testnachweis haben, soll die Fluggesellschaft überprüfen. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter möglich. Fluggesellschaften müssen die Beförderung nach Deutschland unterlassen, wenn ein Passagier keinen Test hat oder wenn angegebene Daten "offensichtlich unrichtig" sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten sollen Airlines Bußgelder drohen.

Bestehende Testpflichten: Schon jetzt gibt es Testpflichten - aber bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohem Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer einzelnen Einstufung durch die Bundesregierung. So müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus "Hochinzidenzgebieten" mit besonders vielen Infektionen sowie aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen. Dann gelten außerdem auch Vorgaben, sich zurück in Deutschland in Quarantäne zu begeben.

Die Fluggesellschaften: Die Luftverkehrsbranche sieht noch offene Fragen zur Umsetzung der geplanten generellen Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland. In Branchenkreisen wurde auf die kurze Zeit der Vorbereitung verwiesen sowie auf Fragen der Infrastruktur bei bestimmten Reisezielen. Zuvor hatten Vertreter der Branche mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beraten.

Das Ministerium teilte mit, die Wirtschaftsvertreter hätten ihre Bereitschaft bekräftigt, an den Maßnahmen für sicheres Reisen mitzuwirken, erklärte das Ministerium. Tests seien der richtige Weg, gegen die Virusausbreitung anzukämpfen. Es würden noch Detailfragen der praktischen Umsetzung geklärt. Dabei gehe es nicht allein um Mallorca. Bund und Länder hatten betont, sie erwarteten von allen Fluglinien Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug sowie auch keine weitere Flugausweitung in den Osterferien.
© dpa-AFX | Abb.: Austrian Airlines | 25.03.2021 16:48

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Beitrag vom 25.03.2021 - 23:08 Uhr
Wird in max 2 Wochen genau deshalb kassiert werden seitens der Gerichte.

Fahr ich m dem Auto muss ich nur die online Registrierung machen. Selbst das wird an der Grenze wenn überhaupt nur sporadisch kontrolliert und vom Amt bisher bei all meinen Bekannten Null überprüft..
Beitrag vom 25.03.2021 - 22:52 Uhr
Okay, nochmal so zum Verständnis.

Eine Person fliegt von Wien nach Frankfurt. Er muss sich vor dem Abflug testen lassen.

Gleiche Person, nur diesmal nimmt er den Zug von Wien nach Frankfurt. Diese Person braucht sich aber vor Abfahrt des Zuges nicht testen lassen. Er soll es zu Hause nachholen, was man aber von Seiten der Behörden irgendwie schlecht nachvollziehen kann.

Beide Male kommt die Person aus dem gleichen Land mit gleicher Inzidenz Zahl.

Hier wird doch in meinen Augen mit zweierlei Maß gemessen, entweder für alle Testpflicht egal mit welchem Verkehrsmmittel oder nicht. Das ist doch meiner Meinung nach wieder so ein Schnellschuß der Regierung, um von ihren Fehler abzulenken, die sie mit der Aufhebung der Reisebeschränkung für Mallorca begangen hat. Mich würde gern interessieren, wie ein Gericht urteilt, wenn hier einer ne Klage einreicht.


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