Urteil
Älter als 7 Tage

Bund haftet bei überlanger Wartezeit am Flughafen

Gepäckkontrolle in Frankfurt
Gepäckkontrolle in Frankfurt, © Fraport AG

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FRANKFURT - Bei überlangen Wartezeiten an Flughafen- Sicherheitskontrollen haben Passagiere unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz durch die Bundesrepublik.

Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach zwei Klägerinnen in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu, nachdem sie ihren Fernflug am Frankfurter Flughafen verpasst hatten, obwohl sie sich an die zeitlichen Vorgaben gehalten hatten.

Grund für die Verzögerung waren die langen Wartezeiten an den von der Bundespolizei organisierten Passagier-Kontrollen.

Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Frauen bereits knapp drei Stunden vor dem geplanten Abflug in die Dominikanische Republik am Schalter eingecheckt und sich danach ohne vorwerfbare Verzögerungen auf den Weg zum Flugsteig gemacht.

Der Flughafen hatte an dem fraglichen Tag einen Check-In zwei Stunden vor Abflug empfohlen. Spätestens 90 Minuten vor Schließung des Gates erreichten die Klägerinnen die Kontrollstelle für Passagiere und Handgepäck, wo sie so lange warten mussten, dass der Zutritt zum Flugzeug bereits geschlossen war.

Die Klägerinnen hielten der Bundespolizei vor, die von privaten Dienstleistern durchgeführten Kontrollen nicht ausreichend organisiert zu haben. Das OLG erkannte in seinem rechtskräftigen Urteil (Az. 1 U 220/20) zwar keine Verletzung der Amtspflichten insbesondere zur personellen Ausstattung der Kontrollen an.

Der staatliche Eingriff habe aber bei den Passagieren zu einem unzumutbaren Sonderopfer geführt. "Ein Fluggast muss sich aber nicht auf eine beliebige Dauer einstellen, sondern darf sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten", erklärte das OLG.
© dpa-AFX | 03.02.2022 11:37

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Beitrag vom 06.02.2022 - 14:55 Uhr
Ich kann hier nähere Informationen erteilen, denn ich bin der Klägervertreter, der die beiden Klägerinnen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt vertreten hat. Die beiden Damen haben nachdem sie ihren Flug verpasst haben, einen Ersatzflug gebucht und sind mit einer anderen Fluggesellschaft am selben Tag zum gebuchten Ziel geflogen. Exakt die Mehrkosten für die weiteren Flugtickets waren Gegenstand der Klage und wurden zugesprochen. Beweisbelastet für alle anspruchsbegründende Tatsachen sind wie immer die Kläger, so auch hier. Es war also Vortrag dazu notwendig (der auch bewiesen werden musste), dass sich die Fluggäste rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle begeben haben und dass dort großes Passagieraufkommen war und dass die Wartezeit zwischen den Anstellen an die Reihe wartender Passagiere bis zum Abschluss der Sicherheitskontrolle unangemessen lang war. Da glücklicherweise der Vortrag sehr detailliert gehalten werden konnte und eine überzeugende Beweisführung möglich war, konnten wir das Gericht von dem Bestehen des Anspruchs überzeugen.
Da glücklicherweise der Vortrag sehr detailliert gehalten werden konnte und eine überzeugende Beweisführung möglich war, konnten wir das Gericht von dem Bestehen des Anspruchs überzeugen.
Unser „ Kontrahent„ Im Verfahren war ein Polizeihauptkommissar der Bundespolizei, der sich im Verfahren stets äußerst fair und sachlich verhalten hat. Schließlich ging es im Verfahren nur darum, den wahren Sachverhalt festzustellen und dem Gericht zur Kenntnis zu bringen.
Beitrag vom 05.02.2022 - 11:08 Uhr
Und? Könnte man das noch weiter ausführen? Wieviel Entschädigung bekommen die beiden Frauen? Wer trägt die Beweislast? Wer zahlt genau? Das ist ja wohl eine wahrlich interessante Entwicklung und sollte genauer beleuchtet werden.
Ich habe gerade gegoogelt, laut einer Webseite von dem Land Hessen sollen weitere Informationen in den naechsten Tagen erfolgen.Enfach mal mit dem Aktenzeichen googeln.
Beitrag vom 03.02.2022 - 23:09 Uhr
Und? Könnte man das noch weiter ausführen? Wieviel Entschädigung bekommen die beiden Frauen? Wer trägt die Beweislast? Wer zahlt genau? Das ist ja wohl eine wahrlich interessante Entwicklung und sollte genauer beleuchtet werden.


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