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MH17-Akten bleiben unter Verschluss

MH17
MH17: MAS Boeing 777-200ER 9M-MRD, © Ministerie van Defensie

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LUXEMBURG - Die niederländische Regierung muss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge keine sicherheitsbezogenen Informationen zum Abschuss des Flugs MH17 veröffentlichen. Ein Medienunternehmen hatte auf Zugang zu den unveröffentlichten Ermittlungsakten geklagt.

Es beinträchtige zwar die Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, solche Daten unter Verschluss zu halten. Das sei aber gerechtfertigt und angemessen, da die Vertraulichkeit der Daten über Flugstörungen und -unfälle zentral für die Flugsicherung sei, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist eine Klage der niederländischen Medienunternehmen RTL Nederland und RTL Nieuws zum Absturz des Fluges MH17. Prorussische Separatisten hatten die Maschine 2014 auf dem Weg aus Amsterdam nach Kuala Lumpur in Malaysia abgeschossen. Alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.

Die Medien beantragten beim Justizminister Zugang zu verschiedenen Unterlagen, darunter Meldungen des Europäischen Koordinierungszentrums für Berichtssysteme für Unfälle und Störungen. Der Minister lehnte den Antrag ab und berief sich auf die Vertraulichkeit dieser Daten.

Der EuGH stimmte dem nun zu. Öffentlichkeit und Medien könnten sich auch aus anderen Quellen zu dem Thema informieren. Behörden dürften zwar von selbst entscheiden, solche Informationen zu veröffentlichen - allerdings nur, sofern es die Flugsicherheit nicht gefährde.

Über den konkreten Fall wird nun das niederländische Gericht entscheiden. Es muss sich an die Vorgaben des EuGH halten.
© dpa-AFX | Abb.: DCA | 18.01.2024 12:50


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