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Lufthansa will Condor nur noch im Interlining anbinden

Condor Airbus A330-900
Condor Airbus A330-900, © Condor

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FRANKFURT - Condor droht der Verlust von Sonderkonditionen bei Lufthansa. Der Frankfurter Airlinekonzern lässt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" das sogenannte Special Pro-Rate Agreement zum Flugplanwechsel auslaufen. In dem Streit hatte es im Mai eine Wende gegeben.

Lufthansa wird Condor mit dem Wechsel auf den Winterflugplan 2024/2025 wohl nur noch über ein Interlining an Zu- und Abbringerflüge in Frankfurt anschließen.

Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet über Tendenz in der Lufthansa-Zentrale, ein über Jahrzehnte mit Condor unterhaltenes Special Pro-Rate Agreement (SPA) zum 27. Oktober auslaufen zu lassen. Der Vertrag hatte Condor Sonderkonditionen im Zubringerverkehr garantiert, jetzt werden durchcheckende Lufthansa-Tickets wohl teurer.

Lufthansa hatte das SPA bereits 2021 gekündigt, der konzerneigene Ferienflieger Discover Airlines und Condor stehen in Frankfurt in direktem Wettbewerb.

Condor hatte daraufhin das Bundeskartellamt eingeschaltet. Tatsächlich verpflichtete die Bonner Wettbewerbsbehörde Lufthansa zur Fortsetzung des Vertrags.

Im Mai 2024 setzte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Bescheid allerdings wegen "ernstlicher Zweifel" an der Rechtmäßigkeit in einstweiligen Verfahren außer Kraft.

Der OLG-Beschluss liest sich als ziemliche Klatsche für das Bundeskartellamt. Die Richter sehen Anzeichen für eine Befangenheit der Kartellbehörde, da das Verfahren "nicht unbeeinflusst von politischen Interessen" geführt worden sei - im Hintergrund zog offenbar das Bundeswirtschaftsministerium die Strippen.

Das OLG geht zudem von einem groben Rechtsfehler des Bundeskartellamts aus, "weil die relevanten Märkte grundsätzlich nicht flugnetzbezogen, sondern streckenbezogen abzugrenzen sind" - Bus- und Bahn sind nach Ansicht der Richter zumindest innerhalb Deutschlands ebenfalls geeignete Zubringer.

Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" verwiesen Lufthansa und Condor auf laufende Gespräche über eine außergerichtliche Einigung.
© aero.de | Abb.: Condor | 11.10.2024 08:38


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