"Kritische Infrastruktur"
Älter als 7 Tage

Kritis-Dachgesetz soll Flughäfen widerstandsfähiger machen

Flughafen München
Flughafen München, © FMG

Verwandte Themen

BERLIN - Verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein "Kritis-Dachgesetz".

Dies sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, Flughäfen und anderen großen Infrastruktur-Einrichtungen vor.

Wenn sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Außerdem sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.

"Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit", sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Handlungsbedarf sei durch die russische Aggression in Europa, Sabotageakte und Terroranschläge ebenso gewachsen wie durch Naturkatastrophen, die durch den Klimawandel an Häufigkeit zugenommen hätten.

Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen gemacht werden.

Nur große Einrichtungen betroffen

Zur kritischen Infrastruktur zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt - beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell.

Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht aber Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. In einer Mitteilung heißt es: "Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen Kritis-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt." Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Der Digitalverband Bitkom wies darauf hin, dass 86 Prozent der Unternehmen der kritischen Infrastruktur in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl betroffen waren. Wichtig sei, nicht nur die Unternehmen in den Blick zu nehmen, sondern auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung.
© dpa-AFX | Abb.: FMG | 06.11.2024 14:16

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 06.11.2024 - 20:11 Uhr
Das alles kann durch folgende Sofortmaßnahmen aufgefangen und abgefedert werden:
- Einführung eines weiteren AOC
- Verlagerung von drölfzig Flugzeugen ins Ausland
- Streichung Hamburgs aus allen Flugplänen

Dieser Beitrag kann Spuren von wahlweise Ironie bzw. Sarkasmus enthalten.
Beitrag vom 06.11.2024 - 16:32 Uhr
Verpflichtende Vorgaben für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur sollen Deutschland besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen.

Ich höre schon das Wehklagen der Kunden dieser kritischen Infrastruktur über aus diesem Grund weiter steigenden "staatlich veranlassten Kosten und Gebühren", wie Herr Schulte das nennt, und damit steigende Landegebühren...



Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 12/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden