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Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich für ein flexibleres Nachtflugverbot am Hauptstadtflughafen BER ausgesprochen.
Zwar sei das Verbot wichtig, um die Nachtruhe der Bevölkerung in der Nähe des Flughafens zu gewährleisten und die Gesundheit der Menschen zu schützen, teilte er mit. "Wir werden aber mit Brandenburg und der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg noch einmal das Gespräch suchen, ob es Ausnahmen bei geringfügigen Abweichungen geben kann."
Zuvor hatte der RBB berichtet. Ziel müsse es demnach sein, Kosten oder große Umwege für Fluggesellschaften und Fluggäste zu vermeiden, wenn es zu leichten Verspätungen komme, betonte Wegner.
Am BER gilt ein abgestuftes Nachtflugverbot von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr. Zwischen 22.30 Uhr und Mitternacht, sowie von 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr sind Flüge mit lärmarmen Maschinen erlaubt.
Zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr ruht der reguläre Flugbetrieb. Gestattet sind nur Post-, Regierungs-, Vermessungs- und Ambulanzflüge.
Immer wieder kommt es vor, dass Passagierflugzeuge wegen weniger Minuten Verspätung nicht mehr landen dürfen, umgeleitet werden oder vor einer Landung noch Warteschleifen drehen müssen. Für Reisende bedeutet das zusätzliche Fahrzeiten und Kosten, auch Fluggesellschaften beschweren sich über hohen Aufwand.
Der Flughafengesellschaft zufolge sind im vergangenen Jahr 50 Flüge mit einer geplanten Landungszeit zwischen 22.00 und Mitternacht umgeleitet worden.
"Wir gehen bei diesen Umleitungen davon aus, dass diese größtenteils aufgrund des Nachtflugverbotes nicht am BER landen konnten", hieß es. 40 dieser Flüge wurden nach Hannover umgeleitet und 7 nach Poznan in Polen. Bei drei weiteren ist das Umleitungsziel nicht bekannt.
BER-Chefin Aletta von Massenbach hatte sich kürzlich ebenfalls für mehr Flexibilität ausgesprochen. Die Brandenburger Landesregierung lehnt dies mit Verweis auf den Schutz der Anwohner ab.
© dpa | 17.09.2025 13:04







Kommentare (13) Zur Startseite
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Es gibt m.E. nur 2 Möglichkeiten für das Ganze: Entweder man schafft das Nachtflugverbot komplett ab (was wahrscheinlich nicht durchsetzbar ist) oder aber man setzt es konsequent um. Und dann ist halt um 24:00 Schluss. Irgendwelche zusätzlichen Toleranzen lösen das Problem nicht, sondern verschieben es nur, da dann Ryanair & Co auch diese Grenzen (z.B. 0:05) versuchen komplett auszureizen und sich dann wieder wegen "nur ein paar Minuten zu spät" beschweren werden.
Guter Punkt, was ja auch regelmäßig bewiesen wird. Die offiziellen Betriebszeit endet m.W. um 23:30. Das heißt, man kann Flüge nur bis zu dieser Zeit planen und veröffentlichen. Danach gibt es diese 30 Min Verlängerung bei besonderen Umständen. Danach ist Schluß. Warum gibt es überhaupt Flüge, bei denen diese 30Min gerissen werden? Wozu braucht es 35Min. 40Min. usw.. Schluss ist Schluss. Die üblichen Verdächtigen haben ja in FRA schon auf die Finger bekommen, weil sie genau das überreizt haben.
Ich hatte etwas ähnliches in Erinnerung, musste jetzt aber eine Weile suchen, um die entsprechende Info zu finden: "Von 23.30 bis 24 Uhr und von 5 bis 5.30 Uhr dürfen grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Diese Zeiten stehen ausschließlich für Verspätungen bzw.
Verfrühungen zur Verfügung." Das bedeutet also, das es bereits jetzt einen Puffer von 30 Minuten gibt, der Ryanair & Co nicht ausreicht! Worüber beschwert sich Herr Wegner also???
Vielleicht könnte man das Ganze über die Landegebühren steuern? Von 23:30-24:00 und 5:00 bis 5:30 drastisch höhere Gebühren, so dass es sich für Ryanair & Co nicht mehr lohnt permanent dieses Puffer auszureizen und den Flugplan total "auf Kante zu nähen". Und auch für wegen des Nachtflugverbots abgebrochene Landungen Gebühren verlangen, damit die Piloten - vielleicht auf Druck der Airlines - die "wenn ein Wunder geschieht schaffen wir das schon" Mentalität ablegen und frühzeitig Alternativen wählen.
Dieser Beitrag wurde am 19.09.2025 05:49 Uhr bearbeitet.
Kann ich nicht.
Die rechtsverbindliche Planfeststellung mit den darin beantragten Routen ist die letzte Stufe im Verwaltungsrecht, die Lärmschutz und/oder Entschädigungen für Fluglärm auslöst.
Spätere Änderungen der Flugrouten durch die DFS sind rechtlich gesehen "nur" Verwaltungsakte ohne die Implikationen einer Planfeststellung.
Der Fluglärm hat zudem mit dem Fluglärmschutzgesetz seine eigene, recht laxe Rechtsgrundlage, ggü der deutlich stringenteren TA Lärm die für alle anderen Lärmarten, Industrie und Privat, zuständig ist.
In Frankfurt hat der Ausbau 2011 die Kapazität von 96 FB/h auf nur ca. 110/h statt der geplanten 126/h erhöht. Die mit der Südumfliegung verbundene Komplexität (u.A. Kreuzung von Durchstart-Strecken) verhindert die Erreichung des Planziels von 126/h also deutlich.
Im Endeffekt ist damit die Planumsetzung des Ausbaus auf 126/h faktisch gescheitert.
Die DFS versucht nun, die alten Nordabflüge wieder stärker zu reaktivieren, die eine große Zusatzbelastung einiger Gemeinden und Städte darstellen.
Die FLK hat das schon mal abgelehnt. Wie es weitergeht, wenn die beantragten Flugrouten die geplante Kapazität nicht ermöglichen, kann man wohl in den nächsten Jahren vor Gerichten bewundern.
Was meinen Sie mit "nur noch in Ausnahmefällen"?
In seltenen Fällen ist im Verwaltungsrecht wohl das Mittel einer Plankorrektur anwendbar um das Planziel trotz Fehlern zu erreichen. Sollte der Plan also nochmal geändert und neu genehmigt werden müssen, könnte das Einfluss auf die zu erstellenden Schutzzonen und Entschädigungsgebiete haben.
Die Optionen an einem konkreten Standort sind allerdings dann Fragestellungen für vollberufliche Verwaltungsrechtler.
Dieser Beitrag wurde am 18.09.2025 18:36 Uhr bearbeitet.
Es gibt m.E. nur 2 Möglichkeiten für das Ganze: Entweder man schafft das Nachtflugverbot komplett ab (was wahrscheinlich nicht durchsetzbar ist) oder aber man setzt es konsequent um. Und dann ist halt um 24:00 Schluss. Irgendwelche zusätzlichen Toleranzen lösen das Problem nicht, sondern verschieben es nur, da dann Ryanair & Co auch diese Grenzen (z.B. 0:05) versuchen komplett auszureizen und sich dann wieder wegen "nur ein paar Minuten zu spät" beschweren werden.
Guter Punkt, was ja auch regelmäßig bewiesen wird. Die offiziellen Betriebszeit endet m.W. um 23:30. Das heißt, man kann Flüge nur bis zu dieser Zeit planen und veröffentlichen. Danach gibt es diese 30 Min Verlängerung bei besonderen Umständen. Danach ist Schluß. Warum gibt es überhaupt Flüge, bei denen diese 30Min gerissen werden? Wozu braucht es 35Min. 40Min. usw.. Schluss ist Schluss. Die üblichen Verdächtigen haben ja in FRA schon auf die Finger bekommen, weil sie genau das überreizt haben.