RAUNHEIM - Ein neues Betriebskonzept sieht für den Frankfurter Flughafen künftig mehr Abflüge in Richtung Nordwesten vor.
Am Mittwoch beraten die Anrainerkommunen das Konzept, anschließend wollen sie ihre Einschätzung bei einer Pressekonferenz erläutern (12.30 Uhr). Die Kommunen sind in der Kommission zur Abwehr des Fluglärms vertreten, die zu einer Sondersitzung in Raunheim zusammentritt.
Das Konzept sieht vor, Abflüge von der Center-Bahn häufiger als bislang in Richtung Taunus zu leiten. Dies würde mehr Lärm für die dort liegenden Städte und Gemeinden bedeuten.
Nach bisherigen Angaben auch des hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums werden davon vor allem die Orte Flörsheim und Hattersheim-Eddersheim (Main-Taunus-Kreis) betroffen sein. Andernorts soll es dagegen Entlastung geben.
Prognostizierter Anstieg von FlugbewegungenNötig sind die Änderungen laut Fraport, um auch künftig einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten - denn laut Prognosen soll es wieder mehr Starts und Landungen in Frankfurt geben.
Das neue Betriebskonzept wurde in bisherigen Äußerungen vor allem in den betroffenen Gemeinden scharf kritisiert. Die Fluglärmkommission beklagte zudem mangelnde Informationen und sprach von einem Kommunikationsdesaster. Zwischenzeitlich wurde das Konzept überarbeitet und um Lärmschutzmaßnahmen ergänzt.
© dpa | 10.06.2026 06:11
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Beitrag vom 11.06.2026 - 06:51 Uhr
good
Beitrag vom 10.06.2026 - 22:32 Uhr
Nur falls eine mögliche Falschaussage vor einem Verwaltungsgericht ein Offizialdelikt ist... eventuell müssten auch die damals unterlegenen Kläger selbst wieder juristisch aktiv werden.
Dieser Beitrag wurde am 10.06.2026 22:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.06.2026 - 11:39 Uhr
Im Verfahren um die Rechtmäßigkeit des Ausbaus hatte die DFS glasklar zu Protokoll gegeben: Das neue Betriebskonzept mit Südumfliegung ist in der Lage, bis zu 700k Flugbewegungen sicher abzuwickeln. Kein Wenn, kein Aber.
Jetzt muss plötzlich schon bei einer Flugbewegungszahl auf dem Stand von 2002 (460k), also deutlich vor dem Ausbau und deutlich unter der Kapazität vor dem Ausbau (500k) das Betriebskonzept geändert werden?
Wurde das Bundesverwaltungsgericht bewusst getäuscht?
Wenn es so wäre, wie es ja offensichtlich der Fall ist, wird dann die Justiz gegen die 'Täuscher' vorgehen? Das sollte man doch eigentlich erwarten können.
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Dieser Beitrag wurde am 10.06.2026 22:32 Uhr bearbeitet.
Jetzt muss plötzlich schon bei einer Flugbewegungszahl auf dem Stand von 2002 (460k), also deutlich vor dem Ausbau und deutlich unter der Kapazität vor dem Ausbau (500k) das Betriebskonzept geändert werden?
Wurde das Bundesverwaltungsgericht bewusst getäuscht?
Wenn es so wäre, wie es ja offensichtlich der Fall ist, wird dann die Justiz gegen die 'Täuscher' vorgehen? Das sollte man doch eigentlich erwarten können.