Das gilt ab 2027
Älter als 7 Tage

Neue EU-Fluggastrechte nehmen letzte Hürde

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Anzeigetafel, © Sita

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BRÜSSEL - Fluggesellschaften müssen ihre Gäste künftig bei Problemen schnell informieren, Entschädigungen innerhalb einer Frist auszahlen und dürfen manche Extragebühren nicht mehr erheben. Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue Fluggastrechte.

Die Minister der EU-Staaten haben die Änderung gebilligt, mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt. Einige Anpassungen können aber auch zu Lasten von Verbrauchern gehen.

Das gilt künftig bei Verspätungen

Besonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und Staaten lange gestritten. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.

Die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.

Gestaffelt nach Entfernung sind es:

- 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung)

- 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung)

 - 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn Flug EU-Grenzen überschreitet)

Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.

Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.

Neu ist: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.

Das kommt außerdem

Flugsuche: Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.

Gebühren: Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Störungen: Künftig muss klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.

Ersatzbeförderung: Fluggäste haben bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein - also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt - bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.

Downgrade: Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss ("Downgrade"), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.

No-show: Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt ("No-show"), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht antreten - oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt verpassen.

Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.

Einfachere Durchsetzung von Reiserechten

Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform.

Es soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Die Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen. Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet.

Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber auch Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung informiert haben.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Lufthansa, aero.de | 13.07.2026 06:36

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Beitrag vom 14.07.2026 - 07:24 Uhr
Die Fluggastrechte waren bereits vollkommen überzogen und werden jetzt noch lächerlicher. Ein typisches Beispiel der späteuropäischen Dekadenz.
Beitrag vom 13.07.2026 - 11:02 Uhr
An sich alles gut, allerdings gibts eine neue Regelung, die eine massive Verschlechterung der Fluggastrechte darstellt: Bei Flugausfall und Weigerung der Airline einen auf den nächstmöglichen Flug umzubuchen darf man zwar weiterhin selbst einen Ersatzflug buchen, die Kosten dafür sind aber bei 400% des Originaltickets gecappt. Und es ist nirgends festgelegt, worauf sich die 400% beziehen, sprich Ticketpreis, Gesamtpreis für Hin- und Rückflug, Meilentickets sind gar nicht erwähnt. Da kurzfristigte Buchungen oftmals deutlich mehr als das fünfache des ursprünglichen Tickets kosten können ist das nun quasi der Freifahrtschein für die Airlines einen nicht mehr auf andere Fluggesellschaften umbuchen zu müssen, viele nun nicht mehr selbst was buchen können, ohne ordentlich selbst was draufzulegen.

Glaube das werden Gerichte noch klären müssen.


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