Lufthansa
Älter als 7 Tage
Vereinigung Cockpit will Zugang zu Dienst-E-Mail-Adressen
FRANKFURT - Bei der Lufthansa geht der Kleinkrieg mit der Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit" weiter.
Die VC will für ihre Mitgliederwerbung die dienstlichen E-Mail-Adressen der Pilotinnen und Piloten nutzen, was der Arbeitgeber bislang verweigert hat. Daher sei eine Klage beim Arbeitsgericht Köln eingereicht worden, teilte die Organisation mit.
"Die Koalitionsfreiheit darf nicht an der Digitalisierung der Arbeitswelt scheitern. Wenn Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen ihre Beschäftigten selbstverständlich digital erreichen können, muss dies auch für Gewerkschaften gelten, erklärt VC-Vorstandsmitglied Oliver Löwe.
Gerade im Flugbetrieb seien Cockpitbeschäftigte überwiegend unterwegs und auf herkömmlichem Wege kaum erreichbar. Die dienstliche E-Mail sei das zentrale Kommunikationsmittel.
Man biete bereits heute ausreichende Möglichkeiten für die gewerkschaftliche Ansprache der Beschäftigten, erklärte hingegen ein Sprecher des Unternehmens. Er kritisierte, dass die Klage zu einem Zeitpunkt erfolge, an dem weiterhin vertrauliche Sondierungsgespräche mit der Vereinigung Cockpit stattfänden.
Die Piloten haben im laufenden Jahr bereits an sieben Tagen gestreikt. Zudem gab es Streit um die dienstliche Freistellung von VC-Vertretern in internationalen Luftfahrtgremien.
© dpa-AFX, aero.de | 31.07.2026 13:07
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Beitrag vom 03.08.2026 - 10:43 Uhr
Der VC geht es wohl eher um die legale Nutzbarkeit, als darum, die Daten als solche zu bekommen.
Und genau auf diese Nutzbarkeit hat sie weder ein Anrecht noch wird sie diese geltend machen können.
Die Dienstadressen sind für die innerbetriebliche Kommunikation mit den häufig auf Reisen befindlichen Mitarbeitern da, und es besteht eine betriebliche Pflicht des Mitarbeiters, diese Mailadressen laufend zu lesen. Mails an diese Adresse haben also eine hohe Priorität, und es ist kein Grund ersichtlich, dieses erhöhte Aufmerksamkeitspotential für gewerkschaftliche Zwecke zu nutzen, zumal der Betriebsrat - und der ist nicht deckungsgleich mit einer Gewerkschaft - diese Adressen für seine Zwecke durchaus nutzen darf.
Einer Gewerkschaft stehen zahlreiche andere Mittel zur freiwilligen Kommunikation mit den Mitarbeitern zur Verfügung, ganz davon abgesehen, dass jemand seine Privat- oder Dienstadresse auch freiwillig für weitere Informationen registrieren lassen kann. Auf eine verbriefte Zwangsbeglückung durch gewerkschaftliche Ergüsse hat auch ein Mitarbeiter kein Anrecht.
Anscheinend halten manche Gewerkschaftler sowohl ihre Kollegen für unfähig, sich bei Interesse selbst an die Gewerkschaft zu wenden, als auch ihre eigene Organisation für ausserstande, wichtige Informationen halbwegs attraktiv und öffentlichkeitswirksam auf eigenem Webspace präsentieren zu können, etwas was heutzutage jeder interessierte Vierzehnjährige als Hausaufgabe abliefern kann.
Beitrag vom 02.08.2026 - 20:55 Uhr
Im Grunde sind die Mailadressen ja kein Geheimnis. Vor der DSGVO waren die Senioritätslisten mit Personalnummern versehen und den Klarnamen. Darüber lässt sich ganz easy die dienstliche email basteln. Nach Einführung der DSGVO ist im Cockpit nicht mehr viel Personal dazu gekommen. Also wäre ein Großteil er?eichbar. Ebenso könnte man in ein paar Tagen Kleinarbeit die notwendigen Daten z.B. aus Requestsystemen extrahieren. Da braucht es nur jemanden der VC Leute, der nach einem Fleißkärtchen lächzt.
Der VC geht es wohl eher um die legale Nutzbarkeit, als darum, die Daten als solche zu bekommen.
Beitrag vom 02.08.2026 - 11:16 Uhr
Klar, fordern kann man immer. Das in der aktuellen Zeit, einer vorsichtigen Annäherung mit viel Hilfe von Außen, jetzt einzuklagen? Das zeigt, dass die immer wieder bemühte Sozialpartnerschaft noch einen weiten Weg vor sich hat.
Naja, die Sozialpartnerschaft ist grundlegend schon noch vorhanden. Aber es lässt sich halt nicht verhindern, dass es seitens der Gewerkschaft für einfacher gehalten wird, seine Macht durch die schützende Hand der Rechtsprechung zu erweitern als durch kluges Handeln. Insbesondere das Verlangen nach einer vom Mitarbeiter zwangsweise zu beachtenden Mailadresse zeugt jetzt nicht gerade von der Überzeugung, eine den Mitarbeiter auch ohne Lesezwang interessierende Kommunikationslinie anbieten zu können.
Wenn man so will, eine intellektuelle Bankrotterklärung, Mitarbeiter müssten von den Segnungen gewerkschaftlicher Aktivitäten immer wieder mit Druck überzeugt werden.
Vielleicht weiss ja einer von den Gewerkschaftlern, warum man diese Mailadressen brauchen würde und es nicht einfacher ginge?
Kommentare (13) Zur Startseite
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Und genau auf diese Nutzbarkeit hat sie weder ein Anrecht noch wird sie diese geltend machen können.
Die Dienstadressen sind für die innerbetriebliche Kommunikation mit den häufig auf Reisen befindlichen Mitarbeitern da, und es besteht eine betriebliche Pflicht des Mitarbeiters, diese Mailadressen laufend zu lesen. Mails an diese Adresse haben also eine hohe Priorität, und es ist kein Grund ersichtlich, dieses erhöhte Aufmerksamkeitspotential für gewerkschaftliche Zwecke zu nutzen, zumal der Betriebsrat - und der ist nicht deckungsgleich mit einer Gewerkschaft - diese Adressen für seine Zwecke durchaus nutzen darf.
Einer Gewerkschaft stehen zahlreiche andere Mittel zur freiwilligen Kommunikation mit den Mitarbeitern zur Verfügung, ganz davon abgesehen, dass jemand seine Privat- oder Dienstadresse auch freiwillig für weitere Informationen registrieren lassen kann. Auf eine verbriefte Zwangsbeglückung durch gewerkschaftliche Ergüsse hat auch ein Mitarbeiter kein Anrecht.
Anscheinend halten manche Gewerkschaftler sowohl ihre Kollegen für unfähig, sich bei Interesse selbst an die Gewerkschaft zu wenden, als auch ihre eigene Organisation für ausserstande, wichtige Informationen halbwegs attraktiv und öffentlichkeitswirksam auf eigenem Webspace präsentieren zu können, etwas was heutzutage jeder interessierte Vierzehnjährige als Hausaufgabe abliefern kann.
Der VC geht es wohl eher um die legale Nutzbarkeit, als darum, die Daten als solche zu bekommen.
Naja, die Sozialpartnerschaft ist grundlegend schon noch vorhanden. Aber es lässt sich halt nicht verhindern, dass es seitens der Gewerkschaft für einfacher gehalten wird, seine Macht durch die schützende Hand der Rechtsprechung zu erweitern als durch kluges Handeln. Insbesondere das Verlangen nach einer vom Mitarbeiter zwangsweise zu beachtenden Mailadresse zeugt jetzt nicht gerade von der Überzeugung, eine den Mitarbeiter auch ohne Lesezwang interessierende Kommunikationslinie anbieten zu können.
Wenn man so will, eine intellektuelle Bankrotterklärung, Mitarbeiter müssten von den Segnungen gewerkschaftlicher Aktivitäten immer wieder mit Druck überzeugt werden.
Vielleicht weiss ja einer von den Gewerkschaftlern, warum man diese Mailadressen brauchen würde und es nicht einfacher ginge?