Konkret bringen die drei Länder einen sogenannten "Doppelauktionsmechanismus" auf den Weg, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. "Das Verfahren bringt Produzenten und Abnehmer zusammen. Wo zwischen beiden Seiten noch eine Preislücke besteht, setzt die staatliche Förderung an."
Deutschland stellt dafür bis zu zwei Milliarden Euro bereit, Österreich und Luxemburg jeweils bis zu 60 Millionen Euro.
Das Doppelauktionsprinzip wird unter anderem bereits im deutschen Förderprogramm für Industrie-Wasserstoff "H2Global" angewendet. Hier schließt ein staatlicher Vermittler langfristige Abnahmeverträge mit den günstigsten Lieferanten - in der Regel über 10 Jahre - und versteigert Wasserstoffkontingente in kürzeren Zeiträumen weiter.
Preislücken zwischen Anbieter und Nachfrager werden so vom Staat solange ausgeglichen, bis sich anfangs hohe Produktionskosten und echte Marktpreise angleichen. Die Preisdifferenz, die der Staat im Rahmen der Förderung überbrückt, wird in diesem Modell mit der Zeit schrittweise immer geringer, lautet der Gedanke.
Fluggesellschaften stehen bei SAF und eSAF unter Abnahmezwang. Seit Januar 2025 gilt in der EU eine verbindliche SAF-Quote, die bis 2050 stufenweise von 2,0 Prozent auf 70,0 Prozent ansteigt. Eine Unterquote für eSAF soll ab 2030 einsetzen - und dann von 1,2 Prozent auf 35 Prozent im Jahr 2050 anziehen.
IATA: Geringe Weltproduktion von eSAF
Fluggesellschaften und der Weltbranchenverband IATA zweifeln an ausreichender Verfügbarkeit strombasierter Flugtreibstoffe.
"Die EU und das Vereinigte Königreich haben bis 2030 eine verpflichtende Produktion von rund 0,6 Millionen Tonnen eSAF vorgesehen", teilte die IATA im Juni 2026 mit. "Die derzeit weltweit in Betrieb und im Bau befindliche Produktionskapazität beläuft sich auf lediglich rund 0,02 Millionen Tonnen und nur eine einzige Produktionsanlage läuft schon."
© aero.de | Abb.: DHL | 25.09.2026 14:11







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"EU-Emissionshandel (EU-ETS): Der Luftverkehr für innereuropäische Flüge ist in das EU-Emissionshandelssystem eingebunden. Fluggesellschaften müssen für ihre CO2-Emissionen auf diesen Strecken Zertifikate erwerben, was de facto eine CO2-Bepreisung darstellt."
Nichtsdestotrotz wäre eine Ausgleichsabgabe für Nichtnutzung von eSAF begründbar, im öffentlichen Interesse und auch finanziell tragbar, ohne disruptive Folgen hervorzurufen.
Dieser Beitrag wurde am 27.09.2026 12:47 Uhr bearbeitet.
Stimme zu. eSAF konkurriert dummerweise mit einem Produkt (fossiles Kerosin), das selbst massiv durch Steuerbefreiungen (Energiesteuer, MWSt) subventioniert wird.
Eine zusätzliche Steuer auf normales Kerosin zweckgebunden zur Subventionierung von eSAF würde in der Tat einen echten Anreiz schaffen.