Flughafen Frankfurt
Älter als 7 Tage

Arbeitsgericht stoppt Solidarstreik der Fluglotsen

Im Tower am Frankfurter Flughafen
Im Tower am Frankfurter Flughafen, © Fraport AG

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FRANKFURT - Am Frankfurter Flughafen wird den Passagieren das ganz große Chaos am Mittwoch erspart bleiben: Das Arbeitsgericht Frankfurt stoppte am Dienstagabend den geplanten Unterstützungsstreik der mächtigen Towerlotsen für ihre seit knapp zwei Wochen streikenden Kollegen auf dem Vorfeld. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hatte nahezu den gesamten Flugverkehr auf dem größten deutschen Drehkreuz für sechs Stunden lahmlegen wollen.

Der Streik auf dem Vorfeld sollte nach der juristischen Schlappe weitergeführt werden, sagte GdF-Sprecher Matthias Maas. Die GdF kündigte an, in die Berufung zu gehen. Ein Termin stand aber noch nicht fest. Der Streik im Tower finde damit am Mittwochmorgen definitiv nicht statt. Falls man in der zweiten Instanz Recht bekomme, könne man den Unterstützungsstreik gleich an einem der nächsten Tage starten, sagte Maas.

Richter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk rügte die Unverhältnismäßigkeit des angedrohten Streiks, der zu einem Stillstand des Flughafens geführt hätte. Er erließ auf Antrag des Flughafenbetreibers Fraport <FRA.ETR>, der Lufthansa <LHA.ETR> und der Deutschen Flugsicherung (DFS) eine Einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft und drohte ein Zwangsgeld von 250 000 Euro an.

Obwohl der Streik abgeblasen wurde, drohte am Mittwoch auf dem größten deutschen Flughafen eine Vielzahl von Flugausfällen. "Zahlreiche Interkontinentalverbindungen sind längst abgesagt worden", erklärte der DFS-Arbeitsdirektor Jens Bergmann. Die Flugsicherung hatte am Tag internationale Warnungen herausgegeben, dass Frankfurt am Mittwochmorgen bestreikt werden könne. Er sei aber froh, dass das Gericht in der Sache entschieden habe, sagte Bergmann.

Die GdF hatte die Lotsen für Mittwoch zu einem sechsstündigen Unterstützungsstreik für die seit knapp zwei Wochen streikenden Vorfeldmannschaften am Frankfurter Flughafen aufgerufen. Die Lotsen sind Beschäftigte der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung GmbH in Langen bei Frankfurt, während die Vorfeldmannschaften beim Flughafenbetreiber Fraport beschäftigt sind. Sie waren bislang trotz mehr als 1500 Flugausfällen mit ihren Forderungen nach mehr Gehalt und besseren Arbeitsbedingungen nicht durchgedrungen.

Nach zunächst zwei Streikwellen waren die Tarifgespräche zwischen Fraport und der GdF über die Vorfeldbeschäftigten am vergangenen Freitag gescheitert. Der Vorfeldstreik ist zunächst bis Donnerstagfrüh befristet.

Lufthansa beklagte hohe Schäden in Folge der Streiks. Personalvorstand Stefan Lauer sprach am Dienstag von einer neuen Dimension, die das Unternehmen nicht hinnehmen werde. "Wir sind in dieser Auseinandersetzung mit großer Klarheit der Hauptgeschädigte", sagte Lauer. Passagiere machten im Moment einen regelrechten Bogen um Europas größte Airline.

Erneut waren am Dienstag in Frankfurt rund 200 Flüge ausgefallen, etwa 80 Prozent des geplanten Verkehrs fand statt.
© dpa | Abb.: Fraport AG, Symbolbild | 28.02.2012 11:47

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Beitrag vom 29.02.2012 - 17:29 Uhr
na ja, vielleicht erledigt die Lufthansa das Thema GDF ja per Schadensersatzklage:

 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeitskampf-am-frankfurter-flughafen-gericht-verbietet-streik-der-vorfeld-mitarbeiter-1.1296523

Beitrag vom 29.02.2012 - 13:05 Uhr
Na sieh einmal an, es geht doch.
Eins hat die GdF bereits – ungewollt – mit ihrem erweiterten Streikaufruf erreicht:
Reuters berichtet:

"Von der Leyen: Flughafen-Streik zwingt Politik zum Handeln"

Nach zu lesen bei Reuters. LinK:
Beitrag vom 29.02.2012 - 11:24 Uhr
Also zum Ersten ist es gesetzlich völlig legal zu streiken und wie auch immer die Forderungen lauten: Die GDF hat den Schlichterpruch anerkannt. Fraport hingegen nicht. Mehr muss eigentlich nicht gesagt werden.


Und wo steht, dass man den Schlichterspruch zwingend annehmen muss? Kann mich da der Antwort von Rotas nur anschließen.
Aus der Nichtannahme des Schlichterspruches abzuleiten, dass Fraport Schuld an allem sei, kann ich nicht nachvollziehen.


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