Dritte Startbahn
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Flughafen München stellt Weichen für Börsengang

MÜNCHEN - Am Flughafen München verdichten sich die Vorzeichen für einen Börsengang. Am Dienstag veröffentlichte die Flughafengesellschaft FMG eine Ausschreibung für die Erstellung ihrer Jahresabschlüsse in den Jahren 2016 bis 2020. In dieses Zeitfenster könnte die IPO fallen - und der Baubeginn für Startbahn 3.

"Innerhalb des Vergabezeitraums ist von einem Börsengang der FMG (IPO) auszugehen", heißt es in der öffentlichen Dienstleistungsausschreibung.

Dritte Landebahn am Flughafen München
Animation: Dritte Landebahn am Flughafen München, © Lufthansa

Flughafenchef Michael Kerkloh hatte sein Unternehmen im Frühjahr angesichts solider Geschäftszahlen als "kurzfristig kapitalmarktfähig" bezeichnet und so Spekulationen um einen Börsengang geschürt. Die FMG erwirtschaftete 2013 bei einem Umsatz von 1,2 Milliarden Euro einen Gewinn von 95 Millionen Euro nach Steuern.

Börsengang für Startbahn 3


Parkettambitionen werden München zwar schon seit einigen Jahren nachgesagt. Für den Flughafen hätte der Gang an die Börse gerade aber auch einen handfesten strategischen Vorteil.

Der Flughafen gehört, seit 1973 unverändert, zu 51 Prozent dem Freistaat Bayern, zu 26 Prozent dem Bund und zu 23 Prozent der Stadt München. Letztere blockiert seit 2012, nach einem Bürgerentscheid, den Bau der dritten Start- und Landebahn am bayerischen Drehkreuz.

Im Falle eines Börsengangs würde sich die Eigentümerstruktur des Flughafens verändern, München sein Veto gegen die Realisierung der Piste verlieren.

Rechtliche Hindernisse für den schon 2011 genehmigten Bau gibt es ohnehin nicht mehr - im Februar schmetterte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof alle gegen das Vorhaben gerichteten Klagen endgültig ab.


München hatte mit 38.7 Millionen Passagieren 2013 einen neuen Rekord aufgestellt, stößt laut Kerkloh aber inzwischen regelmäßig an seine Kapazitätsgrenzen. Kerkloh hält daher an der Notwendigkeit der Startbahn 3 fest, mit der München bis 2025 auf 58 Millionen Jahrespassagire wachsen könnte.

Flughafen: Entscheidung liegt bei Gesellschaftern

Der Flughafen München relativierte am Mittwoch den Passus in seiner aktuellen Ausschreibung. Es handele sich bei dem zitierten Satz zum Börsengang um einen "Formulierungsfehler", sagte Flughafen-Sprecher Ingo Anspach aero.de. Einen Börsengang schließe die FMG für die Zukunft zwar nicht aus, die Entscheidung hierüber liege aber bei den Gesellschaftern.
© aero.de | Abb.: Lufthansa | 03.12.2014 09:38

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Beitrag vom 04.12.2014 - 12:29 Uhr
@FlyingT
Die Auslastung des Flughafens bestimmt sich aber abseits der Terminals überwiegend durch die Zahl der Flugbewegungen. Nur diese Zahl kann ein Maßstab sein. Die lag 2013 bei 381951 Starts/Landungen. Im Jahr 2004 lag sie bereits bei 383110. In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der Bewegungen also nicht gestiegen sondern sogar zurück gegangen wenn auch bei steigenden Pass.-zahlen.

In 2014 gegenüber 2013 ist die Zahl der Bewegeungen bis Oktober um weitere 1,5% zurückgegangen. Da zeichnet sich also absolut kein kurzfristiger Bedarf ab zumal der Airport bereits 2008 sogar 432296 Bewegungen verkraftet hat. Es wird vermutlich 6-10 Jahre dauern bevor dieser Höchstwert wieder erreicht wird. Zeichnet sich der Trend dazu ab wäre noch genügend Zeit den Bau zu beschließen.

Das ganze wird aber nicht wirtschaftlich sondern politisch entschieden. MUC selbst hat da gar nichts zu entscheiden. Die Stadt München ist zwar rechtlich nicht gebunden aber kein Stadtrat oder Bürgermeister wird auf Jahre hinaus auch nur ein postives Wort für den Bau abgeben. Die Bayr.Staatsregierung hat - wie heute in der SZ berichtet - wird MUC auch sofort zurückgepfiffen. Wenn 2 von 3 Anteilseignern (die laut Vertrag nur gemeinsam entscheiden können) nein sagen geht gar nichts.

Es ist blanke Illusuion das die MUC-Geschäftsführung seine Pläne auf absehbare Zeit realisieren kann.
Beitrag vom 03.12.2014 - 19:24 Uhr
Durch die Umwandlung der GmbH in eine AG ändert sich erstmal rein gar nichts an den anteiligen Besitzverhältnissen.
Aber zugegebener Maßen bietet eine AG mehr Gestaltungsspielraum.

@Runway

Es ist richtig, dass die Bewegungszahlen in den letzten Jahren zurück gegangen sind.
Es ist aber entgegen deiner Behauptung allerdings so, dass die Passagierzahlen seit Jahren konstant steigen. Wie in den Jahren zuvor wird MUC auch in diesem Jahr einen neuen Passagierrekord verbuchen werden.

Das PAX-Wachstum ist über eine deutliche Vergrößerung der eingesetzten Röhren zu Lasten der Movements generiert worden.
Dies ist allerdings eine endliche Entwicklung.

Das schon heute existente Problem für MUC ist, dass zu Stoßzeiten kaum mehr sinnvolle Slotpaare zu bekommen sind.

Überdies ist zu bedenken, dass eine Bahn nicht innerhalb von 3 Monaten gebaut ist.
Rechnet man in 5 Jahren (austauschbar durch eine selbst zu wählende Zahl) wieder mit einer merklichen Zunahme der Bewegungen, so würde es durchaus hilfreich sein schön heute mit dem Bau anzufangen.


@all

Zwei hypothetische Überlegungen zur Wandlung der FMG in eine AG:

- Wenn ich es recht in Erinnerung habe (ich bitte im Falle eines andersartigen Sachverhalts ausdrücklich um Korrektur) dürfen Volksbegehren und kommunale Äquivalente nicht in die fiskalische Hoheit und Freiheit der Executive eingreifen. Es können lediglich spezielle, konkrete Gesetze und Sachverhalte und Vorhaben über die direkte Bürgerbeteiligung beeinflusst werden.
Ein Wandel der FMG in eine AG würde hier gewisse Spielräume eröffnen, oder nicht? Der Verkauf einer Beteiligung oder eines Teils dieser muss nicht zwingend als unternehmerische Entscheidung aufgefasst werden - es kann auch als rein fiskalische Entscheidung zugunsten des Haushalts ausgelegt werden. Ebenso könnte man eine Kapitalerhöhung mittels Ausgabe neuer Aktien werten. Oder habe ich hier gerade einen Denkfehler?
Die Konsequenz beider Entscheidungen wäre allerdings die selbe: Die Stadt München könnte auf beiden Wegen ihre Sperrminorität verlieren - der Aufsichtsrat könnte unabhängig und ungebunden von Münchner Bürgerentscheide für einen Bau der Bahn stimmen.
Eine Anmerkung an dieser Stelle: Das Münchner Bürgervotum war nur ein Jahr bindend. Seit Ablauf dieser Frist ist es eine politische Entscheidung der Stadt weiterhin dem Bau der Bahn nicht zuzustimmen.

- Ein Börsengang einer AG kann ja auf mehrere Arten erfolgen. Beim Verkauf von Aktien der Alteigentümer fliest diesen der erlös zu, die FMG profitiert hiervon nicht. Im Falle einer Kapitalerhöhung in Form der Ausgabe neuer Aktien verändern sich die anteiligen Besitzverhältnisse, der Erlös der Emission kann aber im Unternehmen verbleiben. Oder in frei wählbaren Teilen mittels Ausschüttung weitergereicht werden. Dazwischen sind natürlich alle möglichen Varianten ebenso möglich.
Bliebe hingegen der Erlös des Verkaufs neuer Aktien im Unternehmen, ließe sich derart der Bau der Bahn sehr elegant finanzieren - zumindest in Teilen.
Beitrag vom 03.12.2014 - 15:08 Uhr
es könnte aber auch so sein, dass muc an die börse geht und dann neue aktien ausstößt, wordurch am ende die anteile der derzeitigen anteilseigener verwässert wird. außer sie ziehen mit...

Diesen Schritt kann MUC aber eben nur gehen wenn "vorher" die Umwandlung in eine AG beschlossen wird. Das kann die Stadt München aber ablehnen.


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