Passagier vs. Airline
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Schlichtungsfälle bei Flugreisen fast verdreifacht

Flughafen Frankfurt
Terminal am Flughafen Frankfurt, © world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography

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BERLIN - Zur Klärung von Streitfällen bei Flugreisen wenden sich Betroffene immer häufiger an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Im ersten Halbjahr 2015 gingen dort 4133 Schlichtungsanträge zu Flugreisen ein, fast dreimal so viele wie im Vorjahreszeitraum, in dem 1401 Beschwerden gezählt wurden.

Der Anstieg sei darauf zurückzuführen, dass immer mehr Fluggesellschaften sich an der Schlichtung beteiligten, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Heinz Klewe, der Deutschen Presse-Agentur. "Alle deutschen und über 30 internationale Airlines machen bereits mit, auch Ryanair und Easyjet."

Die SÖP ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt. Insgesamt beteiligen sich derzeit rund 240 Verkehrsunternehmen an dem Verfahren, das sie selbst finanzieren. In vielen Fällen geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen und Bahnfahrten.

In der ersten Jahreshälfte gab es 1245 Beschwerden über Bahnreisen, das sind 301 oder ein Fünftel weniger als ersten Halbjahr 2014. Für alle Verkehrsmittel waren es 5494 Fälle, ein Plus von 81 Prozent. Klewe rechnet im Gesamtjahr mit rund 13 000 Schlichtungsanträgen nach 8070 im Jahr 2014.

"Die Schlichtung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit", erläuterte der SÖP-Geschäftsführer. "Das hat sich sehr bewährt. Die Unternehmen arbeiten auf dieser Grundlage viel engagierter mit, als wenn sie zur Schlichtung gezwungen wären." Die nötige Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle sei gewährleistet durch die gesetzlichen Vorgaben und einen Beirat unter Vorsitz des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.

Lange Zeit hatten die Fluggesellschaften Vorbehalte gegen eine zentralen Schlichtungsstelle. Das hat sich seit der staatliche Anerkennung der Einrichtung auch für den Flugverkehr Ende 2013 geändert. Im vergangenen Jahr nahmen in 91 Prozent der Fälle Beschwerdeführer und Airlines die Schlichtungsempfehlung an, die damit rechtlich bindend wurde.

"Alle Beteiligten sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und Ärger", stellte Klewe fest. Anders als kommerzielle Anbieter wie Inkassobüros ziehe die SÖP weder Bearbeitungsgebühren noch Erfolghonorare, Gerichtskosten oder Mehrwertsteuer ab.
© dpa-AFX | Abb.: Flughafen München, Symbolbild | 14.07.2015 06:32

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Beitrag vom 14.07.2015 - 10:50 Uhr
Das ist ja alles schön und gut, blöd nur wenn die Airline (große US Gesellschaft) das Schlichtungsergebnis dann trotzdem einfach ablehnt und man doch klagen muss und so über 6 Monate auf seine Entschädigung wartet.


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