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Modellflieger protestieren gegen geplante Drohnenregulierung

DHL Paketkopter
DHL Paketkopter, © DHL, Archiv

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HANNOVER - Private und gewerbliche Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel. Das zuständige Ministerium will daher die Luftverkehrsordnung anpassen. Die knapp 150 000 deutschen Modellflieger befürchten massive Einschränkungen. Ein Spitzengespräch soll eine Lösung bringen.

Deutschlands Modellflieger sind auf den Barrikaden. Massive Beschränkungen durch eine geplante Novellierung der Luftverkehrsordnung, die eigentlich nur auf den Wildwuchs der Drohnenflieger am Himmel abzielt, stellen sie vor das "Aus". Sie verdächtigen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), sie in eine Art Sippenhaft nehmen zu wollen.

"Werden beispielsweise die Minister-Pläne einer allgemeinen Flughöhenbegrenzung von 100 Metern tatsächlich Realität, droht dem Hobby von Hunderttausenden Deutschan das Aus", mahnt die im April gegründete Initiative "Pro Modellflug".

Hintergrund der Sorgen sind Pläne für neue Reglementierungen. Denn seit unbemannte Fluggeräte preiswert und populär wurden, herrscht eine Art Wildwest-Stimmung am Himmel. Auflagen gibt es genug - bekannt sind sie aber den wenigsten Drohnenbesitzern.

"Private Drohnen nehmen ständig zu", erklärte Dobrindt in einer Stellungnahme. "Daraus entstehen neue Gefährdungspotenziale, zum Beispiel durch Kollisionen und Abstürze." Wörtlich betont er: "Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen künftig gekennzeichnet werden, um den Eigentümer identifizieren zu können."

Zudem sollen Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen verboten werden. Für den Betrieb gewerblicher Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben.

Der Präsident des in Braunschweig ansässigen Deutschen Aero Clubs (DAeC), Wolfgang Müther, war wegen der Novellierung zu Gesprächen im Ministerium in Berlin. "Wir haben nun für Ende Mai auf der Wasserkuppe ein Spitzentreffen mit den Modellfliegern und dem Ministerium vereinbart", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er verweist auf die Tatsache, dass noch kein Entwurf vorliegt und somit der konkrete Regelbedarf ausgelotet werden kann. Müther: "Wir wollen nicht auf Konfrontationskurs gehen, sondern sicherstellen, dass wir gemeinsam etwas schaffen, das allen nutzt."

Der DAeC, der auch die Piloten von Hängegleitern betroffen sieht,arbeitet zur Vermeidung unnötiger Härten auf eine Konsenslösung hin. "Wir arbeiten an einer Neuregulierung, sie wird gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt", erklärte ein Ministeriumssprecher. "Daraus gehen dann klare Regelungen für den Betrieb von Drohnen hervor." Doch die Berliner Gedankenspiele stoßen beim Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) auf Skepsis. "Unsere Forderung zielt darauf ab, den Modellflug nicht weiter zu beschränken", sagt der DMFV-Präsident Hans Schwägerl.

Er sieht die bundesweit 87 000 Hobbypiloten seines Verbands sowie die geschätzt 60 000 weiteren deutschen Modellflieger zu Unrecht ausgebremst durch die Pläne aus Berlin. "Wir sehen durch die angedachte Höhenbeschränkung auf 100 Meter keinen Sicherheitsgewinn. Die bestehenden Regularien sind ausreichend, wenn Verstöße durch Drohnen auch konsequent geahndet werden." Die Modellflieger verweisen darauf, dass sie sich in den vergangenen Jahrzehnten an behördliche Vorgaben gehalten hätten und kaum Sicherheitsrisiken darstellten.

Eine Abgrenzung zwischen Modellflugzeugen und Multikoptern, wie Drohnen korrekt heißen, will Schwägerl nicht. "Immerhin wurden die ja von pfiffigen Modellfliegern entwickelt", sagt er.

Die Drohnen haben sich längst zu einem Massenphänomen entwickelt, das auch kommerzielle Begehrlichkeiten weckt. Zuletzt machte der Logistikkonzern DHL Schlagzeilen mit einem Testbetrieb von Transportdrohnen. Eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) bescheinigt der kommerziellen Nutzung von Drohnen bis zum Jahr 2020 ein weltweites Marktvolumen von mehr als 127 Milliarden Dollar.
© Ralf E. Krüger, dpa | Abb.: DHL, Archiv | 17.05.2016 06:26

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Beitrag vom 17.05.2016 - 20:51 Uhr
Drohne und Modellflugzeug ,-heli haben unterschiedliche Nutzergruppen bzw. Ursprünge. Ein Modellbauer will ein Original möglichst exakt im Verhältnis von 1:x kopieren und die Kopie auch fliegen lassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Modell per flight director, Flugplan mit autopilot oder mit auto land betrieben werden. Es gibt auch schon den "Blick aus dem Cockpit mit den relevanten Fluginfos" im Fluge in eine Datenbrille...

Bei der Drohne sind das eigentliche Fliegen und die Drohne als solche uninteressant. Man bewegt die Drohne in der Luft aus Spass an der Freude, ärgert jemanden, gafft,... oder dokumentiert z. B. einen Unfallort mittels Luftaufnahmen.

Vielleicht sind die Modellflieger schon etwas sensibler, weil schon mal ein Flugzeug abgestürzt ist, weil es mit einem Modellflieger zusammengestossen ist. Das Motorflugzeug flog allerdings auch zu niedrig und der der Modellflieger war wohl etwas zu hoch...



Dieser Beitrag wurde am 17.05.2016 20:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 17.05.2016 - 13:48 Uhr
Die Frage der Abgrenzung zwischen Drohne und Modellflugzeug würde mich schon interessieren!

Modellflugzeuge werden geflogen und "Drohnen" werden nur gesteuert. Ohne Modellpilot stürzt ein Modell innerhalb von Sekunden ab. Manchmal auch mit Pilot.

Als "Drohnen" sollten alle Geräte gelten deren Schub zu Gewichtsverhältnis größer als 1 ist und die sich selbstständig in der Luft stabilisieren.

Damit fallen echte Modellhubschrauber aus der Definition raus und Flächenfligzeuge auch.

Drohnen mit einer eingeschränkte FunkReichweite von unter ca. 15 m sollten als Spielzeug erlaubt bleiben.
Beitrag vom 17.05.2016 - 10:27 Uhr
Der Bericht zeugt leider nicht von viel Sachverstand: Das die 'offizielle' Bezeichnung von einer Drohne 'Multikopter' ist erschliesst sich mir nicht. Was ist dann bitte die offizielle Bezeichnung meiner Drohne, welches ein Fixed-Wing Design hat?!

Zur Abgrenzung:
Im allgemeinen wird ein Geraet als Drohne bezeichnet, wenn sie so etwas wie eine Kuenstliche Intelligenz hat, welche bestimmte Aufgaben uebernimmt, wie z.B. das selbstaendige Abfliegen von zuvor angegebenen Wege Punkten und/oder in bestimmten Situation selbststaendig Entscheidungen trifft, wie z.B. bei erschoepften Batterien, starken Winden, nicht ausreichender Satelliten Empfang, etc.
'Autonome' Drohnen, welche selbststaendig sich einen 'Flugweg' erstellen, werden mit Sicherheit nicht zugelassen werden. So ist es zumindest hier in Sued Afrika, wo im Prinzip schon die Forderungen in Deutschland seit letztem Jahr umgesetzt sind. Und Modellflieger sind von den Regelungen hier nicht betroffen!


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