Beitrag vom 12.11.2017 - 02:02 Uhr
kannter" (1 Beitrag) nach dem Aufruf zur Mäßigung sofort weitere Unwahrheiten verbreitet.
Was meinen sie damit
"Viele der hier verbreiteten Aussagen sind schlichtweg falsch und kommen einem Rufmord der Firma gleich!"
Da würde mich mal interessieren, welche "vielen Aussagen" falsch sind. Denn meines Wissens nach, sind diese Aussagen im erschreckenden Maße wahr...
Auch, dass man mit österreichischen Verträgen die EWD-Bedingungen darstellen könnte ist falsch. Da sprechen einige Dinge, wie z.B. Steuergesetzgebung und Sozialgesetzgebung dagegen. Auch kann ein individueller Arbeitsvertrag mit EWEU nicht ansatzweise das Umfeld einer gewerkschaftlichen Vertretung oder Personalvertretung gleich kommen.
wenn man in Deutschland stationiert ist, zahlt man auch deutsche Sozialabgaben und ist in Deutschland steuerpflichtig. Auch Österreich hat Gewerkschaften und in deutschen Niederlassungen ausländischer Unternehmen können genauso Betriebsräte gegründet werden
Beitrag vom 12.11.2017 - 04:48 Uhr
kannter" (1 Beitrag) nach dem Aufruf zur Mäßigung sofort weitere Unwahrheiten verbreitet.
Was meinen sie damit
"Viele der hier verbreiteten Aussagen sind schlichtweg falsch und kommen einem Rufmord der Firma gleich!"
Da würde mich mal interessieren, welche "vielen Aussagen" falsch sind. Denn meines Wissens nach, sind diese Aussagen im erschreckenden Maße wahr...
Auch, dass man mit österreichischen Verträgen die EWD-Bedingungen darstellen könnte ist falsch. Da sprechen einige Dinge, wie z.B. Steuergesetzgebung und Sozialgesetzgebung dagegen. Auch kann ein individueller Arbeitsvertrag mit EWEU nicht ansatzweise das Umfeld einer gewerkschaftlichen Vertretung oder Personalvertretung gleich kommen.
wenn man in Deutschland stationiert ist, zahlt man auch deutsche Sozialabgaben und ist in Deutschland steuerpflichtig. Auch Österreich hat Gewerkschaften und in deutschen Niederlassungen ausländischer Unternehmen können genauso Betriebsräte gegründet werden
Nicht ganz richtig. Steuerpflicht besteht bei innerdeutschen Flügen in Deutschland bei internationalen Flügen wird in Österreich versteuert. EW hilft dabei so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen.
Siehe hier: die beiden letzten Seiten
https://www.career.aero/mobile/de/job/file/id/2616/token/upload31
Beitrag vom 12.11.2017 - 11:09 Uhr
kannter" (1 Beitrag) nach dem Aufruf zur Mäßigung sofort weitere Unwichtig ahrheiten verbreitet.
Was meinen sie damit
"Viele der hier verbreiteten Aussagen sind schlichtweg falsch und kommen einem Rufmord der Firma gleich!"
Da würde mich mal interessieren, welche "vielen Aussagen" falsch sind. Denn meines Wissens nach, sind diese Aussagen im erschreckenden Maße wahr...
Auch, dass man mit österreichischen Verträgen die EWD-Bedingungen darstellen könnte ist falsch. Da sprechen einige Dinge, wie z.B. Steuergesetzgebung und Sozialgesetzgebung dagegen. Auch kann ein individueller Arbeitsvertrag mit EWEU nicht ansatzweise das Umfeld einer gewerkschaftlichen Vertretung oder Personalvertretung gleich kommen.
wenn man in Deutschland stationiert ist, zahlt man auch deutsche Sozialabgaben und ist in Deutschland steuerpflichtig. Auch Österreich hat Gewerkschaften und in deutschen Niederlassungen ausländischer Unternehmen können genauso Betriebsräte gegründet werden
Nicht ganz richtig. Steuerpflicht besteht bei innerdeutschen Flügen in Deutschland bei internationalen Flügen wird in Österreich versteuert. EW hilft dabei so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen.
Siehe hier: die beiden letzten Seiten
https://www.career.aero/mobile/de/job/file/id/2616/token/upload31
Ja Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen sind kompliziert aber man muss da zwischen Abzugsverfahren und endgültiger Steuerlast unterscheiden. Aber um noch mal auf den Ausgang der Diskussion zurück zu kommen, VC hat es letztendlich verursacht, dass der Arbeitgeber wieder zurück auf EWE Verträge schwenkt. Hätte VC die Verabredung beibehalten, dass man die 23 Flugzeugebeschränkung aufhebt, wäre den neuen EW Piloten viel Ärger erspart geblieben
Beitrag vom 12.11.2017 - 11:26 Uhr
Ja Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen sind kompliziert aber man muss da zwischen Abzugsverfahren und endgültiger Steuerlast unterscheiden. Aber um noch mal auf den Ausgang der Diskussion zurück zu kommen, VC hat es letztendlich verursacht, dass der Arbeitgeber wieder zurück auf EWE Verträge schwenkt. Hätte VC die Verabredung beibehalten, dass man die 23 Flugzeugebeschränkung aufhebt, wäre den neuen EW Piloten viel Ärger erspart geblieben
Diese Aussage wird jetzt auch nicht durch die xte Wiederholung richtiger. Nochmal, langsam lesen,in sich gehen und verstehen:
*Es gab und gibt keine 23 Flugzeuge Beschränkung bei EWD*
Beitrag vom 12.11.2017 - 11:50 Uhr
Ich denke, bei Überschreitung von 23 Flugzeugen bei EWD besteht ein Sonderkündigungsrecht für den bis 2019 geltenden Tarifvertrag. Dass dieses Recht auch wahrgenommen wird, ist natürlich nicht vorauszusehen.
In der jetzigen, schon recht komplizierten Umstrukturierungsphase tut LH aber gutes daran, dieses Risiko nicht einzugehen.
Das Kann man jetzt Grenze nennen oder auch nicht.
Beitrag vom 12.11.2017 - 12:29 Uhr
Ich denke, bei Überschreitung von 23 Flugzeugen bei EWD besteht ein Sonderkündigungsrecht für den bis 2019 geltenden Tarifvertrag. Dass dieses Recht auch wahrgenommen wird, ist natürlich nicht vorauszusehen.
In der jetzigen, schon recht komplizierten Umstrukturierungsphase tut LH aber gutes daran, dieses Risiko nicht einzugehen.
Das Kann man jetzt Grenze nennen oder auch nicht.
Man kann es auch Erpressung nennen ;-) Von welcher Seite, kann man hier im Forum sehr gut erkennen, hängt immer davon ab, mit wem man sympathisiert...
Meine Sympathien sind eher auf der VC-Seite einzuordnen, insofern gebe ich Ihnen Recht, dass meine Sichtweise "gefärbt" ist.
Natürlich kann und soll ein LH-Konzern nicht 1 zu 1 die gleichen Bedingungen liefern, wie eine Pleite AB liefern. Sich aber komplett aus der Tarifverantwortung zu ziehen halte ich auch nicht für legitim. Ein Job-"Angebot" zu EWE-Beidingungen, bzw. zu EWD-Einstiegsbedingungen sind da meiner Meinung nach eher als Farce einzuordnen...
Beitrag vom 12.11.2017 - 12:31 Uhr
wenn man in Deutschland stationiert ist, zahlt man auch deutsche Sozialabgaben und ist in Deutschland steuerpflichtig. Auch Österreich hat Gewerkschaften und in deutschen Niederlassungen ausländischer Unternehmen können genauso Betriebsräte gegründet werden
Fragen sie doch mal Kollegen in Österreich, wie gut das funktioniert.... Z.B. die Gewerkschaftsanbindung und Betriebsratsgründung bei EWE im Cockpit....