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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Lufthansa will Kündigungen vermeiden

Beitrag 46 - 60 von 141
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Beitrag vom 06.06.2020 - 14:41 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Mehrfach habe ich geschrieben, dass ich eine Aufstockung des KUG bei niedrigen Tarifgruppen befürworte.
Da bin ich dabei. Bis zur BBG wäre OK, denn dafür wurde schließlich eingezahlt.

Ich kann den Gedanken nachvollziehen, finde es ab immer noch schwierig ihn bis zum Ende durchzuziehen.

Wenn Sie nur noch den Staat in Form von ALG/KAG in der Pflicht zum Beschäftigten sehen, wo bleibt da der Anteil des AG? Ist der raus, weil er ja auch seinen Anteil an Sozialabgaben gezahlt hat?

Der AN kann nichts für 0% Arbeit! Der AG ist verpflichtet(!) den Lohn weiter zu zahlen, auch wenn der AG ihm keine Arbeit zuweisen kann.

Das KAG ist also in erster Linie eine (kurzfristige) Entlastung des AG aus seiner Pflicht, dem AN den vollen Lohn zu zahlen.

Wieviel der AG dann abziehen darf, ist eine Sache der Verhandlungen zwischen AN und AG. Insofern ist jeder Lohnverzicht gleichzeitig ein Goodie des AN an den AG.

Mir ist schon klar, dass, wenn der AN in diesen Corona-Zeiten nicht anteilig auf sein Recht verzichtet, es ganz schnell bedeutet, dass er nicht auf wenige Prozente, sondern auf 100% seines Einkommens verzichten wird.

Mir geht es aber in dieser hypothetischen Annahme erst einmal darum, wie das grundsätzliche Verhältnis zwischen AN und AG ausgestaltet ist.
AN stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, der AG schuldet Gehalt. Und das unabhängig von den absoluten Gehaltszahlungen.

Aber für den Rest müssen 60%/67% (demnächst ja mehr) in diesen Zeiten ausreichen. Und zwar, wie es das Gesetz vorsieht, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Was dann immer noch mehr ist als der durchschnittliche deutsche Arbeitnehmer in guten Zeiten verdient!!!
Sollte eigentlich jedem einleuchten.

Diese Annahme ist müßig. Sie können jede Gehaltsklasse fragen. Mit 60/67% des letzten Nettogehaltes wird niemand für länger Zeit klarkommen, ohne grundsätzlich sein bisheriges Leben umzustellen.

Für völlig absurd und auch unkollegial halte ich Aufstockungen von 85% bis 90% bei Einkommen, die die BMG um ein vielfaches übersteigen.
Das sehe ich exakt gleich.

Ich halte es erst einmal für gerecht! Warum sollten tariflich Angestellte bei einer kurzfristigen Maßnahme ungleich behandelt werden?
Langfristig können sicher die höheren Einkommen besser mit prozentualem Verzicht klarkommen. Aber im ersten Schritt sollte eine Gleichbehandlung aller stattfinden.
Im zweiten wird man sicherlich (hoffentlich) darauf achten, dass die geringen Einkommen wenig bis gar nicht belastet werden, während die höheren hoffentlich nicht nur absolut, sondern auch relativ höheren Beitrag zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze leisten.

Ergänzung:
Aber klar muss auch sein: Hat ein Unternehmen einen Umsatzrückgang von (sagen wir) 15% und einen großen Schuldenberg, der mit Zinsen binnen weniger Jahre zurückgezahlt werden muss, dass müssen die Personalkosten überproportional sinken, um das Schiff wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen.
Ja.

Ganz ehrlich, diese Thesen gehen mir auf den Senkel!

Warum um Gotteswillen fällt allen und immer wieder als erstes "Personalkosten" ein?
Und warum zum Henker "überproportional"?

Es gibt soo viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. Personalkosten ist EINE von vielen. Und die, die am simpelsten heraus zu posaunen ist.
Beitrag vom 06.06.2020 - 14:56 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Betriebsbedingt zu kündigen widerspricht meinem Verständnis von Unternehmensführung und -kultur. Wenn das Unternehmen in Schieflage gerät und weniger oder kein Gewinn entsteht, müssen alle kürzer treten.
Wenn es nicht mehr anders geht, ist es immer noch "besser" wenn 20 Prozent der Belegschaft gehen müssen als wenn alle gehen. Solidarität ist toll, aber man muss es sich leisten können. Bei der LH sind nicht nur Piloten beschäftigt, sollte man immer im Auge behalten.
Die Aufstockung des KuG ist aus meiner Sicht ein Luxus, den sich die LH hätte verkneifen müssen, weil sie es sich schlicht nicht leisten kann.

Naja, die Realität zeigt, das es geht. Und das Unternehmen hat noch keine KAG-Verinbarung gekündigt, obwohl das zu jedem Monat möglich gewesen wäre...

Die Aufstockung des KAG kostet die LH wieviel? Und wieviel Stunden hätte das gebracht?
Die 100% bei GWI (Weil man dort kein KAG beantragen durfte, weil man vorschnell den Weiterbetrieb in Frage gestellt hat) würden bei einem Durchschnitt an der BBG(Sicher nicht richtig ;-)) 9Mio/Monat. D.h.: in 4 Monaten hätte man mit KAG ohne Aufstockung genau 36h länger durchgehalten...

Man hätte die BBG zur Aufstockung heranziehen sollen, dafür wurde eingezahlt. Der Rest ist der von Ihnen genannte Luxus.
Wenn es nur 10% Arbeit gibt, dann sollte auch das Gehalt deutlich reduziert werden.
Die teuersten Angestellten dürften bei weit unter 10% liegen.
KuG + null wäre doch schonmal ein Ansatz gewesen. In guten Zeiten müssen die Gewinne dann aber auch den Mitarbeitern ermöglichen, selbst Rücklagen zu bilden.
Der eine mehr, der andere weniger.

Genau das Gleiche gilt doch auch für das Unternehmen selbst! Und das hat es bis jetzt doch ganz ordentlich gemacht und die Rücklagen genutzt.

Wie es jetzt weitergeht, wird sich in den nächsten Wochen wohl entscheiden. Und es hängt aktuell wohl eher nicht an "teuersten Angestellten" soweit mir das bekannt ist.
Beitrag vom 06.06.2020 - 15:17 Uhr
UserA320Fam
User (1735 Beiträge)


Warum um Gotteswillen fällt allen und immer wieder als erstes "Personalkosten" ein?
Und warum zum Henker "überproportional"?

Es gibt soo viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. Personalkosten ist EINE von vielen. Und die, die am simpelsten heraus zu posaunen ist.

Welches sind denn diese soo vielen Stellschrauben? Sind die nicht auch in normalen Wirtschaftszeiten gegeben, wird da nicht ständig mit immer neuen Sparprogrammen nach gefahndet? Warum sollten die jetzt plötzlich massiv vorhanden sein? Haben wir bisher das Geld im Unternehmen nur verprasst?
Im Gegenteil, aufgrund der ständigen immer währenden Suche nach Einsparpotenzialen wird da im Monent eher weniger zu finden sein, außer man ergreift massive Massnahmen. Also für mich klingt das eher nach Träumerei als realistischer Einschätzung von Sparpotentialen.
Beitrag vom 06.06.2020 - 15:29 Uhr
User
User ( Beiträge)
Ich kann den Gedanken nachvollziehen, finde es ab immer noch schwierig ihn bis zum Ende durchzuziehen.
Sie finden ihn schwierig, ich finde ihn richtig. Die Gründe kennen wir ja alle.
Wenn Sie nur noch den Staat in Form von ALG/KAG in der Pflicht zum Beschäftigten sehen, wo bleibt da der Anteil des AG? Ist der raus, weil er ja auch seinen Anteil an Sozialabgaben gezahlt hat?
Anscheinend. Es gibt genügend Firmen die keinen einzigen Cent aufstocken (können).
Der AN kann nichts für 0% Arbeit!
Der AG in der momentanigen Situation ebenfalls nicht. Ich bin sicher das haben Sie verstanden.
Der AG ist verpflichtet(!) den Lohn weiter zu zahlen, auch wenn der AG ihm keine Arbeit zuweisen kann.
Nur solange Sie dem Unternehmen angehören.
Das KAG ist also in erster Linie eine (kurzfristige) Entlastung des AG aus seiner Pflicht, dem AN den vollen Lohn zu zahlen.
Es ist einen Versicherungsleistung. Bis zur BBG, denn dafür wurden die Beiträge eingezahlt. Darüber ist die Versicherung nicht zuständig, und genau so praktiziert es der Staat ja auch.
Wieviel der AG dann abziehen darf, ist eine Sache der Verhandlungen zwischen AN und AG.
Wo zieht der AG etwas ab? Für die tatsächlich geleistete Arbeit bekommt man 100% Gehalt.
Insofern ist jeder Lohnverzicht gleichzeitig ein Goodie des AN an den AG.
Es gibt keinen Lohnverzicht, es gibt KUG durch den Staat. Der AN macht das nicht aus freier Entscheidung. Das mit dem Goodie ist also Schwachsinn.
Mir ist schon klar, dass, wenn der AN in diesen Corona-Zeiten nicht anteilig auf sein Recht verzichtet, es ganz schnell bedeutet, dass er nicht auf wenige Prozente, sondern auf 100% seines Einkommens verzichten wird.
Auf welches Recht verzichten Sie denn gerade? Ihre Firma macht Kurzarbeit, das ist das Recht der LH. Was also läuft falsch? Ich sehe nichts.
Mir geht es aber in dieser hypothetischen Annahme erst einmal darum, wie das grundsätzliche Verhältnis zwischen AN und AG ausgestaltet ist.
AN stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, der AG schuldet Gehalt. Und das unabhängig von den absoluten Gehaltszahlungen.
Ja, und jetzt ist Corona.
Mit 60/67% des letzten Nettogehaltes wird niemand für länger Zeit klarkommen, ohne grundsätzlich sein bisheriges Leben umzustellen.
Ja ja, der eine muss einen Porsche gegen einen VW eintauschen, der andere fähr künftig mit dem Bus.
Für völlig absurd und auch unkollegial halte ich Aufstockungen von 85% bis 90% bei Einkommen, die die BMG um ein vielfaches übersteigen.
Das sehe ich exakt gleich.
Ich halte es erst einmal für gerecht! Warum sollten tariflich Angestellte bei einer kurzfristigen Maßnahme ungleich behandelt werden?
Ich halte es für problematisch wenn zwei Versicherte die gleiche Prämie zahlen und der eine aber die vierfache Summe ausbezahlt bekommt. Hier muss man mal zwischen Staat und Firma trennen. Vielleicht macht die LH das ja demnächst, wer weiss ...
Langfristig können sicher die höheren Einkommen besser mit prozentualem Verzicht klarkommen. Aber im ersten Schritt sollte eine Gleichbehandlung aller stattfinden.
Dann muss jeder das gleiche rausbekommen wenn er das gleiche einbezahlt hat.
Im zweiten wird man sicherlich (hoffentlich) darauf achten, dass die geringen Einkommen wenig bis gar nicht belastet werden, während die höheren hoffentlich nicht nur absolut, sondern auch relativ höheren Beitrag zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze leisten.
Sie meinen mit höheren Einkommen nur den LH Vorstand, oder?
Es gibt soo viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. Personalkosten ist EINE von vielen. Und die, die am simpelsten heraus zu posaunen ist.
Reden Sie doch mal mit Ihrem Vorstand, ich glaube der freut sich.
Beitrag vom 06.06.2020 - 15:30 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Aber klar muss auch sein: Hat ein Unternehmen einen Umsatzrückgang von (sagen wir) 15% und einen großen Schuldenberg, der mit Zinsen binnen weniger Jahre zurückgezahlt werden muss, dass müssen die Personalkosten überproportional sinken, um das Schiff wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen.
Ja.

Ganz ehrlich, diese Thesen gehen mir auf den Senkel!

Warum um Gotteswillen fällt allen und immer wieder als erstes "Personalkosten" ein?

Na, weil die Personalkosten die größte Einzelkostenposition (25% der Gesamtkosten) sind.
Und da die weiteren großen Kostenblöcke Treibstoff und Gebühren exogen und dadurch kaum beeinflussbar sind, kommt den Personalkosten ein eine besondere Bedeutung zu.

Und warum zum Henker "überproportional"?

Wegen der exogenen Faktoren.
Wenn die Erlöse eines Fluges nur noch 85 statt 100 sind, wird ja Treibstoff und Gebühren nicht proportional billiger (obwohl da natürlich auch versucht wird, die Kosten zu drücken).


Es gibt soo viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. Personalkosten ist EINE von vielen. Und die, die am simpelsten heraus zu posaunen ist.

.... weil sie den größten Anteil hat.
Aber lassen Sie ihre Ideen hören!

Dieser Beitrag wurde am 06.06.2020 15:38 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.06.2020 - 16:07 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Ich kann den Gedanken nachvollziehen, finde es ab immer noch schwierig ihn bis zum Ende durchzuziehen.
Sie finden ihn schwierig, ich finde ihn richtig. Die Gründe kennen wir ja alle.
Ich finde ihn nicht richtig, aber ja, wir kennen die Gründe ;-)

Wenn Sie nur noch den Staat in Form von ALG/KAG in der Pflicht zum Beschäftigten sehen, wo bleibt da der Anteil des AG? Ist der raus, weil er ja auch seinen Anteil an Sozialabgaben gezahlt hat?
Anscheinend. Es gibt genügend Firmen die keinen einzigen Cent aufstocken (können).

Dann haben die Beschäftigtem dem zugestimmt. Eine Forderung für KAG ist die Zustimmung der Betriebspartner, dass kann der Betrieb nicht alleine bestimmen.

Der AN kann nichts für 0% Arbeit!

Der AG in der momentanigen Situation ebenfalls nicht. Ich bin sicher das haben Sie verstanden.

Und das ist erst einmal das Problem des AG, nicht des AN. Da haben sie Sie doch jetzt auch langsam mal verstanden, oder?!?

Der AG ist verpflichtet(!) den Lohn weiter zu zahlen, auch wenn der AG ihm keine Arbeit zuweisen kann.
Nur solange Sie dem Unternehmen angehören.

Richtig.

Wieviel der AG dann abziehen darf, ist eine Sache der Verhandlungen zwischen AN und AG.
Wo zieht der AG etwas ab? Für die tatsächlich geleistete Arbeit bekommt man 100% Gehalt.

OK, Sie wollen es nicht verstehen, oder?!? KAG ist eine Form des ALG, die der AG beantragen kann, wenn den AN grundsätzlich halten möchte. Davon kann man bei LH (zum Glück) erst einmal ausgehen. Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn es 1. eine Vereinbarung mit den Betriebspartnern gibt UND eine "Vorführungsprognose" abgegeben wird.

Insofern ist jeder Lohnverzicht gleichzeitig ein Goodie des AN an den AG.
Es gibt keinen Lohnverzicht, es gibt KUG durch den Staat. Der AN macht das nicht aus freier Entscheidung. Das mit dem Goodie ist also Schwachsinn.

Wenn die Betriebspartner nicht zustimmen würden, gäbe es 100%! DAS ist das AG-Risiko.

Mir ist schon klar, dass, wenn der AN in diesen Corona-Zeiten nicht anteilig auf sein Recht verzichtet, es ganz schnell bedeutet, dass er nicht auf wenige Prozente, sondern auf 100% seines Einkommens verzichten wird.
Auf welches Recht verzichten Sie denn gerade? Ihre Firma macht Kurzarbeit, das ist das Recht der LH. Was also läuft falsch? Ich sehe nichts.

Die LH hätte auch unter Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Fristen den Mitarbeitern kündigen können. Dann würde die LH aber mindestens 3 bis zu 9 Monate weiter das volle Gehalt zahlen müssen!
Insofern ist ein sofortiger Gehaltsverzicht der MA ein "Goodie", eine Entgegenkommen an die Firma. Verbunden mit der Hoffnung(!), dass es nicht noch später zu Kündigungen kommen wird.

Mir geht es aber in dieser hypothetischen Annahme erst einmal darum, wie das grundsätzliche Verhältnis zwischen AN und AG ausgestaltet ist.
AN stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, der AG schuldet Gehalt. Und das unabhängig von den absoluten Gehaltszahlungen.
Ja, und jetzt ist Corona.

Das interessiert in Bezug auf die Verpflichtungen leider nicht!

Mit 60/67% des letzten Nettogehaltes wird niemand für länger Zeit klarkommen, ohne grundsätzlich sein bisheriges Leben umzustellen.
Ja ja, der eine muss einen Porsche gegen einen VW eintauschen, der andere fähr künftig mit dem Bus.
Ja, so wird es wohl kommen und das ist doch auch in Ordnung so... Oder was wollen Sie mir damit sagen?!?

Für völlig absurd und auch unkollegial halte ich Aufstockungen von 85% bis 90% bei Einkommen, die die BMG um ein vielfaches übersteigen.
Das sehe ich exakt gleich.
Ich halte es erst einmal für gerecht! Warum sollten tariflich Angestellte bei einer kurzfristigen Maßnahme ungleich behandelt werden?
Ich halte es für problematisch wenn zwei Versicherte die gleiche Prämie zahlen und der eine aber die vierfache Summe ausbezahlt bekommt. Hier muss man mal zwischen Staat und Firma trennen. Vielleicht macht die LH das ja demnächst, wer weiss ...

Also beim ALG ist erst einmal der AN der "Nutznießer" beim KAG ist es vorerst der AG. Insofern sehe ich das durchaus anders...
Und den Ertrag aus der "Versicherung" haben beide AN exakt entsprechend der vorherigen Einzahlung. Der AG gleicht ja auch "nur" den Über-BBG-Betrag anteilig aus. Der AG hat bei vorheriger Bezahlung sogeschen ja auch mehr Versicherungsbeitrag "gespart", sodass er nun anteilig selber Kosten übernehmen muss/soll/kann.

Im zweiten wird man sicherlich (hoffentlich) darauf achten, dass die geringen Einkommen wenig bis gar nicht belastet werden, während die höheren hoffentlich nicht nur absolut, sondern auch relativ höheren Beitrag zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze leisten.
Sie meinen mit höheren Einkommen nur den LH Vorstand, oder?

Nein ;-(

Es gibt soo viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. Personalkosten ist EINE von vielen. Und die, die am simpelsten heraus zu posaunen ist.
Reden Sie doch mal mit Ihrem Vorstand, ich glaube der freut sich.

Ich denke, dass er bessere Argumente hat, um die GWen von der Notwendigkeit des Gehaltsverzichtes zu überzeugen. Vielleicht gibt es ja sogar Gegenleistungen in Form von Arbeitsplatzgarantien?
Wer weiß? Lassen wir uns überraschen...?
Beitrag vom 06.06.2020 - 16:23 Uhr
User
User ( Beiträge)
Ich kann den Gedanken nachvollziehen, finde es ab immer noch schwierig ihn bis zum Ende durchzuziehen.
Sie finden ihn schwierig, ich finde ihn richtig. Die Gründe kennen wir ja alle.
Ich finde ihn nicht richtig, aber ja, wir kennen die Gründe ;-)
Klar kennen wir die. Sie glauben die Realität mit Originalität verdrängen zu können.
Wenn Sie nur noch den Staat in Form von ALG/KAG in der Pflicht zum Beschäftigten sehen, wo bleibt da der Anteil des AG? Ist der raus, weil er ja auch seinen Anteil an Sozialabgaben gezahlt hat?
Anscheinend. Es gibt genügend Firmen die keinen einzigen Cent aufstocken (können).

Dann haben die Beschäftigtem dem zugestimmt. Eine Forderung für KAG ist die Zustimmung der Betriebspartner, dass kann der Betrieb nicht alleine bestimmen.
Verwechseln Sie jetzt absichtlich KUG und Aufstockung?
Der AN kann nichts für 0% Arbeit!

Der AG in der momentanigen Situation ebenfalls nicht. Ich bin sicher das haben Sie verstanden.

Und das ist erst einmal das Problem des AG, nicht des AN. Da haben sie Sie doch jetzt auch langsam mal verstanden, oder?!?
Haben Sie mitbekommen wie in anderen Staaten das Problem "des AG" gelöst wird? Haben Sie das auch mal langsam verstanden? Dort gibt es keine internen Querelen über KUG und Aufstockung.
Der AG ist verpflichtet(!) den Lohn weiter zu zahlen, auch wenn der AG ihm keine Arbeit zuweisen kann.
Nur solange Sie dem Unternehmen angehören.

Richtig.
Sehen Sie ...
Wieviel der AG dann abziehen darf, ist eine Sache der Verhandlungen zwischen AN und AG.
Wo zieht der AG etwas ab? Für die tatsächlich geleistete Arbeit bekommt man 100% Gehalt.

OK, Sie wollen es nicht verstehen, oder?!? KAG ist eine Form des ALG, die der AG beantragen kann, wenn den AN grundsätzlich halten möchte. Davon kann man bei LH (zum Glück) erst einmal ausgehen. Dem Antrag wird nur stattgegeben, wenn es 1. eine Vereinbarung mit den Betriebspartnern gibt UND eine "Vorführungsprognose" abgegeben wird.
Sie reden schon wieder am Thema vorbei. Ich bin langsam sicher das machen Sie vorsätzlich.
Insofern ist jeder Lohnverzicht gleichzeitig ein Goodie des AN an den AG.
Es gibt keinen Lohnverzicht, es gibt KUG durch den Staat. Der AN macht das nicht aus freier Entscheidung. Das mit dem Goodie ist also Schwachsinn.

Wenn die Betriebspartner nicht zustimmen würden, gäbe es 100%! DAS ist das AG-Risiko.
Und wie lange gäbe es das?
Mir ist schon klar, dass, wenn der AN in diesen Corona-Zeiten nicht anteilig auf sein Recht verzichtet, es ganz schnell bedeutet, dass er nicht auf wenige Prozente, sondern auf 100% seines Einkommens verzichten wird.
Auf welches Recht verzichten Sie denn gerade? Ihre Firma macht Kurzarbeit, das ist das Recht der LH. Was also läuft falsch? Ich sehe nichts.

Die LH hätte auch unter Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Fristen den Mitarbeitern kündigen können. Dann würde die LH aber mindestens 3 bis zu 9 Monate weiter das volle Gehalt zahlen müssen!
Insofern ist ein sofortiger Gehaltsverzicht der MA ein "Goodie", eine Entgegenkommen an die Firma. Verbunden mit der Hoffnung(!), dass es nicht noch später zu Kündigungen kommen wird.
Hat man Sie persönlich gefragt ob Sie gehen oder bleiben wollen? Haben Sie irgend etwas zu sagen gehabt?
Mir geht es aber in dieser hypothetischen Annahme erst einmal darum, wie das grundsätzliche Verhältnis zwischen AN und AG ausgestaltet ist.
AN stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, der AG schuldet Gehalt. Und das unabhängig von den absoluten Gehaltszahlungen.
Ja, und jetzt ist Corona.

Das interessiert in Bezug auf die Verpflichtungen leider nicht!
Wenn die ersten Kündigungen verteilt sind, dann werden wir wieder sehen was alles interessiert.
Mit 60/67% des letzten Nettogehaltes wird niemand für länger Zeit klarkommen, ohne grundsätzlich sein bisheriges Leben umzustellen.
Ja ja, der eine muss einen Porsche gegen einen VW eintauschen, der andere fähr künftig mit dem Bus.
Ja, so wird es wohl kommen und das ist doch auch in Ordnung so... Oder was wollen Sie mir damit sagen?!?
... ???
Für völlig absurd und auch unkollegial halte ich Aufstockungen von 85% bis 90% bei Einkommen, die die BMG um ein vielfaches übersteigen.
Das sehe ich exakt gleich.
Ich halte es erst einmal für gerecht! Warum sollten tariflich Angestellte bei einer kurzfristigen Maßnahme ungleich behandelt werden?
Ich halte es für problematisch wenn zwei Versicherte die gleiche Prämie zahlen und der eine aber die vierfache Summe ausbezahlt bekommt. Hier muss man mal zwischen Staat und Firma trennen. Vielleicht macht die LH das ja demnächst, wer weiss ...

Also beim ALG ist erst einmal der AN der "Nutznießer" beim KAG ist es vorerst der AG. Insofern sehe ich das durchaus anders...
Nochmal. Wenn KUG zu Ende geht werden Ihnen wohl die Augen etwas weiter aufgehen. Einfach etwas warten, das kommt.
Und den Ertrag aus der "Versicherung" haben beide AN exakt entsprechend der vorherigen Einzahlung. Der AG gleicht ja auch "nur" den Über-BBG-Betrag anteilig aus. Der AG hat bei vorheriger Bezahlung sogeschen ja auch mehr Versicherungsbeitrag "gespart", sodass er nun anteilig selber Kosten übernehmen muss/soll/kann.
Der muss gar nichts. Hatte ich aber auch schon ganz oben geschrieben.
Im zweiten wird man sicherlich (hoffentlich) darauf achten, dass die geringen Einkommen wenig bis gar nicht belastet werden, während die höheren hoffentlich nicht nur absolut, sondern auch relativ höheren Beitrag zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze leisten.
Sie meinen mit höheren Einkommen nur den LH Vorstand, oder?

Nein ;-(
Sondern?
Es gibt soo viele Stellschrauben, an denen man drehen kann. Personalkosten ist EINE von vielen. Und die, die am simpelsten heraus zu posaunen ist.
Reden Sie doch mal mit Ihrem Vorstand, ich glaube der freut sich.

Ich denke, dass er bessere Argumente hat, um die GWen von der Notwendigkeit des Gehaltsverzichtes zu überzeugen.
Was war mit Ihren anderen soo vielen Möglichkeiten?
Vielleicht gibt es ja sogar Gegenleistungen in Form von Arbeitsplatzgarantien?
100 prozentig. Ja genau, ha ha ha.
Wer weiß? Lassen wir uns überraschen...?
Beitrag vom 06.06.2020 - 16:38 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Anscheinend. Es gibt genügend Firmen die keinen einzigen Cent aufstocken (können).

Dann haben die Beschäftigtem dem zugestimmt. Eine Forderung für KAG ist die Zustimmung der Betriebspartner, dass kann der Betrieb nicht alleine bestimmen.
Verwechseln Sie jetzt absichtlich KUG und Aufstockung?

KUG wird nur gezahlt, wenn es eine Einigung mit den AN gibt. Lesen Sie doch mal nach!


Insofern ist jeder Lohnverzicht gleichzeitig ein Goodie des AN an den AG.
Es gibt keinen Lohnverzicht, es gibt KUG durch den Staat. Der AN macht das nicht aus freier Entscheidung. Das mit dem Goodie ist also Schwachsinn.

Wenn die Betriebspartner nicht zustimmen würden, gäbe es 100%! DAS ist das AG-Risiko.
Und wie lange gäbe es das?

Bis zur gesetzlich oder tariflichen Kündigungsfrist!

Mir ist schon klar, dass, wenn der AN in diesen Corona-Zeiten nicht anteilig auf sein Recht verzichtet, es ganz schnell bedeutet, dass er nicht auf wenige Prozente, sondern auf 100% seines Einkommens verzichten wird.
Auf welches Recht verzichten Sie denn gerade? Ihre Firma macht Kurzarbeit, das ist das Recht der LH. Was also läuft falsch? Ich sehe nichts.

Die LH hätte auch unter Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Fristen den Mitarbeitern kündigen können. Dann würde die LH aber mindestens 3 bis zu 9 Monate weiter das volle Gehalt zahlen müssen!
Insofern ist ein sofortiger Gehaltsverzicht der MA ein "Goodie", eine Entgegenkommen an die Firma. Verbunden mit der Hoffnung(!), dass es nicht noch später zu Kündigungen kommen wird.
Hat man Sie persönlich gefragt ob Sie gehen oder bleiben wollen? Haben Sie irgend etwas zu sagen gehabt?

Natürlich nicht... Aber dafür gibt es Betriebspartner und Gewerkschaften.

Vielleicht gibt es ja sogar Gegenleistungen in Form von Arbeitsplatzgarantien?
100 prozentig. Ja genau, ha ha ha.
Wer weiß? Lassen wir uns überraschen...?
Beitrag vom 06.06.2020 - 16:44 Uhr
User
User ( Beiträge)
Anscheinend. Es gibt genügend Firmen die keinen einzigen Cent aufstocken (können).

Dann haben die Beschäftigtem dem zugestimmt. Eine Forderung für KAG ist die Zustimmung der Betriebspartner, dass kann der Betrieb nicht alleine bestimmen.
Verwechseln Sie jetzt absichtlich KUG und Aufstockung?

KUG wird nur gezahlt, wenn es eine Einigung mit den AN gibt. Lesen Sie doch mal nach!
Ich bin aber bei der Aufstockung. Lesen Sie doch mal nach.

Insofern ist jeder Lohnverzicht gleichzeitig ein Goodie des AN an den AG.
Es gibt keinen Lohnverzicht, es gibt KUG durch den Staat. Der AN macht das nicht aus freier Entscheidung. Das mit dem Goodie ist also Schwachsinn.

Wenn die Betriebspartner nicht zustimmen würden, gäbe es 100%! DAS ist das AG-Risiko.
Und wie lange gäbe es das?

Bis zur gesetzlich oder tariflichen Kündigungsfrist!
Beneiden Sie also Ihre Kollegen bei GWI? Ich glaube der ein oder andere würde mit Ihnen tauschen.
Mir ist schon klar, dass, wenn der AN in diesen Corona-Zeiten nicht anteilig auf sein Recht verzichtet, es ganz schnell bedeutet, dass er nicht auf wenige Prozente, sondern auf 100% seines Einkommens verzichten wird.
Auf welches Recht verzichten Sie denn gerade? Ihre Firma macht Kurzarbeit, das ist das Recht der LH. Was also läuft falsch? Ich sehe nichts.

Die LH hätte auch unter Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Fristen den Mitarbeitern kündigen können. Dann würde die LH aber mindestens 3 bis zu 9 Monate weiter das volle Gehalt zahlen müssen!
Insofern ist ein sofortiger Gehaltsverzicht der MA ein "Goodie", eine Entgegenkommen an die Firma. Verbunden mit der Hoffnung(!), dass es nicht noch später zu Kündigungen kommen wird.
Hat man Sie persönlich gefragt ob Sie gehen oder bleiben wollen? Haben Sie irgend etwas zu sagen gehabt?

Natürlich nicht... Aber dafür gibt es Betriebspartner und Gewerkschaften.
Dann hat die VC Sie also im Stich gelassen?
Vielleicht gibt es ja sogar Gegenleistungen in Form von Arbeitsplatzgarantien?
So wie bei GWI?
Beitrag vom 06.06.2020 - 17:08 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Anscheinend. Es gibt genügend Firmen die keinen einzigen Cent aufstocken (können).

Dann haben die Beschäftigtem dem zugestimmt. Eine Forderung für KAG ist die Zustimmung der Betriebspartner, dass kann der Betrieb nicht alleine bestimmen.
Verwechseln Sie jetzt absichtlich KUG und Aufstockung?

KUG wird nur gezahlt, wenn es eine Einigung mit den AN gibt. Lesen Sie doch mal nach!
Ich bin aber bei der Aufstockung. Lesen Sie doch mal nach.

Ohne Einigung (kann Aufstockung beinhalten, muss aber nicht), kein KUG.


> Insofern ist jeder Lohnverzicht gleichzeitig ein Goodie des AN an den AG.
Es gibt keinen Lohnverzicht, es gibt KUG durch den Staat. Der AN macht das nicht aus freier Entscheidung. Das mit dem Goodie ist also Schwachsinn.

Wenn die Betriebspartner nicht zustimmen würden, gäbe es 100%! DAS ist das AG-Risiko.
Und wie lange gäbe es das?

Bis zur gesetzlich oder tariflichen Kündigungsfrist!
Beneiden Sie also Ihre Kollegen bei GWI? Ich glaube der ein oder andere würde mit Ihnen tauschen.

Bei GWI bislang keine Kündigung, aber immer noch 100% Gehalt... Sicherlich kein Neid, aber es gibt Schlimmeres. Wie z.B. KUG ohne Aufstockung ;-)

> Mir ist schon klar, dass, wenn der AN in diesen Corona-Zeiten nicht anteilig auf sein Recht verzichtet, es ganz schnell bedeutet, dass er nicht auf wenige Prozente, sondern auf 100% seines Einkommens verzichten wird.
Auf welches Recht verzichten Sie denn gerade? Ihre Firma macht Kurzarbeit, das ist das Recht der LH. Was also läuft falsch? Ich sehe nichts.

Die LH hätte auch unter Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Fristen den Mitarbeitern kündigen können. Dann würde die LH aber mindestens 3 bis zu 9 Monate weiter das volle Gehalt zahlen müssen!
Insofern ist ein sofortiger Gehaltsverzicht der MA ein "Goodie", eine Entgegenkommen an die Firma. Verbunden mit der Hoffnung(!), dass es nicht noch später zu Kündigungen kommen wird.
Hat man Sie persönlich gefragt ob Sie gehen oder bleiben wollen? Haben Sie irgend etwas zu sagen gehabt?

Natürlich nicht... Aber dafür gibt es Betriebspartner und Gewerkschaften.
Dann hat die VC Sie also im Stich gelassen?

Bis jetzt nicht. Wie kommen Sie darauf?!?

Vielleicht gibt es ja sogar Gegenleistungen in Form von Arbeitsplatzgarantien?
So wie bei GWI?
Bis jetzt wurde noch niemand gekündigt.... Selbst der größte GW-Gegner wird doch CS-Worte nicht in Frage stellen, als er Arbeitsplätze gegen Verzicht in Aussicht gestellt hat. Das kann man nun drehen, wie man will...
Beitrag vom 06.06.2020 - 18:11 Uhr
UserBald-Lokführer
User (575 Beiträge)

Haben Sie mitbekommen wie in anderen Staaten das Problem "des AG" gelöst wird? Haben Sie das auch mal langsam verstanden? Dort gibt es keine internen Querelen über KUG und Aufstockung.

Wie läuft es denn in anderen Staaten? Sie scheinen das ziemlich genau zu wissen, also lassen Sie uns doch bitte an dem Wissen teilhaben. Sagen wir mal bei: Aua, Swiss, KLM, AF, Iberia, Alitalia, BA, SAS, United, Singapore Airlines.
Beitrag vom 06.06.2020 - 19:56 Uhr
UserHanomag
User (213 Beiträge)
Haben Sie auch noch andere Beispiele?
FR, QR, EY, EK, WS, DY, OK, SA, BE, HE, TG, MK usw. ?
Ach ja, BA hatten Sie noch. Letzter Stand: 1130 von gut 4300 Piloten.
Die KUG Aufstockung bei den ME3 hätte mich auch mal interessiert. Bestimmt gibt es zum Kündigungsschreiben noch eine goldene Armbanduhr. Fast wie im Märchen aus 1001 Nacht.
Beitrag vom 06.06.2020 - 21:50 Uhr
UserBald-Lokführer
User (575 Beiträge)
Hab mir schon gedacht das irgendwie sowas kommt. Aber ich hab die extra weggelassen, denn ob sich die europäischen Legacy Carrier mit Airlines vergleichen wollen die ihre Angestellten Reisepässe bei der Einreise abnimmt, behandelt wie Sklaven, als Selbstständige anstellt usw. weis ich nicht. Aber ich denke CS & Co. kennen (zum Glück) Grenzen und wissen was sie an ihren Leuten haben.
Aber zurück zur Frage: Haben Sie Infos?
Beitrag vom 06.06.2020 - 22:04 Uhr
UserSaintEx
User (378 Beiträge)
Warum um Gotteswillen fällt allen und immer wieder als erstes "Personalkosten" ein?

Na, weil die Personalkosten die größte Einzelkostenposition (25% der Gesamtkosten) sind.
Und da die weiteren großen Kostenblöcke Treibstoff und Gebühren exogen und dadurch kaum beeinflussbar sind, kommt den Personalkosten ein eine besondere Bedeutung zu.

Und warum zum Henker "überproportional"?

Wegen der exogenen Faktoren.
Wenn die Erlöse eines Fluges nur noch 85 statt 100 sind, wird ja Treibstoff und Gebühren nicht proportional billiger (obwohl da natürlich auch versucht wird, die Kosten zu drücken).

Ich denke, dahinter steckt auch eine Menge Psychologie. Da wird einer nach vielen Jahren Buckelei endlich Vorstand in einem großen Konzern und muss dann feststellen, daß sich seine Macht und sein Einfluß nahezu ausschließlich auf die Kostenposition "Personal" beschränkt, weil alle anderen Positionen kaum beeinflussbar sind. Das sich daraus entwickelnde Ohnmachtsgefühl MUSS sich ja zu einer übersteigerten Konzentration auf diese eine, beeinflussbare Position hin entwickeln. Sonst müsste man sich als toller "Top-Manager" ja eingestehen, daß man in Wahrheit gar nicht viel zu managen, sondern bestenfalls zu verwalten hat. Also arbeitet man sich immer und immer wieder vorwiegend am Personal ab.
Beitrag vom 06.06.2020 - 22:17 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Warum um Gotteswillen fällt allen und immer wieder als erstes "Personalkosten" ein?

Na, weil die Personalkosten die größte Einzelkostenposition (25% der Gesamtkosten) sind.
Und da die weiteren großen Kostenblöcke Treibstoff und Gebühren exogen und dadurch kaum beeinflussbar sind, kommt den Personalkosten ein eine besondere Bedeutung zu.

Und warum zum Henker "überproportional"?

Wegen der exogenen Faktoren.
Wenn die Erlöse eines Fluges nur noch 85 statt 100 sind, wird ja Treibstoff und Gebühren nicht proportional billiger (obwohl da natürlich auch versucht wird, die Kosten zu drücken).

Ich denke, dahinter steckt auch eine Menge Psychologie. Da wird einer nach vielen Jahren Buckelei endlich Vorstand in einem großen Konzern und muss dann feststellen, daß sich seine Macht und sein Einfluß nahezu ausschließlich auf die Kostenposition "Personal" beschränkt, weil alle anderen Positionen kaum beeinflussbar sind. Das sich daraus entwickelnde Ohnmachtsgefühl MUSS sich ja zu einer übersteigerten Konzentration auf diese eine, beeinflussbare Position hin entwickeln. Sonst müsste man sich als toller "Top-Manager" ja eingestehen, daß man in Wahrheit gar nicht viel zu managen, sondern bestenfalls zu verwalten hat. Also arbeitet man sich immer und immer wieder vorwiegend am Personal ab.

Ich glaube, da tun Sie den Vorständen etwas unrecht.
Produktinnovationen, Flottenentscheidungen, Merger & Acquisition, Neuanflüge, Partnermanagement sind nur ein paar Punkte, an denen man sich ebenso abarbeiten kann. Und wahrscheinlich viel angenehmer als Kostenkontrolle und Personaldiskussionen.
Schade, dass Sie - wie auch schon bei den Juristen - eine ziemlich einseitige Sicht der Dinge haben.
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