Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Triwo bietet wieder für Hahn

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Beitrag vom 01.04.2023 - 12:14 Uhr
Usermpilot
User (381 Beiträge)
Vermisse die Kommentare welche vor Wochen das Hahn Procedere Ausschreibung/Verkauf als "stinknormal" bezeichnet haben. Was da jetzt abläuft lässt beim Insolvensverwalter sowie den Anwälten und Notaren mächtig die Kasse klingeln. Mainz bleibt Mainz.
Beitrag vom 01.04.2023 - 16:44 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2262 Beiträge)
Das reinste Possenspiel...und dafür bekommt der Insoverwalter auch noch einen großen Batzen Geld ...
Beitrag vom 02.04.2023 - 12:14 Uhr
User25.1309
User (412 Beiträge)
Vermisse die Kommentare welche vor Wochen das Hahn Procedere Ausschreibung/Verkauf als "stinknormal" bezeichnet haben.

Na, die sollst du natürlich nicht noch länger vermissen müssen.
Was soll man aber zu zwei Kommentaren sagen, die außer Unkenntnis der Materie und Neid nichts beeinhalten?

Wer entscheidet, steht ja im Artikel: "Am Donnerstag hatten Gläubiger hinter verschlossenen Türen einstimmig für einen neuen Bieter gestimmt."

Und eben diesen Gläubigern gegenüber ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, nicht den Käufern, den Airlines, den Passagieren oder Leuten, die Anwälten und Insolvenzverwaltern ihr Einkommen neiden.

Das Verfahren ist sicherlich abwechslungsreich, aber keinesfalls eine Posse oder Farce.

Gruß, 25.1309

Beitrag vom 02.04.2023 - 18:08 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2262 Beiträge)
Vermisse die Kommentare welche vor Wochen das Hahn Procedere Ausschreibung/Verkauf als "stinknormal" bezeichnet haben.

Na, die sollst du natürlich nicht noch länger vermissen müssen.
Was soll man aber zu zwei Kommentaren sagen, die außer Unkenntnis der Materie und Neid nichts beeinhalten?

Wer entscheidet, steht ja im Artikel: "Am Donnerstag hatten Gläubiger hinter verschlossenen Türen einstimmig für einen neuen Bieter gestimmt."

Und eben diesen Gläubigern gegenüber ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, nicht den Käufern, den Airlines, den Passagieren oder Leuten, die Anwälten und Insolvenzverwaltern ihr Einkommen neiden.

Das Verfahren ist sicherlich abwechslungsreich, aber keinesfalls eine Posse oder Farce.

Gruß, 25.1309


Von 'Neid' kann keine Rede sein. Lediglich davon das diesem Insoverwalter entweder die notwendigen Kenntnisse oder das Interesse an einer schnellstmögliche Beendigung des Insolvenzverfahrens fehlen, siehe hier:

 https://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/insolvenzrecht/verfahren-nach-eroeffnung/aufgaben-und-haftung-des-insolvenzverwalters

Insbesondere:

"Der Insolvenzverwalter haftet grundsätzlich auch für von ihm z.B. aus Vertragsabschlüssen oder Vertragsfortführungen begründete und nicht voll erfüllte Forderungen gegen die Insolvenzmasse."

All diese merkwürdigen Verträge, die dieser bereits abgeschlossen hat, offensichtlich ohne jegliche Prüfung- insbesondere der allererste mit dieser ominösen GmbH-, dann die zwei Weiteren, mit Zahlungsleistung auf neutrale Konten (!) und dann die erneute Eröffnung des Bieterverfahrens (also eine bereits drei- bzw. zweimal verkaufte Ware wird erneut 'ins Schaufenster' gestellt...) lassen doch zumindest Zweifel an der erforderlichen Kompetenz dieses Verwalters zu.


Beitrag vom 02.04.2023 - 20:02 Uhr
Usermpilot
User (381 Beiträge)

Na, die sollst du natürlich nicht noch länger vermissen müssen.
Was soll man aber zu zwei Kommentaren sagen, die außer Unkenntnis der Materie und Neid nichts beeinhalten?

Wer entscheidet, steht ja im Artikel: "Am Donnerstag hatten Gläubiger hinter verschlossenen Türen einstimmig für einen neuen Bieter gestimmt."

Und eben diesen Gläubigern gegenüber ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, nicht den Käufern, den Airlines, den Passagieren oder Leuten, die Anwälten und Insolvenzverwaltern ihr Einkommen neiden.

Das Verfahren ist sicherlich abwechslungsreich, aber keinesfalls eine Posse oder Farce.

Gruß, 25.1309

Ist ja schön mit Ihnen einen Kenner der Materie wieder an Bord zu haben, dazu auch noch gönnerhaft neidlos. Wenn überhaupt neidisch, dann auf Ihre Sachkompetenz. Mainz wie es singt und lacht!
Beitrag vom 02.04.2023 - 20:05 Uhr
Usermpilot
User (381 Beiträge)

Von 'Neid' kann keine Rede sein. Lediglich davon das diesem Insoverwalter entweder die notwendigen Kenntnisse oder das Interesse an einer schnellstmögliche Beendigung des Insolvenzverfahrens fehlen, siehe hier:

 https://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/insolvenzrecht/verfahren-nach-eroeffnung/aufgaben-und-haftung-des-insolvenzverwalters

Insbesondere:

"Der Insolvenzverwalter haftet grundsätzlich auch für von ihm z.B. aus Vertragsabschlüssen oder Vertragsfortführungen begründete und nicht voll erfüllte Forderungen gegen die Insolvenzmasse."

All diese merkwürdigen Verträge, die dieser bereits abgeschlossen hat, offensichtlich ohne jegliche Prüfung- insbesondere der allererste mit dieser ominösen GmbH-, dann die zwei Weiteren, mit Zahlungsleistung auf neutrale Konten (!) und dann die erneute Eröffnung des Bieterverfahrens (also eine bereits drei- bzw. zweimal verkaufte Ware wird erneut 'ins Schaufenster' gestellt...) lassen doch zumindest Zweifel an der erforderlichen Kompetenz dieses Verwalters zu.

Danke für diese sachliche Klarstellung
Beitrag vom 02.04.2023 - 20:41 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (654 Beiträge)
All diese merkwürdigen Verträge, die dieser bereits abgeschlossen hat, offensichtlich ohne jegliche Prüfung- insbesondere der allererste mit dieser ominösen GmbH-, dann die zwei Weiteren, mit Zahlungsleistung auf neutrale Konten (!) und dann die erneute Eröffnung des Bieterverfahrens (also eine bereits drei- bzw. zweimal verkaufte Ware wird erneut 'ins Schaufenster' gestellt...) lassen doch zumindest Zweifel an der erforderlichen Kompetenz dieses Verwalters zu.
Wann, wo und mit wem gab es denn abgeschlossene Verträge? Die "Ware" wurde noch an niemanden verkauft. Zum Vertragsschluss gehören mindestens zwei Unterschriften. Und denen wurde von den Gläubigern nicht zugestimmt.

Danke für diese sachliche Klarstellung
Das war keineswegs eine sachliche Klarstellung.

Dieser Beitrag wurde am 02.04.2023 20:41 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.04.2023 - 22:16 Uhr
UserEricM
User (5455 Beiträge)
All diese merkwürdigen Verträge, die dieser bereits abgeschlossen hat,

Man darf dabei aber auch nicht vergessen, WAS dieser Insolvenzverwalter hier verkaufen muss.
Da muss er wohl schon etwas Flexibilität bei der Akzeptanz des Vertragspartners an den Tag legen...

Dieser Beitrag wurde am 02.04.2023 22:17 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 03.04.2023 - 00:23 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2262 Beiträge)
All diese merkwürdigen Verträge, die dieser bereits abgeschlossen hat, offensichtlich ohne jegliche Prüfung- insbesondere der allererste mit dieser ominösen GmbH-, dann die zwei Weiteren, mit Zahlungsleistung auf neutrale Konten (!) und dann die erneute Eröffnung des Bieterverfahrens (also eine bereits drei- bzw. zweimal verkaufte Ware wird erneut 'ins Schaufenster' gestellt...) lassen doch zumindest Zweifel an der erforderlichen Kompetenz dieses Verwalters zu.
Wann, wo und mit wem gab es denn abgeschlossene Verträge? Die "Ware" wurde noch an niemanden verkauft. Zum Vertragsschluss gehören mindestens zwei Unterschriften. Und denen wurde von den Gläubigern nicht zugestimmt.

Ach, das:

 https://www.aero.de/news-44718/Vertrag-mit-Hahn-Kaeufer-aufgeloest.html

war dann nur 'Spaß' und kein Vertrag🤔😉?

Danke für diese sachliche Klarstellung
Das war keineswegs eine sachliche Klarstellung.

Nein, offensichtlich nicht😅.
Beitrag vom 03.04.2023 - 00:28 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2262 Beiträge)
Aus dem Artikel, damit Sie nicht lange suchen müssen:

"Die Swift Conjoy GmbH hat nach dpa-Informationen einst deutlich mehr als 20 Millionen Euro für den einzigen größeren Airport in Rheinland-Pfalz geboten und bereits im Juni 2022 den Kaufvertrag unterzeichnet. ...

Ebenfalls noch im Januar 2023 hat Insolvenzverwalter Plathner mit der NR Holding AG des Nürburgrings um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin und der Mainzer Immobilien-Firmengruppe Richter einen Kaufvertrag abgeschlossen."

Also m.E. sind das 3 (drei!) unterzeichnete Verträge... !
Beitrag vom 03.04.2023 - 07:37 Uhr
UserEin Leser dieser..
... Seite
User (654 Beiträge)
Ach, das:

 https://www.aero.de/news-44718/Vertrag-mit-Hahn-Kaeufer-aufgeloest.html

war dann nur 'Spaß' und kein Vertrag🤔😉?
Ok. Ein Vertrag. Hier hat der Käufer aber über ein halbes Jahr lang nicht bezahlt. Die Entscheidung als Insolvenzverwalter diesen Vertrag zu annullieren war daher auch kein Spaß, sondern seine verdammte Pflicht. Damit gab es im Jannuar 23 dann auch keinen gültigen Vertrag mehr.

Die anderen beiden Verträge wurden lediglich von den Bietern unterschrieben und um den Zahlungsausfall ein zweites mal zu vermeiden, musste das Geld auf Treuhandkonnten überwiesen werden. Die Gläubiger haben keinem dieser Angebote zugestimmt und es kam zu keinen weiteren Verträgen. Es gab keine gleichzeitig gültigen Verträge.
Das hatten wir hier alles schon einmal. Ich suche das jetzt hier aber nicht raus, kann jeder für sich selber machen.

Danke für diese sachliche Klarstellung
Das war keineswegs eine sachliche Klarstellung.

Nein, offensichtlich nicht😅.
Nein, ganz offensichtlich nicht.
Beitrag vom 03.04.2023 - 08:51 Uhr
UserJordanPensionär
Pensionär
User (2262 Beiträge)
Ach, das:

 https://www.aero.de/news-44718/Vertrag-mit-Hahn-Kaeufer-aufgeloest.html

war dann nur 'Spaß' und kein Vertrag🤔😉?
Ok. Ein Vertrag. Hier hat der Käufer aber über ein halbes Jahr lang nicht bezahlt. Die Entscheidung als Insolvenzverwalter diesen Vertrag zu annullieren war daher auch kein Spaß, sondern seine verdammte Pflicht. Damit gab es im Jannuar 23 dann auch keinen gültigen Vertrag mehr.

Die anderen beiden Verträge wurden lediglich von den Bietern unterschrieben und um den Zahlungsausfall ein zweites mal zu vermeiden, musste das Geld auf Treuhandkonnten überwiesen werden. Die Gläubiger haben keinem dieser Angebote zugestimmt und es kam zu keinen weiteren Verträgen. Es gab keine gleichzeitig gültigen Verträge.
Das hatten wir hier alles schon einmal. Ich suche das jetzt hier aber nicht raus, kann jeder für sich selber machen.

Ich hatte mir die Mühe gemacht und das rausgesucht und dann extra in einem zweiten Beitrag DIE Stelle veröffentlicht:

"Ebenfalls noch im Januar 2023 hat Insolvenzverwalter Plathner mit der NR Holding AG des Nürburgrings um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin und der Mainzer Immobilien-Firmengruppe Richter einen Kaufvertrag abgeschlossen."

nochmal:...der Insolvenzverwalter hat ZWEI weitere Verträge abgeschlossen!

Danke für diese sachliche Klarstellung
Das war keineswegs eine sachliche Klarstellung.

Nein, offensichtlich nicht😅.
Nein, ganz offensichtlich nicht.

Offensichtlich doch!
Beitrag vom 03.04.2023 - 12:42 Uhr
UserEin Leser dieser..
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User (654 Beiträge)
"Ebenfalls noch im Januar 2023 hat Insolvenzverwalter Plathner mit der NR Holding AG des Nürburgrings um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin und der Mainzer Immobilien-Firmengruppe Richter einen Kaufvertrag abgeschlossen."

nochmal:...der Insolvenzverwalter hat ZWEI weitere Verträge abgeschlossen!
Ja, so hat sich Aero am 17.03. ausgedrückt. Am 30.03. hieß es dann aber:
"Zwei andere Bieter, die Mainzer Immobilien-Firmengruppe Richter und die NR Holding AG des Nürburgrings um den russischen Unternehmer Viktor Charitonin, hatten beide schon einen Kaufvertrag unterzeichnet und die Kaufsumme auf ein Treuhandkonto überwiesen - aber eben noch kein grünes Licht der Gläubiger und keine Lizenz für den Flugbetrieb bekommen."

 https://www.aero.de/news-44819/Neuer-Bieter-im-Rennen-um-Airport-Hahn-auf-Zielgerade.html

Die Verträge waren nämlich noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Schon im Februar schrieb Aero:
"Plathner teilte mit Blick auf die Firmengruppe Richter mit, es sei auch ein zweiter Kaufvertrag verhandelt und notariell beurkundet worden "für den Fall, dass im ersten Vertrag gesetzte Bedingungen nicht eintreten". Die parallelen Kaufverträge mit den beiden voneinander unabhängigen Investoren stünden noch unter Bedingungen, "so dass letztlich nur ein Kaufvertrag vollzogen wird".

 https://www.aero.de/news-44429/Zweiter-Bieter-fuer-Flughafen-Hahn.html

Danke für diese sachliche Klarstellung
Das war keineswegs eine sachliche Klarstellung.

Nein, offensichtlich nicht😅.
Nein, ganz offensichtlich nicht.

Offensichtlich doch!
Nein.
Beitrag vom 03.04.2023 - 13:35 Uhr
Usermpilot
User (381 Beiträge)
Wohl keiner von uns kennt die vertraglichen Formulierungen en detail, aber die in aero geschilderte Abwicklung mit mehrfachen Vertragsunterzeichnungen und Zahlungen, mehrfach veränderten Abgabefristen entspricht nicht dem normalen Ablauf eines Bieterverfahrens. Wer ist denn nun eigentlich der verkaufende Besitzer, der insolvente Russe, welcher nicht gezahlt hat, oder die öffentliche Hand, weil dessen Vertrag rückabgewickelt wurde. In dem Fall würden sogar das Bieterverfahren dem EU Recht unterliegen.
Außerdem muß ja nur ein Bieter klagen, dann kann der Insolvenzverwalter sich warm anziehen.
Beitrag vom 03.04.2023 - 15:50 Uhr
UserEin Leser dieser..
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User (654 Beiträge)
...
Außerdem muß ja nur ein Bieter klagen, dann ...
Genau. Wenn jemand einen rechtskräftigen Kaufvertrag in der Tasche hat, wird er auch Klagen. In diese Richtung ist es aber noch verdächtig ruhig.
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