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Beitrag vom 19.05.2020 - 10:01 Uhr
UserHolgerHillebrand
User (1 Beiträge)
Der Spiegel schrieb am 14.5., daß die Forderungen des Staates einem Weihnachtswunschzettel gleichen. Ökosprit tanken, innerdeutsche Flüge streichen, Jobgarantie für 140000 Mitarbeiter etc. Wie man den Flugplan zusammenstreichen kann, ohne Arbeitskräfte freizusetzen, kann der Staat gern in der Praxis aufzeigen : die gesamte LH ist zur Zeit für gerade mal 4 Mrd Euro günstig an der Börse zu erwerben. Als Eigentümer kann der Staat dann seine Vorstellungen vollumfänglich und nachhaltig umsetzen. Sollte jedoch die staatliche Vorstellung vorherrschen, daß dazu das Geld von Privatinvestoren herhalten soll, muß ich hier enttäuschen. Ich habe verkauft und schaue mir das von der sicheren Tribüne aus an. Herrn Spohr wünsche ich viel Glück. Wenn der Staat seine Forderungen im operativen Geschäft durchsetzen kann, bleibt jedem verantwortlichen CEO eigentlich nur das Platzmachen für den Staatssekretär, oder eben der Gang zum Insolvenzgericht. Letztlich ist auch ein Vergleich mit der Situation der Bahn hilfreich: die Bahn wird wohl 5 Mrd von ihrem Eigentümer erhalten und soll sich verpflichten, davon 2.25 Mrd beim Personal einzusparen. Ah ja . Also, mir wäre das peinlich, aber ich bin ja auch kein Politiker.
Beitrag vom 19.05.2020 - 10:03 Uhr
UserMD11-F
User (1 Beiträge)
Gerne würde ich einmal aus rein wirtschaftrechtlicher Sicht einen Input in die Diskussion liefern.

Bei einem akutem oder sich anbahnenden Liquiditätsengpass ist es immer notwendig auch eine Insolvenz in Eigenverantwortung zu prüfen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Gefahr einer Insolvenzverschleppung droht, welche in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Es ist also völlig normal, dass eine LH sich parallel zu den Verhandlungen mit der Bundesregierung mit dem Thema beschäftigt. Sollten diese nämlich scheitern, braucht es schnell einen Plan B, um sich nicht strafbar zu machen.

Auch das hierfür eine BCG oder Experten auf diesen Fachgeiet zu Rate gezogen werden ist völlig normal, da die Expertise im Konzern für eine solche Art Vorgang einfach nicht vorhanden ist.

Des Weiteren gibt es eine weiteren Grund der Insolvenzverschleppung, die Überschuldung oder der Überschuldungsgrad. Die LH hat einen massiven Abfluss von Aktiva in ihrer Bilanz zu verzeichnen (Wertverlust Flugzeuge, Abfluss Kassenbestände, etc.)und zusätzlich vrstl. einen Abfluss von Gewinnrücklagen im nächsten Jahr. Sollte nun eine LH eine staatliche Unterstützung erhalten, muss genau geprüft werden, wie diese in der Bilanz eingesetzt wird, um genau diese Überschuldung, die genauso zur Insolvenz führen kann, zu verhindern. Meiner Meinung nach kann dies auch ein Grund für die lange anhaltenden Verhandlungen mit der Bundesregierung sein. Jeder Fehler kann hier zu einer sofortigen Insolvenz führen, sollte sich der Staat in einigen Jahren wieder aus dem Unternehmen herausziehen.

Etwas viel Wirtschafts- und Strafrecht, aber ich hoffe ich konnte einen zusätzlichen Diskussionspunkt einbringen...




Beitrag vom 19.05.2020 - 10:24 Uhr
Usercontrail55
User (4581 Beiträge)
Gerne würde ich einmal aus rein wirtschaftrechtlicher Sicht einen Input in die Diskussion liefern.

Bei einem akutem oder sich anbahnenden Liquiditätsengpass ist es immer notwendig auch eine Insolvenz in Eigenverantwortung zu prüfen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Gefahr einer Insolvenzverschleppung droht, welche in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Es ist also völlig normal, dass eine LH sich parallel zu den Verhandlungen mit der Bundesregierung mit dem Thema beschäftigt. Sollten diese nämlich scheitern, braucht es schnell einen Plan B, um sich nicht strafbar zu machen.

Auch das hierfür eine BCG oder Experten auf diesen Fachgeiet zu Rate gezogen werden ist völlig normal, da die Expertise im Konzern für eine solche Art Vorgang einfach nicht vorhanden ist.

Des Weiteren gibt es eine weiteren Grund der Insolvenzverschleppung, die Überschuldung oder der Überschuldungsgrad. Die LH hat einen massiven Abfluss von Aktiva in ihrer Bilanz zu verzeichnen (Wertverlust Flugzeuge, Abfluss Kassenbestände, etc.)und zusätzlich vrstl. einen Abfluss von Gewinnrücklagen im nächsten Jahr. Sollte nun eine LH eine staatliche Unterstützung erhalten, muss genau geprüft werden, wie diese in der Bilanz eingesetzt wird, um genau diese Überschuldung, die genauso zur Insolvenz führen kann, zu verhindern. Meiner Meinung nach kann dies auch ein Grund für die lange anhaltenden Verhandlungen mit der Bundesregierung sein. Jeder Fehler kann hier zu einer sofortigen Insolvenz führen, sollte sich der Staat in einigen Jahren wieder aus dem Unternehmen herausziehen.

Etwas viel Wirtschafts- und Strafrecht, aber ich hoffe ich konnte einen zusätzlichen Diskussionspunkt einbringen...

Sehr informativ, Danke! Wenn es denn so einfach wäre könnten wir es doch alle ;-)
Beitrag vom 19.05.2020 - 11:22 Uhr
Userflydc9
User (791 Beiträge)
@ Jumpfly

Ist das mit der Übergangsversorgung wirklich so? Bin mir im speziellen da nicht sicher! Altersversorgung ist ein anderes Thema.

Viele Grüße



Nein es ist (leider) nicht so.
Die Übergangsversorgung ist nicht abgesichert, sie wird aus dem laufenden Geschäft bezahlt, bei einer Insolvenz ist das vorbei - die ÜV Bezieher sehen durch die Finger und sind ein Fall für die Arbeitslose....

Bei der betrieblichen Altersversorgung ist das anders, die ist über den Pensions-Sicherungsverein abgesichert und wird auch nach einer Insolvenz so ggf. weiterbezahlt (ausser der Sicherungsverein schafft es durch das Größenvolumen was dann anfällt nicht mehr
- LH hat ja Rücklagen dafür in Milliardenhöhe - )
Beitrag vom 19.05.2020 - 18:40 Uhr
User-wolf-
User (123 Beiträge)
Arndt Geiwitz wickelt im Zweifelsfall die LH auch ab. Siehe Weltbild und Schlecker.
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