Community / / United lässt Passagier aus überbuc...

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Beitrag vom 11.04.2017 - 10:09 Uhr
Userstrato
User (97 Beiträge)
Genau, der Beförderungsvertrag! In diesem ist auch geregelt, was passiert, wenn er einseitig gekündigt oder geändert wird.
Wird der Vertrag z.B. nach Abschluss hinsichtlich der Abflugzeit geändert, dann hat die andere Seite Anspruch auf alles mögliche (Geld, Hotel, Verpflegung). Alles geregelt, in eben diesem Vertrag!
Nichts anderes ist hier passiert. Die Airline hat den Vertrag geändert, hat, dem Vertrag entsprechend, 800$ Cash + Hotel + Verpflegung + Flugalternative angeboten, genau wie vertraglich vereinbart.
Was dann passierte war nicht schön, aber auch nicht so verwerflich wie es momentan in der Berichterstattung dargestellt wird: Der Typ hat sich total irre aufgeführt und sich geweigert den Anweisungen des Kapitäns folge zu leisten. Der hat die Polizei gerufen und die haben, in amerikanisch rustikaler Manier, das Hausrecht durchgesetzt. Nicht mehr und nicht weniger.
Das der Typ bis zu letzt dachte er wäre im Recht und die entsetzte Frau noch ein "what are you doing to him?!" in die Kamera geheult hat verleiht dem Ganzen zwar genügend Dramatik um auf sämtlichen Nachrichtenkanälen alle 20 Minuten gesendet zu werden, ändert aber nichts an den Tatsachen.
Zum Glück ist ja alles vertraglich geregelt ;)

Dieser Beitrag wurde am 11.04.2017 10:14 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.04.2017 - 10:29 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@Joris Kreuz,

angeblich kann eine amerikanische Fluggesellschaft ohne Gründe den Beförderungsvertrag annullieren.
Das ist schon mal eine fragwürdige Angelegenheit.
Hat der Verantwortliche aber explizit gesagt, dass der Beförderungsvertrag anulliert wird?

Wenn wir schon mal bei "hätte" sind: Es gibt genügend Gründe für "nicht hätte": Vorstellungsgespräch, Hochzeit, Gerichtstermin... Nicht alles lässt Sonntag abends verschieben.
Weshalb sind gewisse Plätze nicht auf stand by gesetzt? Ach, dann sind die meist leer...
Zumindest in der Luftfahrt sind die USA eine Service-Wüste!
Beitrag vom 11.04.2017 - 10:39 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Mal etwas zusammengefasst ... Überbuchen ist in USA legal. Keiner meldet sich freiwillig, also wählt die Airline aus und macht von Ihrem Hausrecht Gebrauch. Generell gilt, den Anweisungen der Crew ist folge zu leisten. Hat er nicht gemacht, Lawenforcement wird aktiviert. Alles im Rahmen. Höhe der IDBC wird nach Formel ermittelt und ist mit 1350,- $ gedeckelt.
Der Mediengau ist unglücklich, aber was man liest lief alles korrekt.
Beitrag vom 11.04.2017 - 10:48 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@strato,

wer weiss denn woihl, dass er in einem Ami-Flieger keinen Anspruch auf den gebuchten Flug hat? Rein formal könnte man eine Woche in irgendeinem Hotel verbringen, bevor es weiter geht!
Macht sich United - und die amerikanische Luftfahrt - sich das Leben nicht zu leicht?
Beitrag vom 11.04.2017 - 11:02 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@gpower,

juristisch mag alles korrekt gelaufen sein - aber nur dank guter Lobbyarbeit.

Ich schiebe kurz vor Ladenschluss meinen Einkaufswagen zum Ausgang. Dann steht dort ein Angestellter und sagt mir, dass ich doch den Wagen samt Inhalt nicht weiter bewegen darf.
Darfür bekomme ich das entsprechenbde Geld plus 50 EUR.... Das finde ich nicht gut!
Beitrag vom 11.04.2017 - 11:04 Uhr
UserDavid_B
User (594 Beiträge)
Ich bezweifle aber, dass der Mann Arzt ist, weil ein Akademiker sich so im Grunde nicht benimmt, sondern eher mit Klage droht, als sich bockig wie ein Kind anzustellen.

Das ist wirklich Unfug.
Beitrag vom 11.04.2017 - 11:15 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
@gpower,

juristisch mag alles korrekt gelaufen sein - aber nur dank guter Lobbyarbeit.

Ich schiebe kurz vor Ladenschluss meinen Einkaufswagen zum Ausgang. Dann steht dort ein Angestellter und sagt mir, dass ich doch den Wagen samt Inhalt nicht weiter bewegen darf.
Darfür bekomme ich das entsprechenbde Geld plus 50 EUR.... Das finde ich nicht gut!
Den Vergleich mit dem Supermarkt verstehe ich nicht. Aber es ist egal wie wir das finden, so ist es nun mal. EU Recht ist hier im Grundsatz gleich, die Beträge sind unterschiedlich.
Lobbyarbeit? Durch die Lobbyarbeit der Verbraucherverbände gibt es jetzt eine Verpflichtung zur Kompensation. Früher gab es nix. Aber das meinten Sie, glaube ich, andersherum.
Beitrag vom 11.04.2017 - 11:26 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
@strato,

wer weiss denn woihl, dass er in einem Ami-Flieger keinen Anspruch auf den gebuchten Flug hat? Rein formal könnte man eine Woche in irgendeinem Hotel verbringen, bevor es weiter geht!
Macht sich United - und die amerikanische Luftfahrt - sich das Leben nicht zu leicht?

Nicht ganz richtig. Wenn Sie die Kompensation annehmen sind sie raus. Einen Anspruch auf Hotel gibt es nicht, Umsteiger evtl andere Regeln, das wäre eine freiwillige Leistung. Details hier  https://www.transportation.gov/airconsumer/fly-rights#Overbooking
Beitrag vom 11.04.2017 - 13:00 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Wenn United tatsächlich erst sehr kurzfristig eine "Deadhead-Crew" buchen musste, hatte die Airline in diesen Fall wirklich nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera.
Entweder einen kompletten Flug annulieren oder einen Fluggast deboarden.
Das es sich tatsächlich dann so zuträgt, ist kaum vorhersehbar.
Angeblich hatte der Fluggast mit seinen Rechtsanwalt telefoniert, der ihn dann dazu geraten haben soll, sitzen zu bleiben.
Toller Rechtsanwalt, der zu Widerstand gegen die Staatsgewalt rät ...
Beitrag vom 12.04.2017 - 00:53 Uhr
Userskytrain
User (129 Beiträge)
Bei Air Transport World ist ein Kommentar erschienen, der die Sache aus meiner Sicht gut auf den Punkt bringt:

"(...) How could such tactics be justified when the incident that started it was caused by the airline, which overbooked the flight and apparently relies on bumping its customers – say again, customers – to get its own employees to their place of work?

(...)

It also hurts the airline industry generally. In the US, in particular, it’s exactly this sort of incident that consumer advocates, the travel media and congressmen love to wave as proof that more rules and regulations are needed to oversee airlines.

It’s misguided to treat the airline industry differently from other service businesses. They should be allowed to charge ancillary fees and to offer different price points for different levels of service. They should not be heavily fined for delays that are caused by factors outside of their control, such as severe weather, ash clouds or chronic air traffic congestion. Airline executives should be free to manage their business models and product offerings in whatever way they see as most competitive. And airlines should not be lumped with excess and often hidden government fees and taxes.

But any airline that is so clueless and ill-equipped that its passenger-facing agents inflict this sort of treatment on their customers to get their own staff to work deserves all the rules, fees, fines and public condemnation that can be rained down on it.

Karen Walker"
Beitrag vom 12.04.2017 - 09:29 Uhr
UserBlotto
User (348 Beiträge)
Wenn United tatsächlich erst sehr kurzfristig eine "Deadhead-Crew" buchen musste, hatte die Airline in diesen Fall wirklich nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera.
Entweder einen kompletten Flug annulieren oder einen Fluggast deboarden.

Es sind 4h Fahrt. Da gab es noch andere Möglichkeiten. Zur Not bestelle ich eben zwei Chauffeure und fahre die Crew nach Louisville. Was macht United denn, wenn sie eine halbe Stunde später merken, dass sie die Crew brauchen? Dann ist der Flug schon weg und es werden andere Möglichkeiten gesucht.
Beitrag vom 12.04.2017 - 10:24 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@Blotto,

dafür muss man aber merntal vorbereitet sein - kundenorientiert sein!

Da ist es einfacher, dem Kunden 800 USD, eine Nacht im Hotel plus Essensgeld und den eigenen Flug am nächsten Nachmittag in die Hand zu drücken! Die Airline hat doch Hausrecht...
Nun laufen die US-Fluggesellschaften Gefahr, dass ihre Kundenoriuentiertheit auf den Prüfstand kommt!
Beitrag vom 12.04.2017 - 12:47 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Die Airline hat doch Hausrecht...

Von dem kann sie aber nur Gebrauch machen, wenn der Kunden gegen die Regularien und Gesetze verstößt (Stichwort: Hausfriedensbruch). Dürfte schwer werden das argumentativ und juristisch zu belegen. Der Anruf des Passagiers bei seinem Anwalt reicht bestimmt nicht aus. Die Airline hätte das Boarding komplett oder für die betroffenen Passagiere unterbinden müssen und hätte sich bei Zuwiderhandlung auf das Hausrecht berufen können.

Beitrag vom 12.04.2017 - 15:17 Uhr
Userstrato
User (97 Beiträge)
Die Airline hat doch Hausrecht...

Von dem kann sie aber nur Gebrauch machen, wenn der Kunden gegen die Regularien und Gesetze verstößt .



Wie kommst du denn da drauf? Du kannst aus deinem Haus Jeden zu jeder Zeit rausschmeissen. Ohne Angabe von Gründen. Da braucht es keinen Verstoß.
Beitrag vom 12.04.2017 - 15:54 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Stimmt ich habe ja auch gültigen Vertrag über Bewirtung/Beherberbung in meinem Haus abgeschlossen, Befördern kann ich damit ja wohl keinen.
Ausserdem bin ich Privatperson, UA eine Firma, da gelten andere Gesetze.

UA hätte nach Boarding Prioritäten gemäß ihren Beförderungsrichtlinien auswählen müssen. Ein Entfernen aus dem Flugzeug wegen Überbuchung ist in diesen nicht vorgesehen. Regel 25

 https://www.united.com/web/format/pdf/Contract-of-Carriage-DE.pdf
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