Community / / United lässt Passagier aus überbuc...

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Beitrag vom 12.04.2017 - 15:55 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Wie kommst du denn da drauf? Du kannst aus deinem Haus Jeden zu jeder Zeit rausschmeissen. Ohne Angabe von Gründen. Da braucht es keinen Verstoß.

Bei Ihnen zu Hause ja. In einem (halb-)öffentlichem Raum wie einer Flugzeugkabine ist das nicht so.
Beitrag vom 12.04.2017 - 16:02 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Die Airline hat doch Hausrecht...

Von dem kann sie aber nur Gebrauch machen, wenn der Kunden gegen die Regularien und Gesetze verstößt (Stichwort: Hausfriedensbruch)
Das ist etwas völlig anderes. Das wäre sich unerlaubt Zutritt verschaffen. Die Erlaubnis zum Zutritt hatte er ja.
Dürfte schwer werden das argumentativ und juristisch zu belegen. Der Anruf des Passagiers bei seinem Anwalt reicht bestimmt nicht aus. Die Airline hätte das Boarding komplett oder für die betroffenen Passagiere unterbinden müssen und hätte sich bei Zuwiderhandlung auf das Hausrecht berufen können.
Hat sie ja. Das Zutrittsrecht wurde wieder entzogen und der Gast zum Verlassen des Flugzeugs aufgefordert. Das hat er nicht gemacht. Dann wurden die Behörden eingeschaltet und das Drama nahm seinen Lauf.




Dieser Beitrag wurde am 12.04.2017 16:27 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 12.04.2017 - 16:58 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Darf sie das denn wieder entziehen, nachdem der Gast eingestiegen ist und sich keine Gefahr für die Sicherheit darstellt?

In der VO (EG) 261/2004, dem BGB § 631 (zu denen ein Beförderungsvertrag zählt) dem LuftVG und den "AGB" von UA besteht ein Recht auf Annulierung nur bei Nichterfüllen der Pflichten durch den Besteller hier Zahlung des Reisepreises und Einhaltung der Vorgaben (Erscheinen am Flughafen/ Benehmen an Bord usw).

Desweiteren regelt UA das Verfahren bei Überbuchung ja in den Beförderungsrichtlinien, auch da gibt es einen solchen Fall nicht. Deshalb rät wohl auch sein Anwalt zum Sitzenbleiben, bis zum Boarding kann die Airline den Veretrag zweifelsohne stornieren, und danach?

Dazu kommt jetzt schwere Körperverletzung. Warum wurde der Polizist suspendiert.

P.S.: Man kann sich auch des Hausfriedensbruches strafbar machen, wenn man erlaubterweise im Haus etc., ist. Unerlaubter Zutritt ist nur ein Teil des Hausfriedensbruches.
Beitrag vom 13.04.2017 - 08:09 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Hier sind noch einn paar legale Hintergründe. Hatte den Artikel vergessen und gesucht hier aber wiedergefunden

 https://thepointsguy.com/2017/04/your-rights-on-involuntary-bumps/

Die Öffnung in den AGBs sind die "unvorhergesehenen Gründe". Kann ja auch ein Computerfehler sein, zB 2 x die gleiche BN. Kommt schon mal vor. Dann muss man ja auch reagieren können. Aber nirgendwo wird der Zeitpunkt der Transportverweigerung spezifiziert, kann daher wohl immer sein. Bei der Suche auf interessante Zahlen gestossen. 2015 wurden 46 000 Involutaries DBs in USA gemeldet (Zahlen DOT, ohne die, die freiwillig gegangen sind) UA liegt hier in der Mitte des Feldes, am schlimmsten war DL. 2016 waren es immer noch 40 000.

Mit dem Hausfriedensbruch haben Sie Recht. Einer Aufforderung des Verlassens nicht nachzukommen zählt auch dazu. Das ist hier ja geschehen. Es ging ja um die Frage, darf man auch nach Boarden zum Verlassen aufgefordert werden und aus welchen Gründen? Ja darf man, und das Hausrecht ist hier sehr weit gefasst. Habe dazu nicht eine Meldung in USA gefunden, dass hier etwas unrechtmäßig war. Aber vielleicht findet hier ein Anwalt etwas, dann werden die AGBs schnell angepasst.

Hier kommen zwei Punkte zusammen, die Aufforderung und das Widersetzen. Wenn die Aufforderung unrechtens war muss der Passagier das NACH dem Aussteigen klären. Sich den Anweisungen der Crew zu widersetzen ist aggressives Verhalten (hier reicht der bloße Eindruck als Einschätzung) und in den AGBs geregelt.

Dieser Beitrag wurde am 13.04.2017 08:10 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.04.2017 - 09:58 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@gpower,

letztlich kann eine Fluggesellschaft - ohne viel zu zahlen - Passagiere zum Wohle der Fluggesellschaft aus dem Flugzeug entfernen.
Auf dieses Recht wollen die Fluggesellschaften aber nicht verzichten.
Das hierbei die Interessen der Kunden erheblich geschädigt werden können, ist nachrangig.

Mit etwas Phantasie hätte man ggf. auch andere Passagiere zum Aussteigen ermutigen können. Z.B ein vernüfiger Limö-Service anstelle eines Taxis.
Falls der Flieger überbucht wurde, d. h. man wusste schon vor der geplanten boarding Zeit, dass es überbucht war. dann wärer es noch perverser - aber rechtlich wohl statthaft. Das ist Ami-Land.
Allerdings: Wie stände der besagte Arzt vor seinen Patienten, falls der Flug wegen eines Motorschadens etc. ausgefallen wäre?
Natürlich kann es auch höhere Gewalt geben, so dass Passagiere aussteigen müssen, damit zumindest andere weiterkommen.


Dieser Beitrag wurde am 13.04.2017 10:27 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 13.04.2017 - 10:17 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
@gpower,

letztlich kann eine Fluggesellschaft - ohne viel zu zahlen - Passagiere zum Wohle der Fluggesellschaft aus dem Flugzeug entfernen.
Genau dies versuche ich die ganze Zeit zu sagen.
Beitrag vom 14.04.2017 - 11:05 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Genau dies versuche ich die ganze Zeit zu sagen.

Deswegen wird ihre Aussage aber nicht richtiger. Denn nach Us-Amerikanischem Recht, das sollte schließlich für eine US Amerikanische Airline für eine Inneramerikanischem Flug ja gelten gilt bis zum äboarding Rule 25 und danach Rule 21.

Under United’s Contract Of Carriage (COC) rules (which follow federal rules), a passenger may only be bumped from a flight before they board (Rule 25). After they have taken their seat, Rule 21 is in effect, which would allow security to forcibly remove the passenger for many reasons — none of which includes accommodating last minute needs for a seat for other airline employees (or even overbooking).

 http://www.drroyspencer.com/2017/04/why-united-is-in-legal-trouble-over-removing-a-passenger/

Und keiner der Gründe nach 21 trafen hier zu.

Denn diese umfassen auschließlich Verfehlungen des Passagiers, nicht aber ein Überbuchen.

 https://www.united.com/web/en-US/content/contract-of-carriage.aspx#sec21

Kurzum: Das Rauswerfen war illegal und wird richtig teuer für UA zumal sie dem Passagier zwei Schneidezähen ausgeschlagen und die Nase gebrochen haben. Das erklärt warum UA aktuell versucht eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden.

Und damit ist auch klar das allgemeine Hausrecht trifft hier nicht zu, denn es ist ein allgemeines Recht welches von einem präziseren Gesetz/Verfahren (in diesem Fall CoC) übertroffen wird. Zumal es bei Vertragsgeschäften, wie einem Beförderungsvertrag viel präziser geregelt sein muss.

Dieser Beitrag wurde am 14.04.2017 11:28 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.04.2017 - 11:22 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@menschmeier,

Sie sind der Erste, der sich auf diesen COC bzw. "federal rules" bezieht.
Damit hätte der verantwortliche United Manager vor Ort die Behörden falsch - u. U. wissentlich - informiert...
Auch die erste Pressemitteilung wäre - u. U. wissentlich bzw. grob fahrlässig - falsch!

Kennt Munoz den United COC bzw. die federal rules?
Schauen wir mal...
Beitrag vom 14.04.2017 - 11:32 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Freunde in den USA berichten von Medienberichten wo es um Millionenkompensationen seitens UA an den Verletzten geht.

Was ich mir bei den Entschädigungs- und Schmerzensgeldurteilen in den USA sehr gut vorstellen kann.

Beitrag vom 14.04.2017 - 12:21 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Freunde in den USA berichten von Medienberichten wo es um Millionenkompensationen seitens UA an den Verletzten geht.

Was ich mir bei den Entschädigungs- und Schmerzensgeldurteilen in den USA sehr gut vorstellen kann.

Na dann. Wenn die sich aus den selben Quellen bedienen wie alle anderen...

Ja, Rule 21 und 25 treffen wohl nicht zu. Aber unter Rule 24 könnte man die Begründung finden.

Wenn B. 4.d und g. zutrifft könnte D greifen...UA without notice, may cancel... right of carriage or reservation...

Aber das werden die ja jetzt klären.

Beitrag vom 14.04.2017 - 12:36 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
Wäre dann die gängige Praxis, bei Bedarf Passaagiere unter mehr oder weniger subtiler Androhung zum Verlassen des Flugzeuges zu bewegen, ein unstatthaftes Verfahren?
Ob etwas geklärt wird?
Bei einem außergerichtlichen Vergleich gäbe es - bis zum nächsten Eklat - nur Gewinner:
Der Richter muss kein Urteil fällen (und schreiben!), der Käger und sein Rechtsbeistand bekommen viel Geld und United kann weitermachen wie bisher...
Beitrag vom 14.04.2017 - 13:35 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Ja, Rule 21 und 25 treffen wohl nicht zu. Aber unter Rule 24 könnte man die Begründung finden.

Wenn B. 4.d und g. zutrifft könnte D greifen...UA without notice, may cancel... right of carriage or reservation...

Aber das werden die ja jetzt klären.


Gewagte These wenn diverse US Zeitungen sich auf Juristen berufend Regel 21 und 25 als die betroffenen Regel darstellen.

Wie soll denn bitte Rule 24, die sich mit Flugstreichung/Verspätungen oder Flugzeugwechsel beschäftigt hier zutreffend sein? Der Flug fand statt, das Flugzeug wurde nicht gewechselt, Verspätung gab es nur aufgrund des Eingreifens.

Rule 24. Absatz 4 spricht von höherer Gewalt, also von UA nicht beeinflussbare Umstände. Wo erkennen Sie die in diesem Fall? Eine Crew an einen Einsatzort zu bringen ist mit Sicherheit keine höhere Gewalt, nicht in den USA und auch nicht in Europa. Zu höherer Gewalt zählen Streik, Wetter sowie Umweltkatastrophen, Terror usw...

Dieser Beitrag wurde am 14.04.2017 13:41 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.04.2017 - 17:27 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Wäre dann die gängige Praxis, bei Bedarf Passaagiere unter mehr oder weniger subtiler Androhung zum Verlassen des Flugzeuges zu bewegen, ein unstatthaftes Verfahren?
Ob etwas geklärt wird?
Bei einem außergerichtlichen Vergleich gäbe es - bis zum nächsten Eklat - nur Gewinner:
Der Richter muss kein Urteil fällen (und schreiben!), der Käger und sein Rechtsbeistand bekommen viel Geld und United kann weitermachen wie bisher...
Da reihen Sie sich in den Mainstream ein... was verstehen Sie unter "subtiler Androhung"? Alle (laut DOT, aber außer Jetblue) haben dies schon so gemacht. DL ist hier bei weitem der Leader, UA liegt nur im Mittelfeld. Vorfälle insgesamt 0,1 Promille domestic.

Aber warten wir es doch ab.
Beitrag vom 14.04.2017 - 19:20 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Mich würde trotzdem interessieren wie sie, sehr geehrter gpower, dazu kommen, dass nicht Rule 21 sondern 24 hier greifen würde.

Klar 25 beschreibt die Gründe des Verweigerns bis zum Boarding, das war ja offensichtlich schon abgeschlossen, die dort beschriebenen Gründe sind also, so denke ich unstrittig, nicht mehr anwendbar.

Warum ist also ihrer Meinung nach 21 auch nicht anwendbar, sondern ausschließlich 24?
Beitrag vom 14.04.2017 - 21:16 Uhr
UserPilot Response
User (357 Beiträge)
Ich glaube, der Denkfehler liegt in der Annahme, dass dies eine klassische Overbooking Situation war. Das war es nicht, der Flug war nämlich nicht überbucht, sondern nur ausgebucht bis zum Ende des Check-Ins. Erst danach meinte UA, noch 4 "deadhead"-Crewmember auf den Flieger setzen zu müssen. Die Airline kann zu diesem Zeitpunkt aber nur noch Freiwillige ausladen. Wahrscheinlich hat sich der gewaltsam entfernte Passagier genau dies vorher nochmal durch das Telefonat mit seinem Anwalt bestätigen lassen. Die Polizei selbst hat rechtswidrig gehandelt, als sie einen Passagier, der sich legal und friedlich auf seinem Flugzeugsitz befand, aus dem Flieger getragen hat. Deswegen wurde der verantwortliche Polizist dieser Aktion auch suspendiert.

Wie geschrieben, eine sehr heiße Kiste. Der Hauptfehler liegt bei der Polizei, die schlechte PR bleibt aber an UA kleben.

Dieser Beitrag wurde am 14.04.2017 21:22 Uhr bearbeitet.
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