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Keine Flüge in den Tagesrandzeiten würde einem Verzicht auf bis zu 18.000 Arbeitsplätzen gleichkommen, die dann nicht entstehen würden, sagte IHK-Präsident Eric Schweitzer am Donnerstag.
Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich im September über zahlreiche Klagen entscheiden, die sich gegen eine Erlaubnis für Starts und Landungen zwischen 22.00 und 24.00 Uhr abends sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr morgens wenden.
© dpa/bb | 14.04.2011 12:58
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