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Flughafen Frankfurt
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Bundesverwaltungsgericht verhandelt im März über Nachtflüge

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LEIPZIG - Der Richterspruch über die Nachtflugregelung am Frankfurter Flughafen rückt näher. Das Bundesverwaltungsgericht will am 13. März 2012 darüber mündlich verhandeln, wie auf der Website des Gerichts am Mittwoch mitgeteilt wurde.

Die Verhandlung könne am folgenden Tag fortgesetzt werden, wenn dies notwendig sei. Am Ende der Verhandlung werde ein Verkündungstermin bekanntgegeben.

In dem Prozess geht es um die Nachtflugregelung für den größten deutschen Flughafen, der gerade eine neue Landebahn erhalten hat. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die im Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen durchschnittlich 17 Nachtflüge verworfen und dem Land Hessen aufgegeben, die Regelung neu zu fassen. Dies lehnen das Land und der Flughafenbetreiber Fraport ab. Die klagenden Kommunen und Privatleute wollen eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses erreichen.

Ab Sonntag gilt in Frankfurt bis zur endgültigen Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht ein absolutes Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Vor allem die mit ihren nächtlichen Frachtflügen stark betroffene Lufthansa hatte dagegen heftig protestiert.
© dpa-AFX | 26.10.2011 16:50

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Beitrag vom 27.10.2011 - 01:00 Uhr
Den Vorkommentaren ist aus meiner Sicht nicht mehr viel hinzuzufügen. Dass sich die Justiz durch in die Länge gezogene Verfahren. einer atemberaubenden Flut aus unüberschaubaren Paragraphenmengen und wachsendem Personalmangel zunehmend selbst im Weg steht (bzw. Steine in den Weg gelegt werden) ist leider ebenso wenig eine Neuigkeit, als die Erkenntnis, dass mehr und mehr vergessen wird, worauf es in der Politik ankommt - nachhaltiges Handeln und Denken hat keinen Patz mehr und muss nur noch reißerischen Parolen und der eigenen Wiederwahl weichen. Ich bin gespannt, was von Europa (und in diesem Fall insb. Deutschland) in wenigen Jahren noch über bleibt, wenn dieser Kurs fortgesetzt und auf noch mehr Sparten ausgedehnt wird. Von Rechtssicherheit kann hier keine Rede mehr sein, ebensowenig von einem verhältnismaßigen Umgang.
Beitrag vom 26.10.2011 - 18:57 Uhr
@ Charlie-Alpha: Es scheint z.Zt eine unheilige Allianz aus Gesetzgeber, Europäische Kommission und verschiedene Gerichte zum Sturmangriff auf die europäische Luftverkehrsbranche zu blasen. Da ist seit dem 1.Janar die „Luftverkehrssteuer“ der Bundesregierung, die einseitig die Deutschen Airlines belastet, dazu ab 2012 die von der Europäischen Kommission beschlossene CO2-Zertifikatspflicht, die nicht nur Europas Airlines unverhältnismäßig schwer belastet, sondern schon jetzt zu Probleme in China und Indien führt.
Währenddessen streicht der VGH in Kassel drei Wochen vor dem Winterflugplan die Nachtflüge in Frankfurt ersatzlos, was unausweichlich zu einer Gefährdung der Arbeitsplätze bei Lufthansa Cargo und andere Logistikunternehmen führen wird. Und worüber man sich in Köln garantiert auch nicht freut.
In der Fluglärmdebatte völlig übersehen wird die Tatsache, dass statt den Caravelles, Tupolews, B727 und Galaxy der 70er Jahre mittlerweile A380, B777, A320 und E190 fliegen, die man vielleicht hört, die aber mit den damaligen Krachmachern überhaupt nicht vergleichbar sind. Nachtflugverbot für laute Flugzeuge ist sinnvoll. Für leise Flugzeuge ist es überflüssig.
Es ist zu hoffen, dass bei Schneechaos, Eisregen oder ähnlich schweren Ausnahmesituationen die neuen Regeln mit Augenmaß durchgesetzt werden und nicht voll besetzte A380 oder B747, etwas verspätet nach dem Enteisen, wieder zurück zum Gate geschickt werden.
Dazu kommt dann auch noch die Entscheidung des EuGH, bei Annullierungen prinzipiell auch Klagen wegen „immateriellen Schäden“ zuzulassen. Was anfing mit einer sehr wohl berechtigten „Denied Boarding Compensation“ im Falle von Überbuchungen, artet mittlerweile zu einem wirtschaftlich kaum noch verantwortbaren Haftungsrisiko für die Airlines aus; völlig unabhängig vom Ticketpreis sollen da Entschädigungen in atemberaubender Höhe gezahlt werden, wobei die Airlines die Probleme oft überhaupt nicht zu verantworten haben.

Annullierungen aufgrund technischer Probleme werden hier mit wirtschaftlich begründeten in einen Topf geworfen.
Schadensersatz kann sinnvoll und berechtigt sein. Aber er darf nicht die fliegerische Grundregel „Safety First!“ bestrafen. Denn so wird irgendwann eine kleine, verlustreiche und von Pleite bedrohte Airline sich – im Zweifelsfall! – nicht mehr an diese alte Regel halten, sondern sagen: So viele Hotelkosten, Entschädigungen und Kompensationen können wir uns nicht leisten, dann sind wir pleite und weg vom Fenster. Es wird schon gut gehen, wir fliegen! Wenn’s dann zur Katastrophe kommt, ist das Geschrei groß …
Beitrag vom 26.10.2011 - 17:20 Uhr
Ich kenne mich jetzt bei den Terminvergaben des Bundesverwaltungsgericht nicht so gut aus, aber werden damit nach fast viereinhalb Monaten ohne Flüge zwischen 23 und 5 Uhr nicht einfach schon Mal vollendete Tatsachen für die betroffenen Airlines geschaffen? Ich hätte eigentlich erwartet, dass man möglichst schnell eine entgültige Entscheidung finden wolle, da ein immenser wirtschaftlicher Schaden von den Airlines angemahnt wird. Trotzdem bin ich gespannt, wie man im März entscheiden wird. Mfg


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