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Die Pilotenvereinigung hat sich daher in einem Brandbrief an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gewandt. Auch Klagen schließt VC nicht aus, bestätigte Streicher einen Bericht der "Welt".
Die Piloten stoßen sich unter anderem daran, dass die Nachtflugzeiten von zehn auf elf Stunden ausgeweitet werden sollen. "Drei unabhängige Gutachten von Wissenschaftlern (von der EASA in 2011 in Auftrag gegeben) belegen eindeutig, dass Nachflüge auf maximal zehn Stunden begrenzt sein sollten", heißt es in dem Brief an Ramsauer, der der dpa vorliegt.
Weiterer Kritikpunkt: Künftig sollen die Piloten tagsüber bis zu 16 Stunden am Stück fliegen dürfen, derzeit sind es 15 Stunden. Cockpit verweist auf Studien der US-Flugsicherheitsbehörde FAA, wonach das relative Unfallrisiko ab einer Dienstzeit von 12 Stunden stark ansteigt. "Die EASA hat die Flugdienstzeiten nicht aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt, sondern aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Airlines", kritisiert Streicher. "Die Sicherheit im Luftverkehr darf nicht um des Profits willen gefährdet werden".
Das Bundesverkehrsministerium erklärte, die EASA müsse belegen, dass ihr Vorschlag die Flugsicherheit nicht beeinträchtige. "Es darf keine Änderungen auf Kosten der Sicherheit geben". Das Ministerium prüfe den Vorschlag unter Sicherheitsaspekten. Die EASA werde wesentliche Elemente ihres Entwurfs zudem noch wissenschaftlich prüfen lassen.
Die Pilotengewerkschaft hofft, dass das Vorschriftenpaket noch einmal aufgeschnürt wird, bevor es das europäische Gesetzgebungsverfahren durchläuft. "Es sollte eine einheitliche europäische Regelung geben, aber nicht so wie es derzeit geplant ist", sagt Streicher.
Bisher gibt es zwar eine europäische Verordnung, die jedoch nationale Abweichungen erlaubt. Die EASA-Regelung soll dagegen für alle europäischen Airlines verbindlich sein. "Es ist Wahnsinn, dass die Flugdienstzeiten in Europa verlängert werden sollen, während sie in den USA jüngst verringert wurden", kritisierte Streicher.
Sollten die EASA-Vorschriften unverändert in Kraft treten, will Cockpit juristische Schritte prüfen. "Wir sehen durchaus Chancen auf Erfolg", sagte Streicher. Ansatzpunkt für eine Klage könnte unter anderem eine Gefährdung der Sicherheit im Flugverkehr sein.
© dpa-AFX | Abb.: Airbus S.A.S. | 14.03.2012 17:14
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