Rechtsaufsicht
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Bund muss Nachtflugverbot in Köln/Bonn prüfen

Flughafen Köln-Bonn
Am Flughafen Köln-Bonn, © Flughafen Köln-Bonn GmbH

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KÖLN - Das von der NRW-Landesregierung beschlossene Nachtflugverbot für Passagiermaschinen auf dem Flughafen Köln/Bonn kann ohne Überprüfung durch das Bundesverkehrsministerium nicht in Kraft treten.

"An sich obliegt es den Ländern selbst, über eine Regelung des Nachtflugs zu entscheiden", erklärte ein Sprecher des Berliner Ministeriums am Mittwoch.

Der Beschluss der rot-grünen Regierung solle jedoch die seit 2008 bestehende Erlaubnis für Nachtflüge am Flughafen Köln/Bonn bei Passagiermaschinen wieder verbieten. Deshalb müsse das Bundesverkehrsministerium als zuständige Rechtsaufsicht das Verwaltungsverfahren kontrollieren.

Nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag sollen zwischen 00.00 und 05.00 Uhr keine Passagiermaschinen in Köln/Bonn mehr starten und landen. Verspätete Landungen sollen nur bis 00.30 Uhr toleriert werden. Die Kabinettsentscheidung betrifft nach Angaben des Flughafens etwa 6.000 Starts und Landungen im Jahr. Nächtliche Frachtflüge bleiben in Köln/Bonn aber unverändert erlaubt.
© dpa | 18.04.2012 14:38


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