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Beitrag vom 07.12.2018 - 13:43 Uhr
Cool, jetzt ist es auf einmal nicht mehr so eindeutig. Vorher hast du noch gesagt:
jeder Selbstständige war/ist für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer selbst verantwortlich. Falls das einige Ryanair-Leiharbeiter nicht verstanden, war das ihre Schuld.
Damit behauptest du doch, dass sie selbstständig sind. Aber nur weil du und Ryanair das so sehen, heißt das nicht, dass es auch so ist.
Beitrag vom 07.12.2018 - 10:13 Uhr
@bvol,
jeder Selbstständige war/ist für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer selbst verantwortlich. Falls das einige Ryanair-Leiharbeiter nicht verstanden, war das ihre Schuld.
Die Frage ist doch, ob in der Luftfahrt derartige Arbeitsverträge nur im Rahmen einer Scheinselbststständigkeit möglich sind.
Was Scheinselbstständigkeit ist, definiert ein neuer Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der am kommenden Samstag in Kraft tritt. Demzufolge kommt es auf die "Gesamtbetrachtung" der Merkmale eines Arbeitsverhältnisses an. Für Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn der Mitarbeiter
- in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und weisungsgebunden ist,
- nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten,
- diese Leistung überwiegend in Räumen eines Auftraggebers erbringt,
- dessen Mittel zur Erbringung der Leistung nutzt
- und ausschließlich oder überwiegend für nur einen Auftraggeber tätig ist.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-droht-ueberpruefung-scheinselbststaendiger-piloten-a-1140492.html
Das ist eindeutig bei FR der Fall.
Sicher mit kommenden Samstag? Ich habe nichts gefunden und die letzte Reform gab es erst 2017.
"Gesamtbetrachtung" und "dafür spricht" sind genau die richtigen Bezeichnungen. Im Gesetz und den Kommentierungen steht auch, dass jeder Einzelfall zu prüfen ist. Projektbezogene Beschäftigungen sind erlaubt, obwohl alle genannten Argumente greifen würden. Man könnte auch als Projekt eine neue Basis in XYZ aufmachen und schauen ob es klappt, bevor man eine entgültige Entscheidung trifft. Für dieses Projekt kauft man sich eben externe Fachkräfte zeitlich befristet ein... e voila.
Das Thema ist viel zu komplex um es hier ausführlich zu behandeln und die sehr langfristige Prüfung der FR Fälle unterstreicht dies. Der genannte Artikel ist von Anfang 2017 und Ergebnisse haben wir immer noch nicht. Vorher würde ich da nicht urteilen wollen. Da die Formulierungen so schwammig sind, sind sie auch interpretationsfähig. Das macht die FR Mitarbeiter nicht zwangsläufig zu absichtlichen Rechtsbrechern. Sie haben es eben so ausgelegt und das wird jetzt geprüft. Danach wird man sehen.
Dieser Beitrag wurde am 07.12.2018 10:17 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.12.2018 - 21:08 Uhr
@bvol,
jeder Selbstständige war/ist für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer selbst verantwortlich. Falls das einige Ryanair-Leiharbeiter nicht verstanden, war das ihre Schuld.
Die Frage ist doch, ob in der Luftfahrt derartige Arbeitsverträge nur im Rahmen einer Scheinselbststständigkeit möglich sind.
Was Scheinselbstständigkeit ist, definiert ein neuer Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der am kommenden Samstag in Kraft tritt. Demzufolge kommt es auf die "Gesamtbetrachtung" der Merkmale eines Arbeitsverhältnisses an. Für Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn der Mitarbeiter
- in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und weisungsgebunden ist,
- nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten,
- diese Leistung überwiegend in Räumen eines Auftraggebers erbringt,
- dessen Mittel zur Erbringung der Leistung nutzt
- und ausschließlich oder überwiegend für nur einen Auftraggeber tätig ist.
Quelle:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-droht-ueberpruefung-scheinselbststaendiger-piloten-a-1140492.html
Das ist eindeutig bei FR der Fall.
Dieser Beitrag wurde am 06.12.2018 21:08 Uhr bearbeitet.
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jeder Selbstständige war/ist für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer selbst verantwortlich. Falls das einige Ryanair-Leiharbeiter nicht verstanden, war das ihre Schuld.
Damit behauptest du doch, dass sie selbstständig sind. Aber nur weil du und Ryanair das so sehen, heißt das nicht, dass es auch so ist.
jeder Selbstständige war/ist für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer selbst verantwortlich. Falls das einige Ryanair-Leiharbeiter nicht verstanden, war das ihre Schuld.
Die Frage ist doch, ob in der Luftfahrt derartige Arbeitsverträge nur im Rahmen einer Scheinselbststständigkeit möglich sind.
Was Scheinselbstständigkeit ist, definiert ein neuer Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der am kommenden Samstag in Kraft tritt. Demzufolge kommt es auf die "Gesamtbetrachtung" der Merkmale eines Arbeitsverhältnisses an. Für Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn der Mitarbeiter
- in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und weisungsgebunden ist,
- nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten,
- diese Leistung überwiegend in Räumen eines Auftraggebers erbringt,
- dessen Mittel zur Erbringung der Leistung nutzt
- und ausschließlich oder überwiegend für nur einen Auftraggeber tätig ist.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-droht-ueberpruefung-scheinselbststaendiger-piloten-a-1140492.html
Das ist eindeutig bei FR der Fall.
Sicher mit kommenden Samstag? Ich habe nichts gefunden und die letzte Reform gab es erst 2017.
"Gesamtbetrachtung" und "dafür spricht" sind genau die richtigen Bezeichnungen. Im Gesetz und den Kommentierungen steht auch, dass jeder Einzelfall zu prüfen ist. Projektbezogene Beschäftigungen sind erlaubt, obwohl alle genannten Argumente greifen würden. Man könnte auch als Projekt eine neue Basis in XYZ aufmachen und schauen ob es klappt, bevor man eine entgültige Entscheidung trifft. Für dieses Projekt kauft man sich eben externe Fachkräfte zeitlich befristet ein... e voila.
Das Thema ist viel zu komplex um es hier ausführlich zu behandeln und die sehr langfristige Prüfung der FR Fälle unterstreicht dies. Der genannte Artikel ist von Anfang 2017 und Ergebnisse haben wir immer noch nicht. Vorher würde ich da nicht urteilen wollen. Da die Formulierungen so schwammig sind, sind sie auch interpretationsfähig. Das macht die FR Mitarbeiter nicht zwangsläufig zu absichtlichen Rechtsbrechern. Sie haben es eben so ausgelegt und das wird jetzt geprüft. Danach wird man sehen.
Dieser Beitrag wurde am 07.12.2018 10:17 Uhr bearbeitet.
jeder Selbstständige war/ist für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer selbst verantwortlich. Falls das einige Ryanair-Leiharbeiter nicht verstanden, war das ihre Schuld.
Die Frage ist doch, ob in der Luftfahrt derartige Arbeitsverträge nur im Rahmen einer Scheinselbststständigkeit möglich sind.
Was Scheinselbstständigkeit ist, definiert ein neuer Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der am kommenden Samstag in Kraft tritt. Demzufolge kommt es auf die "Gesamtbetrachtung" der Merkmale eines Arbeitsverhältnisses an. Für Scheinselbstständigkeit spricht etwa, wenn der Mitarbeiter
- in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und weisungsgebunden ist,
- nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten,
- diese Leistung überwiegend in Räumen eines Auftraggebers erbringt,
- dessen Mittel zur Erbringung der Leistung nutzt
- und ausschließlich oder überwiegend für nur einen Auftraggeber tätig ist.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-droht-ueberpruefung-scheinselbststaendiger-piloten-a-1140492.html
Das ist eindeutig bei FR der Fall.
Dieser Beitrag wurde am 06.12.2018 21:08 Uhr bearbeitet.