Covid-19-Krise
Älter als 7 Tage

Lufthansa verliert eine Million Euro – pro Stunde

Carsten Spohr
Carsten Spohr, © Lufthansa

Verwandte Themen

FRANKFURT - Die Lufthansa verhandelt wegen der Corona-Krise über Staatshilfe - nun ist klar, wie viel Geld die stark gesunkenen Fluggastzahlen wegen der Pandemie den Konzern kosten. Lufthansa-Chef Carsten Spohr sieht den Konzern in der größten Bewährungsprobe seiner Geschichte.

"In Summe verlieren wir daher jede Stunde eine Million Euro unserer Liquiditätsreserve - Tag und Nacht, Woche für Woche und wohl auch noch Monat für Monat", sagte Lufthansa-Chef Carsten Spohr in einer Videobotschaft an die Mitarbeiter vom Mittwoch, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Airline befördert statt täglich 350.000 Fluggästen derzeit weniger als 3.000.

Die Pandemie bedeute für den Konzern "die größte Herausforderung unserer Geschichte", sagte Spohr. Lufthansa befinde sich "im Kampf" um ihre künftige Aufstellung.

Die Lufthansa könne zwar der Krise mit finanziellen Reserven von mehr als vier Milliarden Euro gegenübertreten, allerdings verzeichne der Konzern nur noch einen "Bruchteil der Einnahmen". Deshalb sei absehbar, dass das Unternehmen die Krise nur mit staatlicher Unterstützung überstehen werde. Spohr zeigte sich aber optimistisch, dass die Gespräche positiv enden werden.

Von den Maßnahmen, mit denen das Unternehmen seine Kosten senken will, sind laut Spohr 7.000 Mitarbeiter betroffen, davon 1.400 bei der Tochter Germanwings, die den Betrieb einstellt.

Neuverteilung der Aufgaben

Es liefen bereits Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern, um so vielen Mitarbeitern wie möglich einen alternativen Job im Konzern anzubieten. Dazu seien aber neue Beschäftigungsmodelle etwa bei Teilzeit unumgänglich. "Hier sind jetzt Solidarität und Flexibilität gefragt", sagte Spohr.

Zu den Einsparungen soll auch beitragen, dass der Vorstand nach dem Rücktritt von Finanzchef Ulrik Svensson, der das Gremium aus gesundheitlichen Gründen verließ, nicht wieder besetzt wird. Die Aufgaben würden unter den verbleibenden sechs Vorstandsmitgliedern neu verteilt, sagte Spohr.

Wie Lufthansa mitteilte, wird das Ressort IT, Digital und Innovation unter der Führung von Thorsten Dirks "um wesentliche Teile des Finanzressorts erweitert und in Digital und Finanzwesen umbenannt". Weitere Teile werden dem Ressort Personal und Recht unter Michael Niggemann sowie dem Ressort Customer & Corporate Responsibility von Christina Foerster zugeordnet.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Lufthansa | 08.04.2020 22:14

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 11.04.2020 - 15:12 Uhr

@Chris 7891

Auch über der BBG werden Sozialabgaben gezahlt.
Sie machen nur prozentual immer weniger aus je höher der Lohn ist.

Falsch. Sozialabgaben werden bis zur BBG gezahlt. Alles was man darüber hinaus verdient wird nicht angerechnet. Deshalb macht es ja prozentual immer weniger aus

Ja richtig. Dann solltest du dir deinen Satz nochmal anschauen und durchlesen.

Bei deinem Satz könnte man es so meinen, dass der AN alles selbst zahlen muss, wenn man darüber hinaus kommt.
Kann er ja, z.B. in die private KV.

Hier steht doch was Du gesagt hast: Bis zu BBG zahlen AG und AN die entsprechenden Beträgssätze darüber hin aus gibt es keine verpflichtende Ausgaben. Was Du privat machst ist allein Deine Sache und zählt damit NICHT zu den Sozialausgaben. Denn der Name sagt es ja schon:Die Sozialbeiträge werden letztlich auf alle verteilt darum ja auch SOZIAL....

Und die BBG für Renten beträgt 2020 6.900 p.M. und für die GKV + GPV = 4.687,50 p.M. ALV bei der für die Rente.

Korrigiert: der GKV Beitrag von Chris ist richtig, habe korrigiert, ebenso BBG für ALG = Rentenversicherung

Dieser Beitrag wurde am 11.04.2020 18:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.04.2020 - 14:07 Uhr
So, so die PV ist also Einkommensabhängig? Da lese ich hier aber etwas anderes:

 https://www.wissen-private-krankenversicherung.de/beitrag-pkv-gkv

"Im Unterschied zur GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen vereinbarter Leistung und den zu zahlenden Beiträgen. Je höher das vereinbarte Leistungsniveau, umso höher die Beiträge - und umgekehrt. Das Einkommen ist dagegen bei der Beitragsbemessung grundsätzlich irrelevant."

Und eine private ALG Versicherung für den Bereich der über der BBG liegt ist mir bisher nicht bekannt, aber für den Krankheitsfall kann man das bei der PV absichern.

Also bleibt die Aussage, oberhalb der BBG werden Sozialabgaben gezahlt falsch. Ja, ich kann doch privat absichern soviel ich will, aber das hat doch nichts mit Sozialabgaben zu tun.

Nur mal zur Info:
„ Beitrags­bemessungs­grenze - Was bedeutet sie?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitrags­berechnung herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei 56.250 Euro jährlich bzw. 4.687,50 Euro monatlich.“
Gilt für die GKV und GPV (Pflege).
Wenn du mehr verdienst kannst du aus der GKV austreten und in die PKV wechseln. Muss man aber nicht. Deine Versicherungspflicht der GKV liegt bei 5212,50 € monatlich.

Die anderen Sozialversicherungen werden weiterhin bezahlt. Egal wieviel man verdient. Der Prozentsatz ist und bleibt für jeden gleich. Bis zur BBM der Sozialversicherungen (RV/AV/UV ( nur Arbeitgeber) : 6900 €, PV/KV: 4687,50 €). Wenn du mehr verdienst, zahlst du auch weiterhin Sozialabgaben. Nicht mehr und nicht weniger.

 https://www.vdek.com/vertragspartner/arbeitgeber/beitragssaetze.html

Du kannst dich nur aus der Krankenversicherung befreien lassen. Alles andere zahlst du weiterhin. Für alles andere gibt es zum Beispiel die Pflegezusatzversicherung.

Dieser Beitrag wurde am 11.04.2020 15:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.04.2020 - 12:34 Uhr
So, so die PV ist also Einkommensabhängig? Da lese ich hier aber etwas anderes:

 https://www.wissen-private-krankenversicherung.de/beitrag-pkv-gkv

"Im Unterschied zur GKV gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet: hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen vereinbarter Leistung und den zu zahlenden Beiträgen. Je höher das vereinbarte Leistungsniveau, umso höher die Beiträge - und umgekehrt. Das Einkommen ist dagegen bei der Beitragsbemessung grundsätzlich irrelevant."

Und eine private ALG Versicherung für den Bereich der über der BBG liegt ist mir bisher nicht bekannt, aber für den Krankheitsfall kann man das bei der PV absichern.

Also bleibt die Aussage, oberhalb der BBG werden Sozialabgaben gezahlt falsch. Ja, ich kann doch privat absichern soviel ich will, aber das hat doch nichts mit Sozialabgaben zu tun.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 03/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden