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EU bleibt im Streit um Reise-Gutscheine hart

Lufthansa Check-In Automat
Lufthansa Check-In Automat, © Lufthansa

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BRÜSSEL - Im Streit über Gutscheine für abgesagte Reisen gibt sich die EU-Kommission trotz Drängens aus Berlin hart.

In einem Schreiben an mehrere Bundesminister, aus dem das ARD-Hauptstadtstudio am Montag zitierte, macht EU-Verkehrskommissarin Adina Valean deutlich, dass die EU-Fluggastrechte auch während der Corona-Krise gelten. Kein Fluggast könne dazu gezwungen werden, einen Gutschein anstelle einer Rückerstattung anzunehmen.

Es sei der EU-Kommission "wichtig, an unseren Verbraucherrechten festzuhalten und den Fluggesellschaften bei Liquiditätsproblemen auf andere Weise helfen". Anstelle verpflichtender Gutscheine empfiehlt Valean "Gutscheine für Verbraucher wirtschaftlich interessant zu machen" und "diese gegen Insolvenz abzusichern".

Nach EU-Recht müssen Flugtickets und auch Pauschalreisen eigentlich erstattet werden. Deutschland will Verbraucher jedoch verpflichten, bei Reiseabsagen in der Corona-Krise vorerst einen Gutschein statt einer Erstattung zu akzeptieren. Anfang April hatten die Minister Andreas Scheuer (CSU, Verkehr), Christine Lambrecht (SPD, Verbraucher) und Peter Altmaier (CDU, Wirtschaft) an Valean geschrieben und gefordert, Zwangsgutscheine zu ermöglichen.

Die EU-Staaten sind in der Debatte gespalten. Rund ein Dutzend Länder hat sich ähnlich geäußert wie Deutschland. Die EU-Kommission will bald Empfehlungen vorlegen.
© dpa-AFX, aero.de | 04.05.2020 19:42

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Beitrag vom 06.05.2020 - 14:45 Uhr
Also wenn ein Konzert ausfällt, dann habe ich genauso einen Rechtsapruch auf Erstattung der gebuchten Ticketkosten, weil der Anbieter ja nicht liefert und ich kann ein Ersatztermin annehmen, muss aber nicht weil ich an dem neune Termin eventuell keine Zeit habe.

Beim Fliegen ist es für mich genauso. Nehmen wir an, ich habe im Dezember für Sommer 2020 4 Tickets für die Familie nach Australien gebucht, um da den Sommerurlaub zu verbringen. Nun fällt das aus. Da reden wir locker von 6.000 Euro. Was nützt mir da ein Gutschein???? Wenn ich in 2021 oder 2022 eventuell neu plane nach Australien zu fliegen, dann weiss ich heute noch nicht, ob es die Airline mit dem Gutschein noch gibt, ob sie dann an meinem Wunschtag einen Flug nach Australien anbietet und ob er dann meinen Preisrahmen entspricht. Wenn ich 6.000 Euro für eine Leistung bezahlt habe, die dann nicht erbracht wird, dann habe ich auch jedes Recht, mein Geld zurück zu erhalten.
Beitrag vom 06.05.2020 - 13:08 Uhr
Der Staat sollte nur vom Selbstverständnis her sich nicht einbilden, der bessere Unternehmer zu sein und sich bei der GF heraushalten. Insofern kann ich CS schon sehr gut verstehen, dass er keine Mitglieder der KfW im Aufsichtsrat sitzen haben möchte. Dieses Signal sollte der Bund auch aussenden, denn dann werden staatliche Hilfen auch industrieweit akzeptiert werden.

Wo bildet sich der Staat ein, der bessere Unternehmer zu sein, wenn er, zeitlich befristet, zwei von zwanzig Sitzen im AR beansprucht, um wenigstens ein Mindestmaß an Kontrolle darüber zu haben, wie mit den Milliarden der Steuerzahler umgegangen wird. Überall wird so getan, als verlange der Staat einen eigenen VV. Wirklich auffällig ist doch nur die vehemente Ablehnung seitens CS, die uns alle (Steuerzahler und auch Mitarbeiter) hier sehr, sehr hellhörig machen sollte.
Beitrag vom 06.05.2020 - 12:59 Uhr
Also Ihre Aussage "Die Reisebranche verspielt gerade sehr viel Vertrauen" stimmt meiner Meinung nach so nicht. Es ist unsere Regierung die EU-Recht mit den Gutscheinen umgehen will. Ebenso war es unsere Regierung die die Versicherungssummen gedeckelt hat, auch entgegen EU-Recht.

Glauben Sie ernsthaft, unsere Regierung handelt aus eigenem Antrieb und ohne entsprechenden Druck aus der Reisebranche? Die Gutschein-Nummer ist eine absolute Unverschämtheit und ich bin froh, daß wenigstens in Brüssel noch ein paar Leute den Rechtsstaat hochhalten.


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