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Trotz zahlreicher Anzeigen von Passagieren hatte das zuständige Luftfahrtbundesamt bis zur Jahresmitte noch kein Bußgeld gegen säumige Fluggesellschaften verhängt.
Eingeleitet wurden bis zu dem Zeitpunkt 648 Verfahren, die auch andere mutmaßliche Verfehlungen der Airlines aus diesem Jahr betreffen. Hier gab es bis zum 30. Juni ein Bußgeld gegen eine europäische Airline, die ihren Informationspflichten nicht nachgekommen war.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die zuerst das "Handelsblatt" (Dienstag) berichtet hat.
Laut Regierungsantwort führte das LBA in Braunschweig vor allem wegen abgesagter (375) und verspäteter (245) Flüge Ordnungswidrigkeitsverfahren durch. Insgesamt 174 der eingeleiteten Verfahren betreffen die Erstattung der Flugticketkosten. Betroffen sind in Deutschland viele Millionen Passagiere, die eigentlich innerhalb von sieben Tagen ihr Geld hätten zurückerhalten müssen.
Mit dem weitgehenden Flugstopp in Folge der Corona-Pandemie war die Zahl der Anzeigen kräftig gestiegen und hat bereits das Niveau des Vorjahres übertroffen. Von 1.470 vom LBA zu bearbeitenden Anzeigen drehten sich rund 700 um Ticketerstattungen.
Nach Informationen des "Spiegel" hat das LBA auch gegen Lufthansa ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, bei dem ein Bußgeld zwischen 500.000 und einer Million Euro für angemessen erachtet werde. Bei dem teilverstaatlichten Konzern standen in der vergangenen Woche nach eigenen Angaben noch Rückzahlungen von etwas weniger als einer Milliarde Euro an 1,8 Millionen Kunden aus.
Der Grünen-Tourismuspolitiker Markus Tressel forderte die Bundesregierung auf, die Lufthansa "endlich klipp und klar" in die Verantwortung nehmen. "Das Luftfahrtbundesamt als nationale Durchsetzungsstelle hätte bereits viel früher auf die Einhaltung geltenden Rechts drängen müssen", sagte der Abgeordnete.
Insofern werde man nach der Krise auch die Strukturen und Arbeitsweise des Luftfahrtbundesamtes in den Blick nehmen müssen: "Verbraucherschutz darf nicht nach Kassenlage stattfinden, sondern muss jederzeit gewährleistet sein."
© dpa-AFX, aero.de | 11.08.2020 13:20
Kommentare (6) Zur Startseite
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Hoffentlich zieht nun jeder seine Lehren daraus?!?
Die IATA hat hier vollkommen gelschlafen und sollte daher aus meiner Sicht die Mehrkosten und Zinsen dafuer targen bei JEDEM einzelnen Passagier der von einer verzoegerten Erstattung betroffen ist! Alles machbar, Dank dem Clearing House der IATA, falls hier nun jemand fragen sollte! Diese Organisation kassiert VIEL Geld von den Airlines und den Reisebueros, nun sollen die man zeigen was Sie koennen!
Jede Erstattung laeuft uuber BSP und somit ist ALLES und weltweit bei IATA Fluggesellschaften auf den Tag genau nachvollziehbar!
ABER . . . genau wie bei Regierungen, hier fehlt der Wille taetig zu werden oder den Fluggesellschaften mal gehoerig auf den Fuss zu treten!
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