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Verbraucherschützer fordern Vertreter beim LBA

Boarding
Boarding einer Lufthansa-Maschine, © Lufthansa AG, Dominik Mentzos

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BRAUNSCHWEIG - Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sollte nach Vorstellung von Verbraucherschützern die Kundenrechte bei Konflikten mit Airlines mit einem internen Beratungsgremium besser absichern.

Angesichts der oft langwierigen Auseinandersetzungen zwischen Passagieren und Fluggesellschaften um die Erstattung von Ticketpreisen im ersten Corona-Jahr 2020 müsse das LBA "Verbraucherschutz als gleichberechtigtes Aufsichtsziel festgeschrieben bekommen", schlug die Mobilitätsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Marion Jungbluth, im "Handelsblatt" (Dienstag) vor.

So könnte ein "Verbraucherbeirat" die Überwachung des Flugmarktes in diesem Punkt stärken, erklärte Jungbluth. Etliche Anbieter hatten im vorigen Jahr geleistete Zahlungen für ausgefallene Verbindungen erst mit teils deutlicher Verspätung erstattet, Verbraucher mussten oft wochen- oder gar monatelang ihrem Geld hinterher telefonieren.

Auch zuletzt verhängte das LBA demnach weiterhin Geldbußen gegen Fluggesellschaften wegen gerissener Fristen. Die Behörde mit Hauptsitz in Braunschweig äußerte sich nicht zu den Überlegungen des vzbv. Jungbluth forderte, das Amt müsse jetzt "personell besser aufgestellt werden, damit es von einem zahnlosen Tiger zu einem ernstzunehmenden Einflussfaktor wird".

Am Dienstag wurde der aktuelle Bericht des EU-Rechnungshofes zu den Fluggastrechten während der Corona-Pandemie erwartet. Darin wollten die Prüfer bewerten, ob die Rechtsansprüche der Passagiere in Europa 2020 wirksam geschützt wurden. Sie untersuchten zudem, in welchem Umfang die Staaten einzelne Airlines mit Beihilfen unterstützen.
© dpa-AFX | 29.06.2021 11:16


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