Alexej Mordaschow
Älter als 7 Tage

Anteile von Ex-Tui-Großaktionär von Ehefrau kontrolliert

TUI-Konzernzentrale in Hannover
TUI-Konzernzentrale in Hannover, © TUI Group

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Ein Großteil der Stimmrechte des langjährigen russischen Tui-Hauptaktionärs und Oligarchen Alexej Mordaschow an dem Reisekonzern ist jetzt unter der Kontrolle von dessen Ehefrau. Dies geht aus einer Mitteilung von Tui an die Finanzmärkte vom Freitagvormittag hervor.

Als Mitteilungspflichtige wird darin Marina Mordaschowa angegeben - und als Aktionär das Mordaschow-Unternehmen Unifirm, hinter dem wiederum eine Firma namens Ondero stehen soll.

Die Eigentümerschaft von Ondero war nach einer komplizierten Umschichtung von Anteilen wochenlang unbekannt, selbst Tui wusste nichts Genaues. Die Unifirm und Mordaschowa zugeordneten Stimmrechte betragen nun 29,87 Prozent, als Datum der Transaktion wird der 28. Februar genannt. Ende der vergangenen Monats erließ die EU wegen des Ukraine-Kriegs Strafmaßnahmen gegen zahlreiche reiche Geschäftsleute, denen eine Unterstützung des russischen Präsidenten Wladimir Putin vorgeworfen wird. Auch Mordaschow steht auf dieser Sanktionsliste.

So entstand der Verdacht, es könnte sich um ein gezieltes Manöver des Oligarchen handeln, seine Anteile indirekt weiter zu halten, aber von Vertrauten managen zu lassen. Die persönlichen Sanktionen der EU und das Einfrieren seines Tui-Vermögens würden dann womöglich ins Leere laufen. Laut Tui prüft das Bundeswirtschaftsministerium das Geschäft im Fall Unifirm/Ondero jedoch nach dem Außenwirtschaftsgesetz.

"Es ist ein schwebendes Verfahren, und so lange sind die betreffenden Stimmrechte von Unifirm an Tui gesperrt", hieß es aus dem Konzern in Hannover. Formal sei Mordaschowa dennoch als "nicht nahe stehende Person gemeldet worden. Das Ressort von Minister Robert Habeck (Grüne) wollte dazu in Berlin am Freitag noch keine Stellung nehmen.
© dpa | Abb.: TUI Group | 18.03.2022 13:02

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Beitrag vom 19.03.2022 - 12:50 Uhr
Wie kann denn bitte eine Ehefrau als "nicht nahe stehende Person" deklariert werden?

Außerdem, wer ist so dumm und sanktioniert Milliardäre, "vergisst" dann aber die Ehepartner?!
Weil wir in D und der EU keine Sippenhaft haben und wenn mir das so bei Ihnen anhöre, aus gutem Grund. Der Fall wird geprüft und dann beschieden. Bis dahin werden die Stimmrechte ausgesetzt. Alles so wie gedacht.

Doch die Sanktionen gegen Oligarchen sind eigentlich fast die Definition von Sippenhaft. Schließlich hat Putin den Krieg gestartet, nicht der (ehemalige) TUI-Hauptaktionär. Also wenn schon Sanktionen, dann sollten es doch auch wirkungsvolle Sanktionen sein. Sonst kann man sich die Arbeit auch direkt sparen.

Dieser Beitrag wurde am 19.03.2022 12:51 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 19.03.2022 - 12:47 Uhr
Wie kann denn bitte eine Ehefrau als "nicht nahe stehende Person" deklariert werden?

Wenn man sich so manche Ehen anschaut, passt das schon ...

:D LOL!
Beitrag vom 19.03.2022 - 12:47 Uhr
Eine nahestehende Person im Handelsrecht wäre sie, wenn Beide Anteil halten würden, zB jeweils unter einer Meldeschwelle und sie gemeinsam über die Meldeschwelle kommen würden. Aber da sie eine eigenständige Person ist, er ist ja bei TUI raus, und ihre Firma die Anteile gekauft hat und sie nicht auf der Sanktionsliste steht, scheint das wohl durchzugehen. So die einhellige Fachmeinung.

Danke für die Erklärung. Es scheint somit ähnliche Grenzen zu geben wie beim Transparenzregister, wenn zusammen unter 50% / Sperrmino etc. dann taucht nichts auf.


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