Lärmschutzplan
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Nachtflugverbot in Frankfurt wird nicht ausgedehnt

Lufthansa in Frankfurt
Lufthansa in Frankfurt, © Fraport AG

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FRANKFURT - Die hessische Landesregierung hat einen neuen Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt vorgelegt. Das Konzept schreibt aktuelle Maßnahmen zur Lärmminderung fort. Für ein erweitertes Nachtflugverbot oder eine Begrenzung der Flugbewegung sehen die Planer "keinen Gestaltungsspielraum".

Vom Frankfurter Flughafen soll weniger Lärm ausgehen. Nur wie? Nach 2014 hat Hessen den zweiten Lärmaktionsplan für das Lufthansa-Drehkreuz vorlegt - das Konzept schreibt viele Maßnahmen der letzten Jahre fest.

"So wurden zum Beispiel 2016 siebenstündige Lärmpausen eingeführt, zur besseren Spurtreue bei der Südumfliegung ein satellitengestütztes Abflugverfahren ergänzt und freiwillig eine Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt Main vereinbart", teilte die hessische Landesregierung mit.

Alle Punkte fanden in den neuen Lärmaktionsplan Eingang. Neue Ideen zur Lärmminderung sollen in Zukunft schneller in der Praxis ausprobiert werden - Hessen will Genehmigungsverfahren für einen Probebetrieb vereinfachen.

Die Start- und Landeentgelte am Lufthansa-Drehkreuz sollen sich in Zukunft stärker an "gemessenen Lärmwerten" orientieren. Die Aufseher prüfen zudem, wie sich An- und Abflugrouten und Heavies langfristig verlagern lassen.

Eine "Erweiterung des Nachtflugverbots", aktuell von 23:00 bis 5:00 Uhr, wurde zwar geprüft, sei aber "nicht zur Umsetzung vorgesehen", heißt es in dem Konzept. Eine "Reduzierung des Luftverkehrs in sensiblen Zeiträumen" wie den Nachtrandstunden behalten sich die Planer zwar vor, der Handlungssspielraum ist allerdings auch hier begrenzt.

"Kein Gestaltungsspielraum"

"Eine Ausdehnung des Nachtflugverbotes wäre nach den geltenden Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes allenfalls auf freiwilliger Basis auf Antragstellung der Fraport AG als Flughafenbetreiber möglich", heißt es in dem Plan.

Auch für eine Beschränkung der Flugbewegungen sieht der Plan rechtlich "keinen Gestaltungsspielraum" - das gilt auch für die Nachrandstunden: "Ein Gesamtkontingent von 133 planmäßigen Flügen je Nacht in den Randstunden als Durchschnittswert eines Kalenderjahres wurde vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen."
© aero.de | Abb.: Fraport AG | 13.04.2022 07:25


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