Entlastung für deutsche Gemeinden?
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Grundsatzurteil zu Lärm am Flughafen Zürich

Dock E, Flughafen Zürich
Dock E, Flughafen Zürich, © Flughafen Zürich

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ST. GALLEN - Ein Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts zu Fluglärm am Flughafen Zürich könnte auch auf deutscher Seite mehr Ruhe bringen.

Die vom Gericht aufgehobenen Start- und Landeregeln für den Flughafen wirkten sich in der Nacht vor allem auf die Gemeinde Hohentengen (Landkreis Waldshut) aus, teilte das Landratsamt Konstanz am Donnerstag mit.

Die Kommunen hatten gemeinsam vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das Konzept eingelegt, ebenso einige Schweizer Gemeinden.

Zwar habe das Gericht den deutschen Gemeinden und Landkreisen die Beschwerdebefugnis abgesprochen, inhaltlich sei das Urteil aber auch für sie ein Erfolg, teilten die deutschen Kommunen in einer gemeinsamen Pressemeldung mit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine Teilgenehmigung des Flugkonzepts für den Flughafen aus dem Mai 2018 teilweise aufgehoben, weil darin die Lärmbelastung am späten Abend nicht korrekt ausgewiesen worden sei. Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt müsse diese nun neu festsetzen. Das Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.

Der Streit um Fluglärm durch den Flughafen Zürich beschäftigt Behörden in Deutschland und der Schweiz schon seit Jahren. Eine Änderung der Flugrouten hatte im Oktober 2013 bei deutschen Landkreisen Protest ausgelöst. Der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verweigerte daher seine Zustimmung zu dem beantragten Konzept, das in der Folge nur in Teilen genehmigt wurde.
© dpa-AFX | 23.09.2021 17:35


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