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Der Beschaffungsvertrag über den Kauf der 36 F-35A beläuft sich auf 6,035 Milliarden Franken und liegt damit innerhalb des von der Schweizer Stimmbevölkerung zugestimmten maximalen Finanzvolumens. Die Flugzeuge werden ab 2027 bis 2030 ausgeliefert und werden die heutige Flotte der F/A-18 Hornet und F-5 Tiger ersetzen.
Die amerikanischen Behörden hatten den Beschaffungsvertrag ihrerseits bereits im vergangenen Oktober unterzeichnet und der Schweiz Zeit bis zum März 2023 eingeräumt.
Die Beschaffungskosten des F-35A umfassen nebst den Flugzeugen auch einsatzspezifische Ausrüstung, Bewaffnung und Munition, Logistikpakete, Missionsplanungs- und Missionsauswertungssysteme, Ausbildungssysteme sowie die Initialausbildung.
Darüber hinaus sind auch die Kosten für die Integration in die schweizerischen Führungs- und Informationssysteme (zum Beispiel auch Anpassungen an den vorhandenen Logistiksystemen), für Unterstützungsleistungen durch die Industrie, ein Risikobetrag, die Teuerung im Herstellerland USA sowie die Mehrwertsteuer auf Importen enthalten.
Zudem haben die Schweiz und die USA eine spezifische Klausel ausgehandelt und eine separate Erklärung unterschrieben, welche den Festpreischarakter festhalten.
Offsetvereinbarung parallel abgeschlossen
Gleichzeitig mit dem Beschaffungsvertrag haben der Leiter des Programms Air2030, Peter Winter, und der Projektleiter für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge, Darko Savic, die Offsetvereinbarung mit Lockheed Martin unterzeichnet. Diese bildet die Grundlage dafür, dass der US-Hersteller mit der Schweizer Industrie Geschäfte abschliessen kann, die die Beschaffungskosten der Schweiz kompensieren. Auf diesem Weg sollen Schweizer Firmen Aufträge mit einem Volumen von rund 2,9 Milliarden Franken erhalten.
© FLUG REVUE - KS | 20.09.2022 06:46
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