Kein Schadensersatz
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Condor-Klage gegen PGL abgewiesen

Condor Airbus A330-200
Condor Airbus A330-200, © Condor

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FRANKFURT - Condor erhält keinen Schadensersatz von PGL. Das Landgericht Frankfurt hat einen juristischen Schlussstrich unter die geplatzte Übernahme gezogen. Condor hat sich nicht an den Übernahmevertrag gehalten. Der polnische Mutterkonzern PGL ist mit einer Gegenklage aber ebenfalls gescheitert

PGL hatte im Januar 2020 zur Übernahme von Condor angesetzt - der Ferienflieger schwamm sich zu diesem Zeitpunkt gerade mit einem eigenen Schutzschirmverfahren aus der Insolvenz des britischen Touristikers Thomas Cook frei und brauchte dringend einen Investor.

Corona ließ den Deal platzen, auch wenn PGL den Rückzieher nie offiziell mit dem Ausbruch der Pandemie begründet hatte. Stattdessen warfen sich PGL und Condor gegenseitig vor, gegen den Übernahmevertrag verstoßen zu haben - und hatten damit offenbar beide Recht.

PGL sieht auch kein Geld

Wie zunächst das Fachportal "Legal Tribune Online" und "aeroTelegraph" berichteten, schmetterte das Landgericht Frankfurt bereits am 27. Mai 2022 eine Schadensersatzklage von Condor über 56,0 Millionen Euro gegen PGL ab. PGL drang ihrerseits mit einer Forderung über 8,0 Millionen Euro nicht durch - auch die Gegenklage wurde abgewiesen.

Laut "Legal Tribune Online" sah der Übernahmevertrag verschiedene Vollzugsbedingungen vor, deren Nichtbefolgung die jeweils andere Partei zum Rücktritt berechtigte. Condor soll ohne das OK von PGL Änderungen am Insolvenzplan vorgenommen und damit gegen eine wesentliche Vollzugsbedingung verstoßen haben.
© aero.de | Abb.: Condor | 27.09.2022 17:00


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