EU-Kommission
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Freie Bahn für französisches Kurzstreckenverbot

Air France HOP ATR 72-600
Air France HOP ATR 72-600, © ATR

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PARIS - Die EU-Kommission gibt einem französischen Kurzstreckenverbot ihr OK. Eine Bahnverbindung in unter 2,5 Stunden sticht Flüge auf der gleichen Strecke künftig aus. Das betrifft zunächst nur drei Städtpaare - weitere Linien im französischen Flugnetz werden bald aber ebenfalls unter das Verbot fallen.

Der TGV verdrängt den Kurzstreckenflug: Frankreich setzt für mehr Klimaschutz auf ein Verbot kurzer Inlandsflüge. Die sind nicht mehr erlaubt, wenn ein Schnellzug für eine alternative Verbindung in 2,5 Stunden oder weniger sorgt.

Gegen den ursprünglichen Gesetzesentwurf hatte die EU-Kommission noch Wettbewerbsbedenken gehegt, Frankreich hat nun nachgebessert.

"Die im finalen Entwurf der Verordnung für das Verbot herangezogenen Kriterien stellen auf die Fahrtdauer der Zugverbindungen sowie die Frequenz in den Fahrplänen ab und sind damit objektiv", teilte die EU-Kommission mit. Weil die Regelung keinerlei Ausnahmen vorsieht, fürchtet Brüssel keine Diskriminierung nicht-französischer Airlines.

Flugverbot betrifft Air-France-Linien

Das Flugverbot betrifft laut französischen Angaben zunächst die Strecken von Paris-Orly nach Bordeaux, Nantes und Lyon St. Exupéry - auf diesen Linien ist derzeit allerdings ohnehin keine Airline unterwegs.

Frankreich hat aber bereits drei weitere Strecken für das Flugverbot nominiert: Paris CDG - Rennes, Paris CDG - Nantes und Lyon - Marseille werden von der Regelung erfasst, sobald der Schnellzugtakt auf diesen Linien an den für Umsteiger wichtigen Tagesrandzeiten verdichtet wird. Diese Linien werden derzeit noch von Air France und HOP geflogen.
© aero.de | Abb.: Alstom | 07.12.2022 15:16

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Beitrag vom 08.12.2022 - 10:57 Uhr
Was hat das angesichts der Klimakatastrophe - die angesichts der sich manifestierenden Folgen kaum noch zu leugnen ist - mit "Ideologie" zu tun, wenn Vernunft "siegt". Wir können nur hoffen, dass auch in Deutschland unsinnige Inlandsflüge untersagt werden. Von sich aus ist der Mensch anscheinend zu verantwortungsvollem Handeln nicht fähig.

Wer definiert denn was "verantwortungsvolles Handeln" ist?



Kann mir jemand die Logik hinter diesem Verbot erklären? Warum werden die Flüge nach Paris Orly gestrichen, die Flüge nach CDG aber nicht? Gilt hier wirklich die Bahnstrecke von Flughafen zu Flughafen und nicht vor Stadt zu Stadt? Wenn ja, Orly hat doch keinen Fernbahnanschluss, oder? Wird dann tatsächlich eine Umsteigeverbindung mit der S-Bahn genommen?

Oder gibt es da für CDG dann doch irgendwelche Ausnahmen?
Beitrag vom 08.12.2022 - 10:25 Uhr
Was hat das angesichts der Klimakatastrophe - die angesichts der sich manifestierenden Folgen kaum noch zu leugnen ist - mit "Ideologie" zu tun, wenn Vernunft "siegt". Wir können nur hoffen, dass auch in Deutschland unsinnige Inlandsflüge untersagt werden. Von sich aus ist der Mensch anscheinend zu verantwortungsvollem Handeln nicht fähig.
Beitrag vom 08.12.2022 - 09:26 Uhr
wenn Ideologie "siegt"


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