Fluggastrechte
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Verbraucherzentralen fordern Klarheit beim Handgepäck

Passagiere am BER
Passagiere am BER, © FBB

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BERLIN - Beim Ticketbuchen für Urlaubsflüge ist es oft eine knifflige Frage: Können der kleine Rollkoffer und die Tasche mit an Bord - und kostet das extra? Verbraucherschützer kritisieren verwirrende Regeln.

Die Verbraucherzentralen monieren zur Hauptreisezeit in diesem Sommer weiterhin unübersichtliche Regeln und Preise fürs Handgepäck beim Fliegen.

Die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Flugreisende sollten ihr Handgepäck vor Reiseantritt genau nachmessen und mit den Höchstmaßen der Fluggesellschaft abgleichen. Das nervt, wird sonst aber leider schnell teuer." Sie forderte: "Es braucht dringend Klarheit, was Airlines kostenlos transportieren müssen."

Hintergrund ist, dass für kleinere Gepäckstücke, die Passagiere in die Kabine mitnehmen können, schon beim Ticketbuchen oft unterschiedliche Vorgaben und Preismodelle je nach Abmessungen, Gewicht und Anzahl gelten. "Laut EU-Recht müssen Fluggesellschaften angemessenes Handgepäck kostenlos transportieren", sagte Pop. Jede Airline lege diese Regel aber anders aus.

Häufig nur ein Mini-Gepäck kostenlos

"Oft ist nur ein Mini-Gepäckstück zugelassen. In vielen Fällen müssen Reisende draufzahlen", kritisierte Pop. "An den Flughäfen ärgern sich die Leute über Chaos am Gepäckschalter und über die Kostenfallen, die dort lauern können." Um Klarheit zu erreichen, was kostenlos transportiert werden muss, habe die Verbraucherzentrale Klagen gegen mehrere Fluggesellschaften gestartet.

Das juristische Vorgehen ist Teil einer Aktion von Verbraucherschützern auf EU-Ebene. Ziel ist auch eine höchstrichterliche Klärung, was als angemessenes Handgepäck gilt, das Fluggesellschaften kostenlos transportieren müssen.

Neue EU-Fluggastrechte

Die EU-Staaten hatten kürzlich neue Regelungen der Fluggastrechte gebilligt, die voraussichtlich ab Mitte 2027 in der Europäischen Union gelten sollen. Wer online Tickets sucht, soll demnach standardmäßig den Preis mit Handgepäck angezeigt bekommen. Das soll Preisvergleiche erleichtern. Fluggesellschaften können aber weiter Tickets anbieten, bei denen für größere Handgepäckstücke extra gezahlt werden muss - so wie es besonders manche Billigflieger machen.
© dpa | 18.07.2026 07:56

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Beitrag vom 18.07.2026 - 17:02 Uhr
Als Kunde und Passagier möchte ich nicht 15 oder mehr verschieden große Gepäckstücke anschaffen und zuhause aufbewahren müssen. Daher bin ich sehr an einer einheitlichen Regelung interessiert.

Ganz allgemein bin ich auch ein Befürworter von Normen und Normierung.
Historisch war das auch sehr erfolgreich.

An anderer Stelle hatte ich zum selben Thema bereits vorgeschlagen, zwei Standardgrößen festzulegen, z. B. die normale Trolleygröße und eine etwas kleinere.
Fluggesellschaften können dann selbst entscheiden, ob sie Größe 1 oder Größe 2 anbieten.

Das Argument mit den Suchmaschinen kann ich ebenfalls nachvollziehen. Auch hier sollte eine einheitliche Bezugsgröße die Grundlage sein.
Markttransparenz ist etwas Gutes.


Beitrag vom 18.07.2026 - 16:08 Uhr
Diese "verwirrende" Regeln kann jeder, der des Lesens mächtig ist unter den Gepäckregeln der jeweiligen Airline klipp und klar nachlesen. Aber selbst wenn die Leute (Geiz-ist-geil-Bucher, die meinen für 9,90€ können man durch ganz Europa fliegen) diese Regeln kennen, wollen sie sie für sich nicht wahrhaben. Im Prinzip wäre es das Gleiche, wolle man Lebensmittelherstellern und dem Einzelhandel die Zwischengrößen (400 statt 500 Gramm, 80 statt 100 Gramm etc) von Verpackungen, die immer mehr um sich greifen, verbieten.



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