Airline streicht Flüge
Älter als 7 Tage

Technische Störung bei Lufthansa in Frankfurt

Lufthansa-Boarding
Lufthansa-Boarding, © Lufthansa

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FRANKFURT - Technische Störungen haben bei der Lufthansa am Frankfurter Flughafen den Betrieb ausgebremst. Beeinträchtigt seien der Check-in über die Internetseite der Fluggesellschaft, am Schalter sowie das Boarding am Frankfurter Flughafen, teilte eine Unternehmenssprecherin am Sonntag mit.

Es komme zu Verspätungen oder Flugstreichungen. Fluggästen würden alternative Verbindungen sowie Umbuchungen auf die Bahn angeboten.

Die technischen Störungen längen bei externen IT-Dienstleistern und bestünden seit Sonntagmorgen. Der Check-in über mobile Browser etwa auf Smartphones oder Tablets oder auch über die Lufthansa-App funktioniere nach wie vor. Die Lufthansa bat Reisende, sich über den Status des eigenen Fluges zu informieren. "Es wird mit Hochdruck an einer Lösung des Problems gearbeitet", teilte die Sprecherin mit.

Am 15. Februar hatte ein Kabelschaden bei Bauarbeiten in Frankfurt Computersysteme der Lufthansa ausfallen lassen. Die Folge waren damals weltweit Flugausfälle und Verspätungen.
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 26.03.2023 11:56

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Beitrag vom 27.03.2023 - 07:45 Uhr
Es rächt sich halt, wenn man alles verkauft, was funktioniert.
IT, LSG, demnächst Technik. Es wird nicht besser werden
LSG hat funktioniert? 🤔

Auf jeden Fall besser als der Aufkäufer Gate Gourmet 🤢🤮
Klassischer Kontrast Bias ;-)
Beitrag vom 26.03.2023 - 20:59 Uhr
Es rächt sich halt, wenn man alles verkauft, was funktioniert.
IT, LSG, demnächst Technik. Es wird nicht besser werden
LSG hat funktioniert? 🤔

Auf jeden Fall besser als der Aufkäufer Gate Gourmet 🤢🤮

Ansonsten liest man im VFT dazu, dass es diesmal der Provider Materna verkackt hat.
Beitrag vom 26.03.2023 - 18:41 Uhr
Ob man eigentlich die Kosten den ganzen externen Dienstleistern, die ja die Mehrzahl der Flugausfälle der letzten Jahre zu verantworten haben in Rechnung stellen kann und wird?

Wenn der Dienstleister gegen seinen SLA verstoßen hat, zahlt er die Strafe die im SLA dafür vorgesehen ist. Die Höhe ist allerdings nicht typischerweise direkt abhängig von den entstandenen Kosten beim Auftraggeber.
Wenn er seinen SLA erfüllt hat und es trotzdem zu einem Ausfall kommt (der Auftraggeber also zB Geld gespart hat, indem er bestimmte Services nicht redundant einkauft), Nein.


... und bei den ganzen internen Dienstleistern gibt es auch nix!


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