Kritische Infrastruktur
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Was KRITIS für Flughäfen bedeutet

Lufthansa am Flughafen München
Lufthansa am Flughafen München, © FMG

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BERLIN - Um die Versorgung der Bevölkerung mit essenziellen Dienstleistungen und Gütern jederzeit sicherzustellen, sollen strengere gesetzliche Schutzvorschriften für Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur gelten. Das bedeutet der KRITIS-Entwurf für Flughafenbetreiber.

Das neue Gesetz betrifft sowohl staatliche Einrichtungen als auch private Unternehmen einer gewissen Größenordnung - etwa Energieversorger oder Flughafenbetreiber.

Der am Montag vom Bundesinnenministerium an die anderen Ressorts der Regierung verschickte Entwurf für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz sieht außerdem Bußgelder für Betreiber kritischer Infrastruktur vor, die ihren Verpflichtungen zur Absicherung von Anlagen und Geschäftsbetrieb nicht rechtzeitig nachkommen.

Dabei wird ein sehr breiter Sicherheitsbegriff zugrunde gelegt, der von Alarmketten über den Schutz von Anlagen gegen Starkregen oder Waldbrände bis hin zur Anschaffung von Notstromaggregaten reicht.

Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum.

Die Anforderungen aus dem geplanten neuen Gesetz müssen, wenn das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet ist, alle großen Betreiber kritischer Infrastruktur erfüllen. Konkret sind das Einrichtungen, die für die Versorgung von mindestens 500.000 Menschen gebraucht werden, etwa große Krankenhäuser, Betreiber von Mobilfunknetzen - oder eben Luftfahrtdrehkreuze für den Personen- und Güterverkehr.

Der Gesetzentwurf enthält zu konkreten Sicherheitsfragen, beispielsweise der Verhinderung des Zutritts von Unbekannten zu KRITIS-Anlagen wie Flughäfen oder Wasserwerken nur allgemeine, aber keine genauen Vorgaben.

Die Betreiber können also beispielsweise selbst entscheiden, wie hoch sie ihre Zäune und Mauern ziehen, oder ob sie eher auf Videokameras und Wachschutz setzen - müssen das allerdings in neuen "Resilienz-Plänen" dokumentieren.

Der Entwurf gibt Betreibern dafür zumindest Eckpunkte an die Hand: Prävention über Zäune, Zutrittskontrollen und Mitarbeiterüberprüfungen ist ebenso Teil von KRITIS wie Vorsorge für den Ernstfall - etwa über Notstromsysteme und detailliert ausbuchstabierte Notfallpläne.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte nach den Flughafen-Blockaden durch Aktivisten der Gruppe Letzte Generation in der vergangenen Woche gesagt, es werde demnächst Standards für die Betreiber kritischer Infrastruktur geben. "Dazu gehören auch die Flughäfen, und das wird auch zu einer besonderen Sicherheit der Flughäfen weiterhin führen."

CER-Richtlinie

Das Gesetz, mit dem gleichzeitig eine EU-Richtlinie zum Schutz kritischer Infrastruktur umgesetzt würde, soll noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden.

Um die EU-Vorgaben (CER-Richtlinie) zu erfüllen, müsste das KRITIS-Dachgesetz spätestens im Oktober 2024 in Kraft treten. Die im Entwurf genannten Maßnahmen, die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur widerstandsfähiger machen sollen, sollten demnach bis zum 1. Januar 2026 umgesetzt sein. Die Bußgeldvorschriften würden gemäß dem Entwurf dann ein Jahr später in Kraft treten.
© aero.de, dpa | Abb.: FMG | 18.07.2023 09:33

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Beitrag vom 21.07.2023 - 14:33 Uhr
Blanker Aktionismus unterbeschäftiger Ministerien. Jede Kloschüssel und jeden Traktorsitz normen, aber keine brauchbare Sicherheitsdefinition abliefern. Einen Zaun kann man z.B. definieren, ggfs. einfach mal beim Kollegen Verteidigungsminister nachfragen, der hat für sowas nicht nur Partylöwen, sondern auch Praktiker.

Und Gesetzesentwürfe, deren hervorstechendstes Merkmal Bußgeldregeln sind, kann man prinzipell gleich in die Tonne klopfen.

"Experten", die sich mehr Gedanken um die Bußgled- als um die Zaunhöhe machen, sollte man ebenfalls gleich laufbahnmäßig entsorgen.


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