Aufsichtsratssitzung
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Sorge um Jobs in Leipzig/Halle

DHL am Flughafen Leipzig-Halle
DHL am Flughafen Leipzig-Halle, © Mitteldeutsche Flughäfen AG

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LEIPZIG - Vor einer Aufsichtsratssitzung am Flughafen Leipzig/Halle haben Verdi-Vertreter weiter Druck auf den Arbeitgeber gemacht und bessere Arbeitsbedingungen für das Flughafenpersonal gefordert.

"Die Beschäftigten bleiben bei ihren Forderungen nach einer deutlichen Entgelterhöhung von 650 Euro", teilte ein Sprecher am Freitag mit. Die Aufsichtsräte - darunter auch der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) - trafen sich am Freitag, um unter anderem die Zukunft der beiden sächsischen Flughäfen in Leipzig und Dresden zu besprechen.

Medienberichten zufolge stehen nach einem Sanierungsgutachten der Prüfungsgesellschaft KPMG Stellenstreichungen im Raum.

"Die Themen, die auf der Aufsichtsratssitzung behandelt werden, erfordern eine strikte Vertraulichkeit und im Moment ist es wichtig, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren", hieß es aus dem Finanzministerium. Beim Gutachten handle es sich um eine interne Angelegenheit zwischen der Mitteldeutschen Flughafen AG und der Prüfungsgesellschaft.

Dem Finanzministerium liege derzeit nur ein Arbeitsentwurf des Gutachtens vor. Die Beratungen werden laut Ministerium "einige Zeit in Anspruch nehmen."

Zu den Gesellschaftern der Mitteldeutschen Flughafen AG gehören der Freistaat Sachsen - mit dem größten Anteil - sowie das Land Sachsen-Anhalt.
© dpa-AFX | 19.01.2024 18:34

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Beitrag vom 21.01.2024 - 14:57 Uhr
Ich sehe jedoch in der Situation des Airport Leipzig keine herausragenderen Konflikte als in vielen anderen Konstellationen.

Ich auch nicht.
Leipzig diente hier nur dazu, ein (meiner Meinung nach) grundlegendes Problem anzusprechen.

Dieser Beitrag wurde am 21.01.2024 16:25 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 21.01.2024 - 14:24 Uhr
Hallo EricM

Ich gehe lediglich auf 2 Punket ein, wird ja sonst zu lang :-)

Keines der in einem Aufsichtsrat besprochenen Themen und kein im Aufsichtsrat erlangtes Wissen kann von einem Amtsträger ohne Zustimmung der AG öffentlich gemacht werden.
Hier unterliegt auch der Amtsträger dem Aktiengesetz, das ihn zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie kann man in dieser Rolle der beteiligten Amtsträger keinen massiven Ziel- bzw Interessenkonflikt sehen?

Der Amtsträger ist womöglich auch Vater, Autofahrer, Immobilienbesitzer, hat Pflegefälle in der Familie... erhöht er deswegen das Kindergeld, senkt KfZ- unnd Grundsteuer und tritt für kostenlose Pflege ein?
Worauf möchtest du denn hinaus? Wenn es keine Interessenkonflikte bei unseren Amtsträgern geben soll, müssen wir von Software regiert und verwaltet werden.

(...)

Und wieso sollten in einer anderen Konstellation denn überhaupt politische Interessen vertreten sein? Da du keinerlei Beispiele anführst halte ich wie folgt dagegen: Durch die Staatsbeteiligung wird sichergestellt, dass neben den rein wirtschaftlichen auch gesellschaftliche und soziale Aspekte in die Entscheidungen dieser Unternehmen einfließen.

Wie?
Ein Aufsichtsratsmitlglied ist laut Aktiengesetz tatsächlich zur Gewinnmaximierung verpflichtet.
Eine Maßnahme zu fordern, die dem widerspricht wäre strafbar.
Darunter fallen Sachen wie zB auf eine den Gewinn erhöhende Entlassungswelle zu verzichten, mehr als gesetzlich notwendig für Umweltschutz auszugeben o.�.

Das ist nicht ganz richtig. "Wirtschaftlichkeit", auf die der AR achten muss, ist nicht das gleiche wie "Gewinnmaximierung". Zudem hat der AR keinerlei Entscheidungsbefugnis gegenüber dem Vorstand, welcher den Zielen der Gesellschaft gemÃ¤ß agieren muss, was der AR zu überwachen hat.
Es gibt keine "gesetzliche Pflicht" zur Gewinnmaximierung, nirgendwo, es sei denn, diese wurde von den Gesellschaftern/Aktionären in der jeweiligen Satzung verankert.

(...)

(mein) Fazit: Interessenkonflikte gibt es überall und wahrscheinlich auch jeden Tag bei jedem von uns. Wichtig ist, diese Konflikte zu erkennen und Entscheidungsträger ab einem gewissen Einfluss auf die Integrität ihrer Handlungen hin zu überwachen, was ja auch geschieht.
Ich sehe jedoch in der Situation des Airport Leipzig keine herausragenderen Konflikte als in vielen anderen Konstellationen.

Gruß, 25.1309


PS: Ob die �berwachungen der Entscheidungsträger ausreichend oder mangelhaft sind, müssen Politik und Stammtisch entscheiden - ich gehöre weder zum Einen noch zum Anderen.

Beitrag vom 21.01.2024 - 13:29 Uhr
Lieber EricM

Dein Kommentar überrascht mich - seit wann schreibst du hier denn ohne Berücksichtigung übriger Aspekte solche skandalfokussierten Schwurbeleien?

Ein harter Vorwurf ...

Kommunen, die Länder und der Bund sind Gesellschafter gewinnorientierter Unternehmen nach Aktienrecht und Mitglieder der Exekutive sind AR-Mitglieder.

Stimmt, kommt öfters vor, von VW bis zu öffentlichen Versorgern.

Im Auftrag und im Interesse der Bürger übt eine Person ein öffentliches Amt (zB Finanzminister eines Landes) aus und gleichzeitig beschließt die gleiche Person im Interesse des Unternehmens Maßnahmen, die für die Allgemeinheit, die Bürger negative Folgen haben kann.

Auch in seinem öffentlichen Amt kann die Person Entscheidungen mit negativen Folgen für die Bürger treffen und das ist womöglich langfristig sogar die bessere Entscheidung.

Dann sind die Folgen für die Bürger nicht negativ sondern positiv.
Eine negative Folgen wäre, als willkürliches, fiktives Beispiel, ein im Interesse des Unternehmens vertuschter Umweltskandal.

Diese Maßnahmen und die Folgen muss sie vor ebenjenen Bürgern geheimhalten, in deren Auftrag sie ihr Amt ausübt.

Im Artikel steht als Zitat: "Die Themen, die auf der Aufsichtsratssitzung behandelt werden, erfordern eine strikte Vertraulichkeit und im Moment ist es wichtig, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren", was nur zu verständlich ist. Wenn dort über die Absetzung eines Vorstands oder den möglichen Ausstiig eines Teilhabers gesprochen wird, dann gehört das natürlich nicht in die �ffentlichkeit.

Keines der in einem Aufsichtsrat besprochenen Themen und kein im Aufsichtsrat erlangtes Wissen kann von einem Amtsträger ohne Zustimmung der AG öffentlich gemacht werden.
Hier unterliegt auch der Amtsträger dem Aktiengesetz, das ihn zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie kann man in dieser Rolle der beteiligten Amtsträger keinen massiven Ziel- bzw Interessenkonflikt sehen?

Profitorientierung als Interessenkonflikt?

Nein, nicht Profitorientierung alleine.

Die Mitteldeutsche Flughafen AG hat seit 2014 nur einmal, 2019, Ã?berschuss erwirtschaftet. Insofern sollten wir froh sein, dass durch die Staatsbeteiligung die Aufrechtherhaltung dieses Betriebs der kritischen Infratstruktur gesicherrt ist.

Ich weiß dass dieses Modell bundesweit üblich ist, aber eigentlich ist das ein prinzipbedingt nicht lösbares Compliance Problem, das dazu führt, dass mal die politischen und mal die wirtschaftlichen Interessen nicht ausreichend verttreten werden...

Woher nimmst du diese Schlussfolgerung?

Aus der Tatsache, dass ein Amtsträger im Aufsichtsrat zwei verschiedene Interessen vertreten muss. Einmal die der Wähler und einmal die der Firma.
Wie entscheidet er in einem Konfliktfall?

Wie begründest Du, dass ein solcher Konflikt nicht eintreten könnte?

Und wieso sollten in einer anderen Konstellation denn überhaupt politische Interessen vertreten sein? Da du keinerlei Beispiele anführst halte ich wie folgt dagegen: Durch die Staatsbeteiligung wird sichergestellt, dass neben den rein wirtschaftlichen auch gesellschaftliche und soziale Aspekte in die Entscheidungen dieser Unternehmen einfließen.

Wie?
Ein Aufsichtsratsmitlglied ist laut Aktiengesetz tatsächlich zur Gewinnmaximierung verpflichtet.
Eine Maßnahme zu fordern, die dem widerspricht wäre strafbar.
Darunter fallen Sachen wie zB auf eine den Gewinn erhöhende Entlassungswelle zu verzichten, mehr als gesetzlich notwendig für Umweltschutz auszugeben o.�.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die beteiligten Ministerien letztendlich auch für die Kontrollen der so bereits unsauber geführten Unternehmen zuständig sind (Umwelt, Finanz, Arbeitsrecht, etc.) - da sind dem Klüngel wenig Grenzen gesetzt...

Womit wir bei meiner Eröffnung wären:
"unsauber geführten Unternehmen" damit stellst du deine obige Behauptung einfach als Tatsache hin. Inwiefern ist das Unternehmen denn "unsauber" geführt?

Von Personen, die - meiner Meinung nach evident, wenn man die Pflichten eines AR aus dem Aktienrecht berücksichtigt - den oben beschriebenen Interessenkonflikten unterliegen.

"da sind dem Klüngel wenig Grenzen gesetzt.." reinstes Verschwörungsgeschwurbel ohne inhaltliche Substanz

Ich hoffe, ich konnte das etwas klären.
Wer diesen Prozess
 https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/flughafen-ausbau-in-frankfurt-laermurteil-duepiert-nachtflug-verfechter-koch-a-644254.html
noch nicht vergessen hat, dem sollte klar sein, dass Interessenkonflikte und Einfluss der Wirtschaft auf von Volk gewählte Vertreter massive Auswirkungen für Bürger haben können.

oder einer Begründung, warum das Geklüngel ohne Staatsbeteiligung ausbleiben würde, wofür ich dir massenhaft Gegenbeispiele liefern könnte.

Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es ohne diese Verquickung von Politik und Wirtschaft gar keinen Klüngel gäbe. Aber wenn die Exekutive selbst darin verstrickt ist, wirds bestimmt nicht besser ...


Ich hoffe, du findest deine gewohnte Sachlichkeit bald wieder, ich habe deine Kommentare hier bisher als informativ und objektiv sehr geschätzt.

Gruß, 25.1309


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