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Das Schreiben ist knapp, sein Inhalt für Boeing aber hochbrisant. Die US-Bundespolizei FBI hat Insassen von Alaska Airlines Flug 1282 auf eine laufene "strafrechtliche Untersuchung" hingewiesen. Passagiere und Crew könnten "möglicherweise Opfer eines Verbrechens" geworden sein.
"Der Fall wird gerade vom FBI untersucht", stellt die US-Bundesermittlungsbehörde in dem Schreiben klar. Das FBI hatte Ermittlungen in der Sache zuvor nicht offiziell bestätigt. Über den Brief berichtete zunächst die "Seattle Times".
An einer quasi werksneuen 737 MAX 9 hatte sich am 5. Januar 2024 im Abflug aus Portland eine Türblende gelöst. Nur durch Glück wurde bei dem Vorfall niemand verletzt - die Sitze neben der Türblende waren frei.
Die US-Flugunfallbehörde NTSB stellte im Nachgang fest, dass Techniker bei der Endmontage des Flugzeugs vier Sicherheitsbolzen nicht eingesetzt hatten. Boeing konnte zu dem Arbeitsschritt keine Dokumentation vorlegen.
Die US-Luftfahrtaufsicht FAA stellte bei Sonderprüfungen der Boeing-Produktion davon unabhängig mehrere Defizite fest.
Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten hätte für Boeing weitreichende Folgen - der Hersteller müsste einer Anklage und hohen Bußgeldern rechnen. Nach den Abstürzen von zwei Boeing 737 MAX 8 bei Lion Air und Ethiopian Airlines konnte Boeing einer Strafverfolgung gerade noch entgehen.
Im Januar 2021 hatte der Konzern - Tage vor dem Regierungswechsel in den USA - einen Vergleich über 2,5 Milliarden US-Dollar mit dem US-Justizministerium der Trump-Administration geschlossen. Die Abstürze waren für Boeing damit zumindest juristisch erledigt.
Der aktuelle Hinweis des FBI an die Insassen von Alaska Airlines 1282 hängt indirekt auch mit diesem Vorgang zusammen: Familien der Absturzopfer von Lion Air und Ethiopian Airlines sahen ihre Rechte durch einen Kuhhandel zwischen Boeing und US-Justiz übergangen und hatten geklagt. Das FBI änderte daraufhin seine Informationspolitik.
© aero.de | Abb.: NTSB | 25.03.2024 08:41
Kommentare (3) Zur Startseite
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Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Damit könnten sich die Rechtsanwälte der Hinterbliebenen der beiden MAX-Katastrophen noch einmal Warmlaufen.
Das stimmt so nicht.
Es gab Auflagen. Und der Unfall der jetzt passierte, hat womöglich 2 Tage vor Ablauf der Bewährungszeit gegen die Auflagen verstoßen. Damit könnte Boeing eventuell doch wieder belangt werden.
Da waren Sie schneller. Genau so schaut’s aus. Das sagt auch der zitierte Artikel genau so.
Unklar ist zu noch, auf was sich das genannte Strafverfahren bezieht
Das stimmt so nicht.
Es gab Auflagen. Und der Unfall der jetzt passierte, hat womöglich 2 Tage vor Ablauf der Bewährungszeit gegen die Auflagen verstoßen. Damit könnte Boeing eventuell doch wieder belangt werden.