In der Änderung wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten dürfen - notfalls auch mit Waffengewalt.
Eine solche Regelung ist notwendig, weil das Grundgesetz der Bundeswehr in Friedenszeiten enge Grenzen für den Einsatz im Inland setzt. Waffen sollen aber auch mit der Gesetzesänderung nur als letzten Mittel zum Einsatz kommen, wenn die Drohne vermutlich "gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll".
Mit der Gesetzesnovelle werden gleichzeitig die Strafen für radikale Demonstranten verschärft, die den Flugverkehr durch die Blockade von Start- und Landebahnen behindern. Derartige Aktionen von Klimaaktivisten galten bisher als Ordnungswidrigkeit - künftig werden sie als Straftat gewertet.
Statt Bußgeldern und Schadenersatz drohen dadurch in Zukunft mehrjährige Haftstrafen. "Das Festkleben auf Rollfeldern oder das Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche ist keine Bagatelle", erläuterte der Flughafenverband ADV, der die Neuregelung begrüßt.
© dpa | Abb.: Fraport | 26.02.2026 21:07







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