737 MAX
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US-Justiz ermittelt gegen Boeing

Alaska Airlines Boeing 737 MAX 9
Alaska Airlines Boeing 737 MAX 9, © NTSB

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WASHINGON- Nach dem Beinahe-Unglück mit einer Boeing 737 MAX 9 Anfang Januar hat auch das US-Justizministerium Ermittlungen aufgenommen. Alaska Airlines teilte am Samstag mit, sie kooperiere mit der Untersuchung und gehe nicht davon aus, dass sie im Visier der Ermittlungen stehe.

In einer solchen Situation sei es normal, dass sich das Justizministerium einschalte. Das "Wall Street Journal Journal" berichtete zuvor, Ermittler hätten Kontakt zu Passagieren aufgenommen und Piloten sowie Flugbegleitpersonal befragt.

Bei dem Zwischenfall mit einer so gut wie neuen Boeing 737 MAX 9 von Alaska war kurz nach dem Start im Steigflug ein Rumpf-Fragment an der Reihe 26 herausgebrochen. Die mehr als 170 Menschen an Bord kamen weitgehend mit einem Schrecken davon. Experten verwiesen aber darauf, dass durch einen glücklichen Zufall die beiden Sitze an dem Loch im Rumpf leer geblieben waren.

Die Unfallermittlungsbehörde NTSB geht nach ersten Untersuchungen davon aus, dass vier Befestigungsbolzen an dem Rumpfteil gänzlich fehlten. Es gebe Hinweise darauf, dass das Fragment immer weiter hochgerutscht sei, bis es dann beim 154. Flug herausbrach, sagte NTSB-Chefin Jennifer Homendy vor wenigen Tagen in einer Anhörung im US-Senat.

Der Zwischenfall hat bereits Konsequenzen für Boeing. Die Luftverkehrsaufsicht FAA erlaubt dem Flugzeugbauer bis auf Weiteres nicht den Ausbau der Max-Produktion, den Boeing dringend braucht, um den Verzug bei Auslieferungen abzubauen. Außerdem nimmt die FAA die Fertigung gründlich unter die Lupe. Die Ermittlungen des Justizministeriums könnten in erheblichen weiteren Problem münden.

NTSB hegt Bedenken

Denn bei der Untersuchung dürfte es auch darum gehen, ob Boeing sich an die Bedingungen eines Vergleichs hält, mit dem die Ermittlungen nach zwei Abstürzen von 737-MAX-Flugzeugen in den Jahren 2018 und 2019 beigelegt wurden. Bei den Unglücken mit Maschinen der indonesischen Lion Air und Ethiopian Airlines starben 346 Menschen.

Das Problem lag in einer Assistenzsoftware. Boeing räumte als Teil des Vergleichs ein, dass frühere Mitarbeiter die FAA nicht korrekt über das Ausmaß des benötigten Piloten-Trainings für den Betrieb der Software informiert hätten.

Der damalige 2,5 Milliarden Dollar schwere Vergleich sah unter anderem vor, dass Boeing keine rechtlichen Probleme bekommt und mit allen Behördenermittlungen kooperiert. Sollte das Justizministerium zu dem Schluss kommen, dass Boeing gegen die Zusagen verstieß, könnten die damaligen Vorwürfe zu falschen Angaben wieder im Raum stehen - oder die Aufsicht über den Konzern verlängert werden.

Die NTSB, die den Alaska-Zwischenfall weiter untersucht, befürchtet zugleich, dass durch die Ermittlungen des Justizministeriums Boeing-Mitarbeiter weniger offen in der Kommunikation mit Experten der Behörde sein könnten.
© dpa-AFX | Abb.: NTSB | 09.03.2024 22:09

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Beitrag vom 12.03.2024 - 19:08 Uhr
Zum plötzlichen Tod von John Barnett:

 https://www.spiegel.de/wirtschaft/boeing-whistleblower-ist-tot-a-53ad2443-e984-4ccb-9b17-5faa62aaff73
Beitrag vom 12.03.2024 - 17:59 Uhr
Wenn man Aufsichtsratschef und CEO ist, kann man sich so etwas leisten.
Sein Voränger mußte zunächts seinen Aufsichtsratposten abgeben, vor er dann auch seinen CEO-Posten verlor.
Solang die Aktionäre nicht laut schreien, muss nichts passieren.

Stimmt, da war ja was: das amerikanische Recht (was sich irgendwelche Clowns ausgedacht haben müssen), was sowas zulässt.

Clowns waren das definitiv nicht.
Das amerikanische Wirtschaftsrecht war schon immer bewusst so gestaltet, dass es sehr hohe Hürden enthält, bevor das Strafrecht ggü EInzelpersonen greift.
Man wollte ja erfolgreiche Firmen haben, die sich global durchsetzen.
Da darf man jetzt nicht ganz so zimperlich sein.

Generell muss eine Entscheidung bewusst und mit Vorsatz zu konkreten Personenschäden führen, bevor ein Entscheider dafür belangt werden kann.

Bewusst und fahrlässig reicht dafür nicht. Bewusst und potentiell auch nicht.

D.h. auch die Entscheidung, Geld zu sparen und dafür eine potentiell höhere Gefährdung von Passagieren in Kauf zu nehmen ist in diesem Sinne straffrei, da kein direkter Vorsatz bestand, mit MCAS Menschen zu töten.

Gefährdungen von Personen, die zu Verletzungen oder Tod durch Firmen oder deren Produkte führen, werden im amerikanischen Recht generell durch finanziellen "Schadensersatz" durch die verursachende Firma geregelt.

Zugegebenermaßen bezog sich das Wording "Clowns" ein wenig auf die Whistleblower-Zitate zum Thema MCAS- und bezog sich weniger auf rein strafrechtliche Themen, sondern mehr auf Compliance-Themen.

So ist es doch in D (oder EU-weit) nicht möglich, dass Vorstandsvorsitzende (Ausführendes Management) in Personalunion auch Aufsichtsratsvorsitzende (Kontrollorgan) sein können.
Nur in Ausnahmen (Vertretung) und zeitlich höchstens auf 1 Jahr begrenzt, geht sowas in Deutschland.

Somit wird Schaden vom Unternehmen, z.B. durch Machtmissbrauch zur persönlichen Bereicherung, effektiv abgewendet.
Beitrag vom 12.03.2024 - 12:25 Uhr
Interessant fand ich die gegen Ende dargestellte Möglichkeit, bestimmte Modelle wie die MAX bei einer Buchung auszuschließen.
Das ist nicht die Buchung, das ist ein Filter der Suchfunktion bei Kajak.de. Das wird nicht kommen, welche Airline sollte das machen? Die AGBs bzgl. operationelle Flexibilität müssten umgeschrieben werden und es wäre ein Eingeständnis, ein vermeintlich unsicheres Flugzeug in der Flotte zu haben.

Wenn Sie "vermeintlich" aus diesem Satz streichen, bin ich bei Ihnen.

Einfach bei einer Airline ohne MAX buchen

Hab ich bisher völlig ohne Probleme durchgehalten.

und wenn es Ihnen das Geld Wert ist, einfach nicht einsteigen, wenn es dann doch eine MAX sein sollte. ;-)

Bin mir nicht sicher, ob ein Zwinkersmiley hier angebracht ist.
Auch die LH hat mich schon mit WetLease Partner oder Charterbetreiber mit verlottertem Gerät (zB seinerzeit XL Airways) fliegen lassen, die ich nie selbst gebucht hätte.
Wenn bei LH in Zukunft sogar die Gefahr einer MAX Beförderung im Raum steht, bin ich da raus.
Nicht dass die LH meine paar Flüge pro Jahrzehnt merken würde, aber vielleicht geht das ja noch Anderen so.

Dieser Beitrag wurde am 12.03.2024 12:54 Uhr bearbeitet.


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