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Die Behörde betont, dass die Einleitung der Untersuchung nicht bedeutet, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Regeln verstoßen haben. Deutschland und andere Beteiligte in dem Verfahren haben nun die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu untermauern, bevor die Kommission eine weitere Entscheidung trifft.
Im Mai hatte das Gericht der EU hat die Genehmigung für nichtig erklärt und geurteilt, die Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde.
Der deutsche Staat hatte die Airline 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.
Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren.
Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.
© dpa-AFX | Abb.: Condor | 29.07.2024 12:32
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