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Der Beschluss der EU-Kommission vom 9. September 2024 habe eine Frist zur Umsetzung der angeordneten Rückforderungen bis Anfang 2025 gesetzt, teilte das Innenministerium in Mainz auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit.
Wie in solchen Fällen üblich erfolge zunächst eine Rücksprache des Landes mit der EU-Kommission sowie dem Bundesverkehrsministerium. Dabei werde festgelegt, in welcher Art und Weise und in welcher genauen Höhe eine Rückforderung zu erfolgen habe, auch Zinsen würden berechnet.
Kontakt zu den Rückforderungsschuldnern, also dem Hunsrück-Airport und der Airline, sei bereits aufgenommen worden.
Die EU-Kommission hatte entschieden, dass einige Ryanair und dem Flughafen Hahn gewährte Staatshilfen nicht mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union vereinbar waren.
Konkret ging es um die Rückübertragung eines davor vom Land erworbenen Grundstücks an den Flughafen ohne eine Ausgleichszahlung des Airports, um zwei zwischen dem Land und Ryanair geschlossene Marketingverträge sowie um eine Ausbildungsförderung zugunsten der Fluggesellschaft.
Die Forderungen gegenüber Ryanair belaufen sich einer Mitteilung der EU-Kommission von September zufolge auf 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und auf 1,25 Millionen gegenüber dem Flughafen. Ryanair hatte Berufung angekündigt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat einmal 82,5 Prozent der Anteile am Flughafen Hahn gehalten. 2017 erwarb der chinesische Konzern HNA die Anteile, Staatshilfen gab es allerdings noch eine Zeit lang weiter. Nach Ministeriumsangaben flossen seit 2021, dem Jahr der Insolvenz des Flughafens, keine Zahlungen für Beihilfen und ähnliche Zuwendungen mehr an den Hunsrück-Airport. Seit April 2023 gehört der Flughafen der Trierer Triwo AG.
© dpa-AFX | 19.11.2024 06:45
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