Gesetzesänderung
Älter als 7 Tage

Kabinett gibt feindliche Drohnen zum Abschuss frei

Drohne
Drohne, © DVIDS

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BERLIN - Die Bundeswehr erhält erweiterte Befugnisse zum Abschuss verdächtiger Drohnen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Änderung am Luftsicherheitsgesetz verabschiedet.

Verdächtige Drohnen dürfen künftig von der Bundeswehr abgeschossen werden. Das sieht eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Der Änderung muss noch der Bundestag zustimmen. Ein Abschuss ist nur dann vorgesehen, wenn Menschenleben oder die Sicherheit einer "kritischen Anlage" bedroht sind.

"Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Speziell seit dem russischen Angriff auf die Ukraine werde in Deutschland immer häufiger der Einsatz von Drohnen beobachtet.

Zuletzt waren unter anderem Drohnen-Überflüge vom US-Militärflugplatz Ramstein sowie von den Ausbildungsstätten für ukrainische Soldaten gemeldet worden. Im November umflog eine Drohne sogar einen britischen Flugzeugträger, als dieser in Hamburg zu Gast war. Gegen Störsignale erwiesen sich die Flugobjekte immun.
© dpa-AFX, aero.de | 15.01.2025 14:51

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Beitrag vom 16.01.2025 - 11:30 Uhr
Und was wird sich in der Praxis durch dieses Gesetz ändern? Genau: nichts.

Bis

-die Drohne gesichtet wurde

-Meldung gemacht wurde entlang der Befehlskette bis hin zum Entscheider (wahrscheinlich einer mit goldenen Sternen auf der Schulter)

-die Lage analysiert wurde

-beurteilt wurde, inwieweit "Menschenleben oder die Sicherheit einer "kritischen Anlage" bedroht sind" von der Drohne selber

-bewertet wurde, inwieweit Menschenleben oder die Sicherheit einer "kritischen Anlage" durch die Folgen des Abschusses

ist die Drohne doch schon längst wieder auf und davon.


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