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Verdächtige Drohnen dürfen künftig von der Bundeswehr abgeschossen werden. Das sieht eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes vor, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Der Änderung muss noch der Bundestag zustimmen. Ein Abschuss ist nur dann vorgesehen, wenn Menschenleben oder die Sicherheit einer "kritischen Anlage" bedroht sind.
"Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Speziell seit dem russischen Angriff auf die Ukraine werde in Deutschland immer häufiger der Einsatz von Drohnen beobachtet.
Zuletzt waren unter anderem Drohnen-Überflüge vom US-Militärflugplatz Ramstein sowie von den Ausbildungsstätten für ukrainische Soldaten gemeldet worden. Im November umflog eine Drohne sogar einen britischen Flugzeugträger, als dieser in Hamburg zu Gast war. Gegen Störsignale erwiesen sich die Flugobjekte immun.
© dpa-AFX, aero.de | 15.01.2025 14:51







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Bis
-die Drohne gesichtet wurde
-Meldung gemacht wurde entlang der Befehlskette bis hin zum Entscheider (wahrscheinlich einer mit goldenen Sternen auf der Schulter)
-die Lage analysiert wurde
-beurteilt wurde, inwieweit "Menschenleben oder die Sicherheit einer "kritischen Anlage" bedroht sind" von der Drohne selber
-bewertet wurde, inwieweit Menschenleben oder die Sicherheit einer "kritischen Anlage" durch die Folgen des Abschusses
ist die Drohne doch schon längst wieder auf und davon.