Luftsicherheitsgesetz
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Gesetzentwurf zum Abschuss von Drohnen

Drohne
Drohne, © USAF, DVIDS

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BERLIN - Die Bundeswehr soll verdächtige Drohnen künftig abschießen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett an diesem Mittwoch auf den Weg bringen will. Die vorgesehene Änderung des Luftsicherheitsgesetzes würde den Streitkräften die Anwendung von "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglichen.

Bislang dürfen sie nur Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.

Die zusätzlichen Befugnisse werden in Regierungskreisen damit begründet, dass in Deutschland immer häufiger illegale Drohnen über kritischen Infrastrukturen und militärischen Liegenschaften gesichtet würden.

Nach dem Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, ist ein Abschuss aber nur dann vorgesehen, wenn Menschenleben oder die Sicherheit einer "kritischen Anlage" bedroht sind.

Zuletzt waren unter anderem Drohnen-Überflüge vom US-Militärflugplatz Ramstein sowie von den Ausbildungsstätten für ukrainische Soldaten gemeldet worden. Im November umflog eine Drohne sogar einen britischen Flugzeugträger, als dieser in Hamburg zu Gast war.
© dpa-AFX | Abb.: USAF, DVIDS | 14.01.2025 16:46


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