Flug PS752
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Gericht sieht Mitschuld bei Ukraine International Airlines

PS752
PS752, © Ukraine Presidential Office, Press Service

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ONTARIO - Der iranischen Luftabwehr unterläuft am Morgen des 8. Januar 2020 ein folgenschwerer Fehler. Ein Abschuss einer Boeing 737-800 von Ukraine International Airlines im Steigflug aus Teheran tötet alle 176 Insassen. Eine wichtige Rechtsfrage ist nun von der kanadischen Justiz final entschieden.

Teheran, 8. Januar 2020: Die Sicherheitslage in der iranischen Hauptstadt ist angespannt. In der Nacht hat der Iran US-Stützpunkte im Irak mit Raketen beschossen, Vergeltung für die vorausgegangene Tötung des Kommandeurs des iranischen Al-Kuds-Brigaden Qasem Soleimani.

Teheran rechnet mit einem Gegenschlag - und bringt mobile Flugabwehreinheiten in Stellung. Doch der zivile Flugverkehr läuft zunächst weiter. Mehrere Flugzeuge verlassen in der Nacht auf den 8. Januar 2020 und auch noch im Morgengrauen Teheran Richtung Europa.

So auch Ukraine International Airlines 752 nach Kiew. Um 6:13 Uhr Ortszeit hebt die Boeing 737-800 vom Internationalen Flughafen Teheran ab - und gerät unmittelbar in die Zielerfassung einer Flugabwehrstellung - zwei Raketen treffen die Boeing in 1.400 Meter Höhe, die 176 Insassen haben keine Chance.

Der Iran versucht die Sache zunächst zu vertuschen, spricht von einem "technischen Defekt". Erst unter internationalem Druck räumt Teheran den Abschuss ein.

Fünf Jahre später ist eine wesentliche Rechtsfrage entschieden. Der Ontario Court of Appeals hat die Entscheidung einer Vorinstanz von 2024 bestätigt, nach der sich Ukraine International Airlines nicht auf ein Haftungsprivileg berufen kann, sondern die Angehörigen der Insassen in voller Höhe entschädigen muss.

An Bord der 737-800 befanden sich 55 kanadische Staatsbürger. Der günstige Flug über Kiew war vor allem bei Studenten eine beliebte Verbindung.

Nach dem Montraler Abkommen hafteten Fluggesellschaften für Personenschäden 2020 mit maximal 128.821 Sonderziehungsrechten - rund 152.000 US-Dollar. Auf diese Haftungsbeschränkungen können sich Fluggesellschaften bei eigener Fahrlässigkeit allerdings nicht berufen.

Die Richter in Ontario kreiden Ukraine International Airlines mangelnde Risikoanalyse im Vorfeld des Todesflugs an - die Sicherheitslage in Teheran am Morgen des 8. Januar 2020 habe - auch ohne einen behördlich verfügten Flugstopp - eine Gefährdung des zivilen Luftverkehrs erkennen lassen.

Die Anwälte der Opferfamilien sprechen von einem Richterspruch mit Signalwirkung weit über den Fall hinaus.

"In einer Zeit verschärfter Konflikte weltweit sendet das Urteil eine klare Botschaft an internationale Fluggesellschaften, dass ein offener Luftraum nicht (automatisch) als sicherer Luftraum aufgefasst werden kann", heißt es in einer Mitteilung.

Forderungen gegen den Iran nicht vollstreckbar

Noch ist unklar, in welcher Höhe Ukraine International Airlines nun haften muss. Gegen den Iran hatten die Angehörigen der Opfer ein Versäumnisurteil über 107 Millionen Kanadischen Dollar in Kanada erstritten. Die Forderung lässt sich aber nicht vollstrecken - Auslandsvermögen der Islamischen Republik ist nach diplomatischen Regeln in Kanada nicht pfändbar.
© aero.de | Abb.: Ukraine Presidential Office, Press Service | 13.08.2025 09:21


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